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Im Laufe des Juni wird es immer lockerer in Berlin

Pfingsten war schön, und wenn die Inzidenzzahlen weiterhin sinken, dann wird es sogar noch schöner: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 55,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, und das nächste Mal gibt es neue Zahlen am Dienstag.

Der Berliner Senat plant also, in einem Zweistufenplan immer mehr in der Stadt möglich zu machen. Ab dem 4. Juni sollen die Kontaktbeschränkungen nach und nach aufgeweicht werden. Draußen dürfen sich wieder zehn Personen aus drei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Drin bleibt es erst einmal bei Personen aus zwei Haushalten plus Kinder. Außerdem sollen Veranstaltungen im Freien dann nicht mehr nur mit 250, sondern mit bis zu 500 Personen möglich sein; es gilt weiterhin eine Testpflicht oder ein Nachweis, dass man geimpft oder genesen ist.

Außerdem sollen dann auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gestattet werden, darunter in Theatern, Konzertsälen oder Kinos, es sind bis zu 100 Personen erlaubt und ab 11 Teilnehmern besteht eine Testpflicht.

Auch in den Hochschulen darf der Betrieb wieder anlaufen, die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten werden wieder zugänglich gemacht, beim Sport im Freien in Gruppen entfallen Obergrenzen, in geschlossenen Räumen ist er in Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Wettkämpfe in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im Profisport auch mit Zuschauern. Fitness- und Tanzstudios dürfen auch wieder öffnen.

Die ganz große Freiheit winkt wohl ab dem 18. Juni. Dann ist unter anderem vorgesehen, dass sich auch drin zehn Personen aus drei Haushalten treffen dürfen plus Kinder. Veranstaltungen im Freien sollen dann für bis zu 1.000 Personen möglich sein, ab 250 Personen mit Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 200 Personen möglich; ab 11 Personen mit Testpflicht. Die Gastronomie darf ihre Innenräume öffnen.

In den Hochschulen dürfen wieder Prüfungen und größere Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, mit Testpflicht und Hygienekonzept. Sport in Gruppen wird im Freien ohne Test erlaubt. Wettkämpfe an der frischen Luft sind mit Zuschauern, Testpflicht und Personenobergrenzen möglich. Keine Obergrenzen gelten mehr für Sport in geschlossenen Räumen, aber Testpflicht für Erwachsene. Wettkämpfe in geschlossenen Räumen sind ohne Zuschauer mit Testpflicht und Personenobergrenzen erlaubt.

Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr werden ebenfalls wieder gestattet. In Bordellen und der „Prostitutionsvermittlung“ sind Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht Voraussetzung. Und auch die Hotels dürfen wieder touristische Übernachtungen anbieten, bei maximal 50 Prozent Belegung und Testpflicht. Hier haben der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sogar verkündet, dass Nachjustierungen möglich seien. (taz, mit dpa)

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