: Eurorettung muss warten
VERFASSUNGSGERICHT Richter deutet längere Beratungen vor Urteil über Fiskalpakt und Eurorettungsschirm an. Finanzminister warnt vor Marktreaktionen
KARLSRUHE dpad/dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zur Eurorettung offenbar mehr Zeit nehmen als ursprünglich angenommen. Während der mündlichen Verhandlung am Dienstag betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, dass eine mögliche Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen ein „Zwischenverfahren“ wäre. Dieses würde eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage beinhalten und könne mehrere Monate dauern.
Voßkuhle betonte, das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Eurorettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Zweite Senat im Klaren, sagte der Gerichtspräsident.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten“. Falls die Eilanträge Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung.
Mehrere Gruppen von Klägern wollen den Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppen, darunter die Fraktion der Linken im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein Mehr Demokratie, dessen Klage sich inzwischen rund 21.000 Bürger angeschlossen haben. Im Eilverfahren geht es aber allein darum, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht über mehrere Klagen in der Hauptsache entschieden hat. Klägeranwalt Dietrich Murswiek sagte, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“.
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