Datenweitergabe aus Polizeicomputer: Daten gegen Cash
In Hamburg beginnt am Montag ein Prozess gegen eine Polizistin. Sie soll sensible Daten von Bürger:innen gegen Geld herausgegeben haben.
In insgesamt zehn Fällen soll die Beamtin Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und an den Angeklagten weitergegeben haben – mal soll sie dafür 100, mal 200 Euro bekommen haben.
Die angeklagte Polizistin soll laut Medienberichten zum Tatzeitpunkt spielsüchtig gewesen sein. Schulden in Höhe von 110.000 Euro hätten sich deshalb bei der Beamtin durch Online-Glücksspiel angehäuft. Darum sei sie auf die Idee gekommen, dem Mitangeklagten den Daten-gegen-Cash-Deal anzubieten.
Illegale Datenabfrage kein Einzelfall
Mehr Aufmerksamkeit haben die illegalen Datenabfragen und -weitergaben seit den Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“ an diverse linke Politiker:innen, Journalist:innen, Künstler:innen und Aktivist:innen. In den Drohungen waren teilweise Daten enthalten, die zuvor auf Polizeicomputern abgerufen wurden.
Doch der am Montag startende Prozess sowie auch eine Umfrage der Welt am Sonntag zeigt, dass ein rechtsterroristisches Motiv bei der illegalen Datenabfrage als Spitze des Eisbergs zu sehen ist: Zwischen 2018 und 2020 wurden bundesweit mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen gegen Polizeibeamt:innen eröffnet.
Klar ist: Das sind nur die bekannt gewordenen Fälle. Die Dunkelziffer lässt sich höchstens erahnen. Auch im vorliegenden Fall war es eher Zufall, dass die Datenabfrage und -weitergabe überhaupt auffiel: Der Angeklagte war ohnehin schon wegen anderer Delikte im Visier der Ermittler:innen, im Zuge dessen sie auf die offenbar kriminelle Kollegin stießen.
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