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Grund­schü­le­r*in­nen demaskiert

Oberverwaltungsgericht setzt ein Detail der Corona-Verordnung aus: Ab wann Kinder in den Schulen Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen, war darin zu unverständlich bestimmt, um als Recht zu gelten

Von Benno Schirrmeister

Ausgerechnet weil Bremen die Grund­schü­le­r*in­nen so lange wie möglich von der Maskenpflicht verschonen wollte, ist sie nun einstweilig gekippt worden: Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor. Demzufolge ist die Testpflicht gar nicht zu beanstanden und auch die Vorschrift, im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, belastet Schü­le­r*in­nen der Primarstufe demnach nicht unverhältnismäßig.

Paragraf 17 der aktuellen Bremer Coronaverordnung – es ist die Nummer 24 – hatte diese Maßnahme jedoch für die ­Grundschüler*innen davon abhängig gemacht, dass die 7-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr „nicht auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen“ zurückzuführen sei. Wer das liest, fragt sich: Hä? Und das völlig zu Recht: „Unter den Gesichtspunkten der hinreichenden Bestimmtheit sowie der Normenklarheit ist jedenfalls die formulierte Bedingung zu beanstanden“, stellte der Erste Senat des OVG am Dienstag fest. Diejenigen, die von der Norm betroffen sind, könnten aus ihr „nichts hinreichend Konkretes herleiten“.

Deshalb haben die drei Rich­te­r*in­nen den entsprechenden Satz außer Vollzug gesetzt. Den Rest des Antrags wiesen sie zurück: Formuliert war er im Namen zweier Grundschüler*innen, deren Eltern meinten, die Testpflicht verletze die Menschenwürde. Angeblich würden die Kinder dadurch zu „Versuchskaninchen für medizinische Experimente“ gemacht.

Diese Argumentation sei „bereits im Ansatz abwegig“, so das Gericht. „Der Eingriff ist so gering, dass eine Beeinträchtigung der Menschenwürde schon deshalb von vornherein ausgeschlossen scheint“, so der Wortlaut des Beschlusses. Gleiches würde auch für die Maskenpflicht gelten, sobald eine Neufassung der Verordnung für die Betroffenen nachvollziehbar macht, wann diese denn nun greift.

In Bremens Schulen waren, Stand 19. April, insgesamt 3 Lehrkräfte und 51 Schü­le­r*in­nen positiv getestet, davon 23 Grundschulkinder. Das scheint angesichts von gut 73.000 Schü­le­r*in­nen ein vergleichsweise geringes Risiko.

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