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Bundestag beschließt umstrittene NovelleEin Gesetz für und gegen Uber

Das Gesetz schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für sogenannte Ride-Sharing-Dienste. Doch auch die Taxibranche bekommt ihren Willen.

Protest Mitte Februar: Die Angst der Ta­xi­fah­re­r*in­nen vor den Änderungen des Gesetzes war groß Foto: Stefan Zeitz/imago

Berlin afp | Der Bundestag hat am Freitag die lange umstrittene Erneuerung des Personenbeförderungsgesetzes zur Förderung neuer Mobilitätsdienste beschlossen. Mit der Novelle schafft die Politik erstmals eigene Rechtsgrundlagen für digitale Fahrtenvermittler und Shuttle-Dienste und lässt die neuen Angebote so regulär zu. Nach scharfer Kritik – insbesondere von Ta­xi­fah­re­r*in­nen – am Kabinettsentwurf von Dezember soll die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen nun allerdings bestehen bleiben.

Das Gesetz sei ein „Durchbruch“ und habe nach schwieriger Debatte nun „wirklich breite Zustimmung“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Bundestag. Es bevorteile weder Fahrdienstvermittler noch Taxidienste, sondern schaffe einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, wo jeder Platz hat“.

Neue Formen des sogenannten Linienbedarfsverkehrs sowie Ride-Sharing- und On-Demand-Dienste wie Uber oder Moia werden mit dem Gesetz rechtlich eingeführt und sollen vor allem ländliche Regionen mobiler machen – laut Scheuer „ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV“. Vorgesehen ist unter anderem, dass digitale Anbieter „für gebündelten Bedarfsverkehr“ nur Aufträge annehmen dürfen, die zuvor per Telefon oder App bestellt wurden. Taxis dagegen dürfen weiterhin als einzige spontan Fahrgäste aufnehmen.

Im Gesetz steht grundsätzlich auch weiter die seit mehreren Jahren besonders umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen, beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers Uber. Sie zwingt Shuttle-Dienste bislang zu vielen Leerfahrten und sollte ursprünglich ganz abgeschafft werden. Ta­xi­fah­re­r*in­nen in ganz Deutschland hatten gegen die Abschaffung mehrfach demonstriert und sahen sich gegenüber den Online-Plattformen mit Bestellung per App benachteiligt.

Der nun im Gesetz gefundene Kompromiss sieht laut Bundesverkehrsministerium vor, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden „in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung“ auch andere Abstellorte als den Betriebssitz festlegen dürfen.

Gleichzeitig können die Behörden demnach den betroffenen Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren, um den Wettbewerb zu schützen. „Wir ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV, und Kommunen können zum Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen“, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Auch die Festlegung von Quoten für bestimmte Mobilitätsdienste am Verkehrsmix ist laut Gesetz möglich.

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4 Kommentare

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  • Endlich ist es raus!



    Es kann doch nicht angehen, dass irgendwelche Empörkömmlinge sich einen kunden- und umweltfreundlichen Service aus den Rippen schneiden und dabei die gute, alte Droschkenkutschergilde auf der Stecke bleibt!



    Also wirklich !



    Es muss alles getan werden damit dem Verbraucher die preiswerten und qualitativ hochwertigen ... ach was sag ich: höchstwertigen! Taxiunternehmen in ihrem weißen Gewand erhalten bleiben.

    Und dass mir bloß niemand auf die Idee kommt jetzt mehr Taxikonzessionen auszustellen !!!!

    Es war ohnehin schon ein hartes Stück Lobbyarbeit die Taxi"gebühren" in den Städten und Gemeinden festzuzurren.



    Preisabsprachen wären ja verboten aber wenn die Städte und Gemeinden "unseren" Preis verbindlich vorgeben müssen wir uns auch daranhalten.

    So, was haben wir denn jetzt auf dem Taxameter ... 5 km - also 19,30 € - Komm sei fair: Gin 'n Zwanni und die Sache ist geritzt ! (offizieller Taxitarif Weimar)

  • Tja ein Versuch so zu tun, es allen Recht zu machen. Aber Hauptsache, die Lobby bekommt ihre sauer erkämpften Privilegien nicht beschnitten. Was bei rauskommt ist wiedereinmal ein Wirrwarr aus Bürokratie und Unsinn. Ein Gesetz für alle, und wenns vor Ort nicht passt, regelts doch selber. Es ist schon beScheuert.



    Mitfahrgelegenheit der Umwelt zu Liebe, na lieber konform zurück nach Hause bevor noch eine weitere Person mitgenommen wird. Achso verstopfte Strassen, macht nix, wir legen noch eine Extrafahrt ein. Wie heute, nein leider ist die kommunale Quote heute schon überschritten. Rufen sie doch morgen also in ein paar Stunden noch einmal an, oder laufen sie doch 1-2 Kilometer über die Kreis/Stadtgrenze hinaus, da ist noch Quotentechnisch was zu abzuholen. Schutz für Umwelt und ÖPNV? Bloss keine "Wettbewerbsverzerrungen". Schutz vor Unterbezahlung dürfen dann die Kommunen quasi als Tarifvertrag angemessen nach Vor Ort Bezahlung aushandeln.



    Abers könnte ja schlimmer sein, so das man jede Fahrt schriftlich bei der zuständigen Nehörde beantragen müsste - immerhin wäre dann das Mobilitätsproblem gänzlich gelöst, die gebs dann gar nicht mehr.

    • @BlackHeroe:

      statt Prekariats-Arbeitsplätzen bei Uber doch lieber ne hochflexible Tramper-App für Privatleute. Die wirkt allerdings erst ab einem CO2-Preis oberhalb 80,- pro Tonne.



      Die App mit folgenden Features:



      + von der Bundesregierung mit CO2-Steuereinnahmen gefördert.



      + Tramper gibt per Handy das Ziel ein und stellt sich an die Straße.



      -Autofahrer erkennt Tramper auf dem Navi-Bordcomputer, nimmt den Tramper für Teilstrecke mit und bekommt 5-10 ct. pro Lang- oder Kurzstrecken-km automatisch verrechnet.



      + der Fahrer bekommt pro Mitnahme-km am Monatsende zusätzlich die CO2-Steuer auf PKW und Benzin vom Finanzamt erstattet.



      + Sicherheitsfeatures im Hintergrund prüfen die Identität von Tramper, Fahrer + PKW und haben eine Notruf-Funktion zur Polizei inkl. der Geo-Daten!

      • @Martin L.:

        Nette Idee mit Haken - durchaus disussionswürdig. Hauptproblem, trampen gilt als illegal :P