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Streit um Förderabgabe in Niedersachsen„Dreckiger Deal“ mit Bohrfirmen?

Grüne und FDP werfen der niedersächsischen Regierung vor, sich von der Öl- und Gasförderindustrie über den Tisch ziehen zu lassen.

Vor dem Landtag gab es Proteste gegen die Senkung der Abgabe Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hannover taz | Wenn selbst der Ex-Wirtschaftsminister von der FDP, Jörg Bode, von einem „dreckigen Deal“ spricht, sollte man wohl hellhörig werden. Seit mehr als einer Woche laufen die Grünen, Fridays for Future und die Bürgerinitiative „NoMoorGas“ Sturm gegen Pläne der niedersächsischen Landesregierung. Die will die Förderabgabe für Erdöl und Erdgas radikal kürzen. Und das stört nun eben auch die FDP.

Auf rund eine Viertelmilliarde Euro will das Land bis 2030 verzichten – wenn man die eher niedrig angesetzten Kalkulationen des Wirtschaftsministeriums zugrunde legt. Tatsächlich dürfte es noch sehr viel mehr sein, behauptet Bode. Von einem Kniefall, einem Geschenk für die Öl- und Gasindustrie spricht die empörte Grünen-Fraktion. Völlig unzeitgemäß angesichts der Klimakrise, sagen die Ak­ti­vis­t*in­nen von Fridays for Future.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2018, das sich mit einem Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern zu befassen hatte. Dort klagte eine Ölbohrfirma, nachdem das Land die Abgabe verdoppelt hatte, und bekam recht: Mecklenburg-Vorpommern hätte die Erhöhung nicht mit einer rein fiskalischen Begründung ansetzen dürfen.

Das Bundesbergbaugesetz legt eine Mindestabgabe von zehn Prozent des Marktpreises fest, gibt den Ländern aber die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent zu fordern – wenn dieser Forderung substanzielle volkswirtschaftliche Abwägungen zugrunde liegen und nicht bloß die Tatsache, dass man halt mehr Geld im Haushalt braucht. Solch ein Grund könnte etwa sein, dass man über den Preis die Fördermenge beeinflussen möchte.

Regierung fürchtet Klagen und hohe Rückzahlungen

Nun haben aber wohl auch in Niedersachsen die Geldnöte des jeweiligen Finanzministers bei der jährlichen Festsetzung und Begründung der Förderabgabe auch immer eine Rolle gespielt – in welchem Umfang ist allerdings strittig.

Die Landesregierung befürchtet deshalb, dass die Klagen, mit denen die Bohrfirmen schon länger drohen, Aussicht auf Erfolg haben und das Land dann auf einen Schlag Rückzahlungen in Höhe von einer Milliarde Euro leisten muss.

Um dieses Unheil abzuwenden, habe man diesen Vergleich mit den betreffenden Unternehmen ausgehandelt, erläutert der Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in der von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde am Mittwoch im niedersächsischen Landtag.

Die Opposition aus Grünen und FDP glaubt allerdings, dass sich die Landesregierung bei diesem Kompromiss gewaltig über den Tisch hat ziehen lassen. Und sie stört das Tempo, mit dem die Entscheidung nun durchgedrückt werden soll.

Eine wirkliche Erklärung für den Zeitdruck gibt es nicht

Erst vor zwei Wochen hatte die Landesregierung den Entwurf überhaupt vorgelegt, in der Diskussion im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss seien wesentliche Fragen nicht beantwortet worden. Das vorgelegte, aber vertrauliche Rechtsgutachten sei fehlerhaft und nicht umfangreich genug – so lauten nur einige der Vorwürfe.

Auch der Zeitdruck erschließt sich den Abgeordneten nicht. Selbst wenn es zu Klagen kommen sollte, wäre dann im Zuge der erwartbar langen Gerichtsverfahren doch immer noch Zeit für eine Einigung, sagt Stefan Wenzel (Grüne), der sich als Ex-Umweltminister genauso wie FDP-Mann Bode nicht zum ersten Mal mit diesem Thema befasst. Bevor er einer Entscheidung von solcher Tragweite zustimme, wolle er doch zumindest einmal wissen, welche Unternehmen da überhaupt mit Klagen drohten.

Wirtschaftsminister Althusmann (CDU) führte zur Begründung lediglich an, man wolle so schnell wie möglich Rechtssicherheit für die betreffenden Unternehmen schaffen. Immerhin habe man aufgrund der unklaren Entscheidungsgrundlage bestimmte Entscheidungen zur Abgabenhöhe aufgeschoben. Dass hier ein gewisses Maß an Vertraulichkeit herrschen müsse, sei angesichts der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von der Entscheidung berührt werden, absolut üblich und kein Zeichen von Intransparenz.

Die Opposition unterstellt ihm aber weiterhin, nicht alle Verhandlungsspielräume ausgeschöpft zu haben und außerdem eine viel zu weitreichende Festlegung zu treffen. Der ausgehandelte Vergleich gilt für zehn Jahre, bindet also auch künftigen Landesregierungen die Hände. Für Änderungen, auch wenn sie auf EU- oder Bundesebene stattfinden, sind sogar Kompensationszahlungen vorgesehen.

Opposition will nicht aufgeben

Grüne und FDP wollten die Entscheidung deshalb von der Tagesordnung nehmen und erst noch einmal im Wirtschaftsausschuss diskutieren. Doch die Regierungsparteien boxten den Entschluss mit ihrer Stimmenmehrheit durch. Die Debatte ist damit aber nicht zu Ende, mahnte Bode noch. „Die Debatte fängt gerade erst an!“ Grüne und FDP haben erst einmal eine umfassende Akteneinsicht beantragt.

Die Entscheidung dürfte andere Länder nicht unberührt lassen: Schleswig-Holstein etwa fordert mit den maximal möglichen 40 Prozent vom Marktpreis eine sehr viel höhere Abgabe als Niedersachsen. Hier waren es zuletzt 29 Prozent für Erdgas und 18 Prozent für Erdöl.

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1 Kommentar

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    "Die Förderabgabe wird erhoben, um die Allgemeinheit an der Nutzung der heimischen Bodenschätze angemessen zu beteiligen.

    Grundsätzlich wird Förderabgabe auf die Gewinnung von Erdöl, Naturgas, Schwefel, Sole, Sand u. Kies, sowie auf Erdwärme erhoben. Bestimmte Bodenschätze können jedoch zeitweise von der Erhebung der Förderabgabe befreit werden."



    Quelle: LBEG, Hannover "