Aufnahmen von der Polizei bald verboten: Wer etwas zu verbergen hat
Fotos und Videos von Polizist:innen zu verbreiten könnte in Frankreich strafbar werden. Organisationen und Mediengewerkschaften protestieren.
PARIS taz | In Frankreich wird über ein Gesetzespaket zur „globalen Sicherheit“ debattiert, in das zuletzt Bestimmungen eingefügt wurden, die ein neues Delikt definieren, das für die Pressefreiheit und für den Schutz der Bürger:innen vor polizeilichen Übergriffen schwerwiegende Folgen hätte. Es geht um ein Verbot des Verbreitens von Bildaufnahmen von öffentlich intervenierenden, uniformierten Ordnungskräften, das seit Längerem von den Polizeigewerkschaften und auch von der konservativen Rechten verlangt worden war.
Diesem Ansinnen will die Regierung nun trotz heftiger Proteste von Mediengewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen stattgeben. Als Begründung dafür wird angegeben, dass die Polizeibeamten, die bei ihren Einsätzen fotografiert, gefilmt und danach identifiziert wurden, immer häufiger Drohungen erhalten. Deshalb soll es verboten werden, Bilder von Polizist:innen im Einsatz zu veröffentlichen, wenn diesen damit „geschadet“ werden soll und wenn dabei ihr Gesicht erkennbar ist.
Was den Polizisten in ihrer „physischen oder psychischen Integrität schaden“ könnte oder wo genau eine böswillige Absicht vorliegt, ist allerdings oft erst nachträglich zu belegen. Die Gesichter der Polizisten müssten also vorsorglich mit technischen Mittel unkenntlich gemacht werden, was eine Liveübertragung von Auseinandersetzungen fast unmöglich macht. Das Resultat wäre also eine Form der Zensur.
Vor allem während der Demonstrationen der Gelbwesten wurden Aufnahmen von gewaltsamen und zum Teil brutalen Polizeieinsätzen veröffentlicht. Diese Videos stellen für die Personen, die dabei verletzt wurden, die einzige Grundlage für ihre Beschwerden oder Strafanzeigen wegen Übergriffen dar. Mehrere gravierende Fälle von Polizeigewalt sind nur dank Videos von Augenzeugen überhaupt der Öffentlichkeit bekannt geworden.
Gegen das Gesetz wird zunehmend Protest laut
Nun richten mehr als vierzig Organisationen, unter ihnen die Journalistengewerkschaften, sowie mehr als 800 Persönlichkeiten aus Film und Fotografie einen Appell an die Abgeordneten, diese antidemokratische Vorlage abzulehnen.
Dass die Polizisten bei bestimmten Operationen ein Recht auf Anonymität haben, bleibt auch von Kritiker:innen der Vorlage unbestritten. Grundsätzlich aber sollte die Transparenz der Staatsmacht gewährleistet werden. Sonst besteht, wie auch Libération feststellt, ein schwerer Verdacht: „Die Polizei hat etwas zu verbergen. Das ist die Schlussfolgerung, die man aus der Existenz des Artikels 24 ziehen muss.“
Leser*innenkommentare
Winnetaz
Nicht das Filmen wird verboten, sondern das Verbreiten der Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Das ist ein wichtiger Unterschied, auf den in der Berichterstattung seltsamerweise kaum hingewiesen wird. Zur Zweck der Beweissicherung und späterer Auswertung durch die Justiz bzgl etwaiger Übergriffe durch Polizisten darf natürlich weiterhin gefilmt werden. Jeder Bürger, der eine Straftat beobachtet, sollte den Opfern helfen und von diesem Recht gebrauch machen.
Es geht eher darum, Selbstjustiz zu unterbinden, die durch das Verbreiten und durch wildes Anprangern in sozialen Netzwerken zu Missbrauch führen kann. Das ist eigentlich kein neues Prinzip, dass nicht einfach Bilder oder Videos von Tätern (und dadurch unweigerlich auch von Opfern!) verbreitet werden dürfen. Das sind eigentlich ganz normale Persönlichkeitsrechte, die hier gestärkt werden.
Toto Barig
Wer sich die diversen Aufnahmen von Polizeigewalt in Frankreicht anguckt, wundert sich keinen Moment über den Wunsch nach diesem Verbot.
Lowandorder
Na Servus
Bin ja kein Franzose. Gellewelle.
Aber für unsere Blauen in Schland. Newahr.
Sach ich als Bürger zum Souverän dieser Republik gehörend -
Schon mal vorsorglich. Gellewelle&Wollnichwoll!
“Was nehmen sich unsere Angestellten auf&von unseren Kosten!
Sich da eigentlich dreist & ohne Grund heraus? Geht’s noch?!!
Kontrolle durch Öffentlichkeit! Newahr.
Ist Grundlage jeglicher Demokratie - grundrechtlich zudem umfänglich abgesichert •
Normal Schonn,“