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Rechtsstreit um Film „Keinohrhasen“Autorin darf die Einnahmen sehen

Anika Decker, Drehbuchautorin von „Keinohrhasen“, gewinnt vor Gericht gegen Til Schweiger. Sie darf erfahren, wie viel der Film eingespielt hat.

Drehbuchautorin Anika Decker beim Deutschen Filmball im Januar 2020 Foto: FrankHoermann/imago

Berlin taz/dpa | Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“. Das Landgericht Berlin gab nach Angaben von Dienstag in erster Instanz dem Auskunftsbegehren Deckers gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie gegen einen Film- und Medienkonzern statt. Anika Decker hat zusammen mit Til Schweiger die Drehbücher zu dessen Filmen „Keinohrhasen“ von 2009 sowie der Fortsetzung „Zweiohrküken“ von 2011 geschrieben.

Dafür habe Decker niedrige bis mittlere Beträge im fünfstelligen Bereich erhalten, hatte die FAS Mitte Oktober berichtet. Am Gewinn sei sie aber nicht weiter beteiligt worden. „Keinohrhasen“ hatte allein im Kino 70 Millionen Euro eingespielt, „Zweiohrküken“ gut 41 Millionen Euro.

Decker geht nun in einer sogenannten Stufenklage gegen Schweiger vor. Zunächst wollte sie erreichen, dass seine Produktionsfirma Barefoot Films und der Verleih Warner Bros. offenlegen müssen, wie viel sie durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste, eingenommen haben. Dem gab das Berliner Gericht nun statt.

Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Decker stützt sich auf den „Fairnessparagrafen“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung einer Mitteilung zufolge damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.

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10 Kommentare

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  • Das ist eine wichtiger Vorgang. Neben den monetären Ansprüchen die eine Drehbuchautorin verdient, geht es hier auch um ein Problem an dem die Film- und Fernsehwirtschaft schon lange krankt: Zum Beispiel in den USA werden Drehbuchautorinnen und -autoren sehr viel wichtiger genommen und deshalb auch besser bezahlt. Das ist die erste Voraussetzung überhaupt gute Filme drehen zu können. Wer die (industrielle) Film- und Fernsehproduktion Deutschlands kennt weiss: Gute Stoffe nicht bezahlen zu wollen, korreliert mit mangelndem Qualitätsbewusstsein, was überhaupt ein guter Stoff ist.



    Das Ergebnis sind die regelmässig ziemlich dürftigen deja vu -Schleifen in der Film und vor allem Fernsehproduktion Deutschlands. Mit Christine Neubauer in der Hauptrolle.

  • Kleiner Tipp:



    Die Dame sollte auch über den deutschen Tellerrand hinausblicken. Dorthin, wo der Rubel rollt. Keinohrhasen war laut Blickpunkt Film "der erfolgreichste deutsche Film der vergangenen zwei Jahrzehnte in Russland und der Ukraine". Dort unter dem Namen Krasavchik, zu deutsch "der Schönling". :D

    • @Katrina:

      Supi +!



      Ich habe gleich mal nachgeschaut und den Launeerhöher gefunden:

      Natascha Trikulitsch



      Krasavchik - Der russische Hausgeist



      ....Krasavchik, der russische Hausgeist, erzählt in kyrillischer Schrift, über sein unglaublich unterhaltsames und abenteuerliches Leben als der schlauste Schönling von insgesamt vier märchenhaften Hausgeistern.....

    • @Katrina:

      Die Ansprüche wissen sich nicht in gegen ein Land sondern gegen den Verwerter, und das ist der Schwager und er muss wahrscheinlich seine gesamten Einnahmen offen legen. Besser ist es auch denn schon mal versucht Geld aus Russland zu bekommen?… Keine Chance

  • Wenn man lange genug am Ufer des Flusses sitzt......



    Ich wollte schon das, als OFFTOPIC @LAWANDORDER ins Schreiben bringen, weil ich im Kurier gerade das Selbe gelesen habe.



    Erstens kann ich Til Schweiger" nicht leiden" und zweitens sind die Begriffe Stufenklage und Fairnessparagraph gefallen.



    Klar ,is mir ause'm Lameng raus die Drehbuchautorin viel sympathischer. Die Frauen und Männer des Schreibens.

    Ohne jeden Bezug z. A. fällt mir hier Boulevard der Dämmerung ein.

    • @Ringelnatz1:

      Ok. Stellemer einfach mal die Ohren auf



      &



      Horchemermal - ob dieser Kotzbrocken.



      Noch mehr hinter die Horchlöffel kriegt



      &



      Ordentlich Patte locker machen muß!



      Viel Glück der Dame.

      unterm——



      Mal davon ab - daß ich & einige Kollegen dazu - leichtfertig indigniert Komparsenrollen in Manta Manta verworfen haben.



      Erinnere ich mich an ein Verfahren aus dem Kriegsfolgenrecht - das - schon mal zart angedeutet - ähnlich gestrickt war.



      Für die Erfindung der sog. Langröhren hatten die zwei Erfinder je 300 RM erhalten!



      (Ironischerweise genau nach dem Regelungwerk der Nazi-Zeit. Das nahezu unverändert Grundlage des bis heute geltenden ErfindungsRecht Schlands bildet!) Anyway. Zurück zum Fall.



      Post WK II - checkte einer der Erfinder.



      Daß mit dieser AusspähLangröhrentechnik 100Millionen via West wie Ost verdient worden war & wurde.



      So hatte & damals noch aktiv die Firma allein in NRW ca 70.Tausend Wohnungen ausgespäht.



      Die Nebelkerzen der beteiligten Konzerne waren atemberaubend & imposant.

      kurz - Wenn mir (& auch der Behörde!) - leider - von Anfang an klar war. Daß das geltende Recht den geltend gemachten Anspruch trug. Klärten wir im Doppelpaß die Sachlage & das Lügengespinst auf.



      Doch beinhart die Replik: “Ja. Ok Ok - alles wohl richtig. ABER.



      Die Gewinne seien alle an die OSRAM-ErfindungsAG als Gegenleistung für die Patente(!!) geflossen & diese habe - leider leider - ihren Sitz auf den - klar - Bahamas 🇧🇸 • “

      So geht das

      • @Lowandorder:

        Wenn ich die "Firma" lese, wippt immer noch die wahlweise, rechte o. linke Augenbraue hoch.

        Ich gestatte es mir, weil ich weiß, ich darf es!(Was für ein Satz.)

        DER RICHTER

        Klaro, mußte ich nachschauen

        ERRATA

        Hier ist nichts mehr mit POS aber eiskalt haue ich

        CORRIGENDUM

        rein.

        Dem kann ich folgen:

        ..Erst wenn die jetzigen digitalen Ausforsch-Praktiken – (wie einst von Stasi und CIA mittels Langröhrentechnik zweier Erfinder des 1000jährigen) ja wenn auch diese heutigen Praktiken via Gesetze und internationale Abkommen kriminalisiert sind, ist ein erster Schritt gelungen.

        q.e.d.......!

        • @Ringelnatz1:

          Liggers - corrigendum est - jetzt hat er Ruh - 💤 💤💤 🛏

      • @Lowandorder:

        SORRY. - Errata. -

        “ . Daß das geltende Recht den geltend gemachten Anspruch NICHT trug. …“

        to be correct - 💩- leider

    • @Ringelnatz1:

      Korrektur1:



      Meine Variante sieht schön aus aber doch lieber

      -dasselbe-