: Benziner müssen draußen bleiben
Heute beschließt der Senat einen Katalog mit Maßnahmen gegen die herrschende „Klimanotlage“
Von Claudius Prößer
Berlin macht in Sachen Klimaschutz ab sofort Ernst – oder zumindest ein bisschen ernster. Auf seiner heutigen Sitzung wird der Senat voraussichtlich einen Maßnahmenkatalog beschließen, den Klimaschutz-Senatorin Regine Günther (Grüne) vorgelegt hat. Hintergrund ist die Ende 2019 von der Landesregierung höchst offiziell verkündete „Klimanotlage“, die „zusätzliche Anstrengungen“ beim Klimaschutz erfordere, wie es damals hieß.
Weil es seinen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Übereinkommens nicht anders einhalten kann, soll das Land die Reduktion des CO2-Ausstoßes beschleunigen. Heißt es bislang im Berliner Energiewendegesetz (EWG), man werde die im Basisjahr 1990 emittierte Menge bis 2050 um 85 Prozent verringern, soll die Reduktion jetzt größer ausfallen – und dabei schneller kommen.
Wie viel Kohlendioxid die BerlinerInnen bis wann noch ausstoßen dürfen, soll bis Ende der Legislaturperiode – also innerhalb eines Jahres – im EWG neu definiert werden.
Und schon Anfang 2021 soll das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vorliegen, welche konkreten Maßnahmen Berlin „pariskonform“ machen könne. Günthers Papier steckt dabei die wichtigsten Ziele ab. Allerdings hat sich im „Mitzeichnungsverfahren“, bei dem die anderen Senatsverwaltungen beteiligt werden, so manche radikale Idee auf Normalmaß zurechtgerüttelt.
So der wichtige Punkt einer „Zero-Emission-Zone“, in die nur noch Kfz hineindürfen, die mit Strom anstatt mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Günthers ursprüngliches Ziel, dies für die Umweltzone, also das Innere des S-Bahn-Rings, bis 2030 verpflichtend zu machen, ist einer Absichtserklärung ohne konkreten Zeitrahmen gewichen. Das Aus für Verbrenner soll nun „mittelfristig“ zuerst in der Umweltzone und dann in der ganzen Stadt gelten, Ausnahmen gelten etwa für Einsatzfahrzeuge.
Konkreter ist da schon das Ziel, bis 2030 den kompletten öffentlichen Fuhrpark, so weit technisch möglich, auf Elektroantriebe umzustellen. Der Senats selbst soll sogar bis zur kommenden Wahl so weit sein. Ausnahme: die gepanzerten Limousinen des Regierenden Bürgermeisters und seines Innensenators.
Noch nicht gänzlich konkret ist die Pflicht zur Ausstattung aller öffentlichen Gebäude – neuer und bestehender – sowie aller privaten Neubauten mit Solarenergie. Die Wirtschaftsverwaltung arbeitet an einem Gesetz. Dagegen wird bei der Wärmedämmung von Neubauten mindestens der Standard „KfW-Effizienzhaus 40“ einzuhalten sein.
Weitere Punkte betreffen den bereits geplanten Abschied von der Steinkohle, eine stärkere energetische Nutzung von Biomasse und eine CO2-Komponente bei den Flughafenentgelten am BER. Außerdem soll noch in dieser Legislatur der „Klimacheck“ kommen: eine verpflichtende Abschätzung der Klimawirkung aller geplanten Gesetze und Verordnungen. Von einem „Klimavorbehalt“ mit Vetorecht der Umweltverwaltung, der auch von Grünen gefordert worden war, ist nicht mehr die Rede.
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