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Sicherheit für SchrebergärtenLaubenliebe per Gesetz

Gute Neuigkeiten für KleingärtnerInnen: R2G will den Bestand privater und öffentlicher Schrebergärten gesetzlich absichern. Ausnahmen bleiben aber.

Kleingärten in Britz Foto: dpa

Ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition soll den dauerhaften Erhalt aller derzeitigen Parzellen sicherstellen. Daniel Buchholz, stadtentwicklungs- und umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bestätigte der taz einen entsprechenden Bericht der Berliner Morgenpost. Es geht um rund 71.000 Gärten mit derzeit sehr unterschiedlichen Bestandsperspektiven.

Laut Buchholz hatte die SPD-Fraktion bereits auf ihrer Klausur im Januar beschlossen, die Kleingärten gesetzlich abzusichern. Mittlerweile befassten sich alle drei Koalitionsfraktionen mit dem „schon weit vorangeschrittenen“ Gesetzentwurf.

Buchholz legt Wert darauf, dass es sich um eine parlamentarische Initiative handele, die nicht auf dem im April von der Umweltverwaltung vorgelegten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 basiere, der sich zum dauerhaften Erhalt von 82 Prozent aller Kleingärten bekennt. Weitere 9,6 Prozent sollen Bestandsschutz bis 2030 erhalten – der Rest sind Kolonien mit privaten Eigentümern, etwa der Bahn AG.

Dagegen soll der Gesetzentwurf laut Buchholz alle bestehenden Gärten auf Dauer sichern, öffentliche wie private. „Nur in ganz bestimmten Fällen soll es Ausnahmen geben“ – nämlich wenn soziale oder technische Infrastruktur errichtet werden müsse. So ist es auch jetzt schon: Laut Senatsverwaltung sollen bis 2030 473 Kleingärten dem Bau von Schulen, Sporthallen und Kitas, aber auch dem notwendigen Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf der A100 weichen.

Kleingartenvereine würden durch das Gesetz stärker in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zu erbringen

Laut Buchholz ist die angekündigte Bestandsgarantie aber keine Einbahnstraße: „Das ist ein Geben und Nehmen.“ Kleingartenvereine würden durch das Gesetz stärker in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zu erbringen. Dazu seien etwa regelmäßige Schulungen in ökologischem Gartenbau vorgesehen. Ebenso müssten die Vereine sich noch stärker der Allgemeinheit öffnen, etwa in Form von Projekten für Schulen oder Kitas: „Die Zeit der verschlossenen Gartentore muss vorbei sein.“

Ein weiterer Punkt im Entwurf ist die Erhöhung der Gartenzahl – durch Neuaufteilung könnten „aus drei Gärten vier werden“, sagt Buchholz. Eine Ausweitung der Gesamt-Kleingartenfläche wiederum sei zwar eine „Traumvorstellung“, gab der SPD-Politiker zu, „aber wir wollen 16 Stadtquartiere entwickeln, da glaube ich nicht, dass wir viele neue leere Flächen entdecken werden“.

Laut Morgenpost findet der Vorstoß beim Landesverband der Gartenfreunde Zustimmung. „Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich, weil sie für die gesetzliche Sicherheit der Kleingärten sorgen würde“, zitiert das Blatt dessen Präsidenten Michael Matthei.

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1 Kommentar

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  • So wird das nix mit dem Wohnungsneubau. Und wenn man den solche Zusicherungen erteilen möchte, dann sollten die Pachten der öffentlichen Anlagen auf der Basis der Verkehrswerte der Grundstücke erhoben werden. Mit der bisherigen Subventionierung sollte Schluss sein.