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Neue Klage gegen Rigaer 94Unbefugten Zutritt verboten

Die angeblichen Eigentümer versuchen erneut gegen die Bewohner des Hauses Rigaer 94 vorzugehen. Polizei und Senat wollen ihnen nicht mehr helfen.

Polizist im Eingang der Rigaer Straße 94: Er darf rein, Anwalt und Hausverwalter nicht Foto: dpa

Berlin taz | Der Senat hat sich erstmals zu den Polizeieinsätzen in der Rigaer Straße 94 Mitte Juli geäußert. Aus der Beantwortung einer kleinen Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader geht nicht hervor, dass die Polizei neue Erkenntnisse über die wahre Eigentümerin des Hauses hinter der Lafone Investments Limited, die ordnungsgemäße Führung der Briefkastenfirma oder die Legitimierung der Hausverwaltung habe.

Demnach verfüge der Senat lediglich über den Grundbucheintrag, der die Lafone als Eigentümerin des Hauses ausweist, und verweist darauf, dass der „Polizei Berlin eine entsprechende Hausverwaltervollmacht vorgelegt“ wurde.

Vergleichbare Dokumente waren jedoch in Entscheidungen des Landgerichts in der Vergangenheit nicht als ausreichende Legitimation anerkannt worden. Laut Senat sei der Hausverwalter durch die Polizei telefonisch „über die durch den Einsatz verursachten Beschädigungen“ informiert worden und habe zwei Wohnungen betreten. Laut Schrader habe die Polizei „mit einer nicht eindeutig legitimierten Hausverwaltung kooperiert und sich damit über die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin hinweggesetzt“. Eine Begründung für das Vorgehen sind Senat und Polizei weiterhin schuldig geblieben.

Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei zusätzlich zu den zwei Wohnungen, für die Durchsuchungsbeschlüsse vorlagen, aufgrund eines Angriffs eine weitere Wohnung durchsuchte. Gerüchte, dass die Polizei, etwa durch eine interne Weisung, an der Ad-hoc-Verfolgung von Straftaten in linken Hausprojekten gehindert sei, sieht Schrader damit widerlegt. Er sagt: „So viel zum Vorwurf, die Polizei darf nicht rein bei Gefahr im Verzug.“

Neue Klage

Die Eigentümerseite, vertreten durch Anwalt Markus Bernau, hat wenige Tage nach dem Einsatz ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht gegen alle im Haus gemeldeten Personen auf He­raus­gabe des Eigentums angestrengt, da Bernau und der Verwalter am 9. und 10. Juni durch ihre Anwesenheit bereits im Besitz des Hauses gewesen seien. Der Antrag wurde laut dem Anwalt der Hausbewohner*innen, Lukas Theune, abgelehnt.

Dagegen legte Bernau eine Beschwerde beim Landgericht ein. Darin argumentierte er mit dem Mangel an Unterstützung durch die Polizei, die zuletzt angekündigt hatte, die angeblichen Eigentümervertreter, also ihn und den Verwalter, künftig nicht mehr ins Haus zu begleiten. Nach einer Stellungnahme von Theune teilte das Landgericht Bernau mit, dass weiterhin begründete Zweifel an Bernaus Prozessbevollmächtigung bestünden.

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4 Kommentare

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  • Warum wird hier nicht verlangt, dass die Mietverträge für die Räume vorgelegt werden? Da offensichtlich die Besetzer nicht die Eigentümer sind, muss das ja logischerweise zu verlangen sein.

  • Eine Briefkastenfirma ist also der Eigentümer. Dass da viele Geldwäsche oder sonstige Dubiositäten vermuten, ist dadurch natürlich nicht verwunderlich!

  • Die Entscheidung des Landgerichts ist doch lediglich eine Einzelfallentscheidung und entfaltet seine Rechtskraft nur auf die am Prozess beteiligten Parteien. Nicht mehr und nicht weniger.

    Die Polizei war damals nicht beteiligt. Daher ist das alles nur Schall und Rauch.

  • Das ist doch Stuß. Natürlich ist der Grundbucheintrag der wesentliche Eigentümerbeleg. Und eine Hausverwaltung hat einen Vertrag mit dem Eigentümer. Und den sollte sie natürlich auch vorlegen können. Und wenn der Politzei laut Bericht eine entsprechende Hausverwaltervollmacht vorliegt, dann ist das in Ordnung so. Wieso soll dann auf einmal die HV wieder nicht richtig legitimiert sein? Natürlich darf die HV aber nicht einfach eine Wohnung ohne Zustimmung des Besitzers (hier: der Mieter!) betreten. Das wäre schlicht und einfach Hausfriedensbruch.