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Bunker bleibt Baustelle

Gericht weist Klage gegen Aufstockung des Feldstraßen-Bunkers ab. Kläger ruft die nächste Instanz an

In dem Verfahren hatte es massive Kontroversen zwischen dem Kläger und dem Richter gegeben

Von Marco Carini

Es gibt ein Urteil, aber noch keine Begründung. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Hamburger Verwaltungsgericht die Klage des Anwohners Mario Bloem gegen die Aufstockung des Hochbunkers an der Felstraße abgewiesen. Auch die drei Befangenheitsanträge des Klägers gegen den Richter wurden abgewiesen.

Rechtlich durch ist die auch politisch umstrittene Erhöhung des Bunkers von heute 30 auf dann 58 Meter aber nicht. Bloem kündigte gegenüber der taz am Dienstag einen Antrag auf Zulassung eines Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht an. „Wir haben hier eine Entscheidung, die nichts wirklich klärt“, so Bloem.

In dem Verfahren, dass pandemiebedingt nur mit reduzierter Öffentlichkeit und Medienpräsenz stattfand, hatte es massive Kontroversen zwischen dem Kläger und dem Richter gegeben. Dieser hatte in seiner Zusammenfassung des Verfahrensstandes das Hauptargument von Bloem, für die Genehmigung der Bunker-Aufstockung hätte es eines neuen Bebauungsplans statt einer Genehmigung nach der sogenannten „Baulückenverordnung“ bedurft, überhaupt nicht referiert.

Auch in der Hauptverhandlung war es nur darum gegangen, ob diese von Bloem beklagte Verordnung korrekt umgesetzt worden sei. Bloems zentrales Argument – dass aufgrund dieser Verordnung nur Gebäude genehmigt werden können, die sich optisch in die Umgebung einfügen würden –, umschifften die Beklagte – der Bezirk Hamburg-Mitte – wie auch der Richter. Bloems Beweisantrag, der zuständige Baudezernent solle begründen, warum die Aufstockung nach Baulückenverordnung möglich sei, wurde abgeschmettert.

Einer der Gründe, warum Bloem gleich drei Befangenheitsanträge gegen den Richter im Laufe des Verfahrens und noch zwei weitere nach der mündlichen Verhandlung stellte. Vier dieser fünf Anträge wurden erst am Montag von der Kammer 6 des Verwaltungsgerichts als unbegründet abgelehnt – gleich danach erging dann das Urteil.

Während Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) sich noch freut, „dass die rechtskonforme Auslegung“ des Bauvorhabens „bestätigt wurde“, arbeitet der Kläger schon an der Neuauflage des Verfahrens eine Instanz höher.

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