Studie zu Einweg-Kaffeebechern: Coffee to get sick
Umweltschützer warnen vor giftigen Chemikalien in beschichteten Coffee-to-go-Bechern. Ein Verbot ist trotzdem nicht in Sicht.
Chemisch betrachtet handelt es sich dabei um organische Verbindungen, bei denen Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt sind. PFAS werden zum Beispiel für Outdoorjacken, Löschschäume oder eben für die Beschichtung von Kaffeebechern verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind.
Laut Umweltbundesamt können diese Verbindungen Menschen schaden, wenn sie in den Organismus gelangen. Eine erhöhte Konzentration im Blut kann demnach die Wirkung von Impfungen vermindern, die Gefahr, an einem Infekt zu erkranken, steigern und zu erhöhten Cholesterinwerten führen. Während der Schwangerschaft können Mütter PFAS an Kinder weitergeben – das kann zum Beispiel ein niedrigeres Geburtsgewicht zur Folge haben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb, kunststoffbeschichtete Einwegbecher zu verbieten. „Verbraucherinnen und Verbraucher laufen Gefahr, gesundheitsschädigende Chemikalien mit dem Getränk aufzunehmen“, sagt Barbara Metz, stellvertretende Geschäftsführerin der DUH. Pro Minute fielen in Deutschland 5.300 Einwegbecher für Heißgetränke an. Im Jahr sind das 2,8 Milliarden Becher. „Angesichts des ungebremsten Anstiegs von to-go-Verpackungen und der möglichen Gesundheitsgefahren ist es notwendig, das Verbot für Einweg-Kunststoffprodukte auszuweiten“, sagt Metz.
Weniger Schadstoffe? Weniger Abfälle!
Das Bundeskabinett hatte vor zwei Wochen beschlossen, die neue EU-Kunstoffrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Wegwerfprodukte wie Trinkhalme, Plastikbesteck oder Styroporbecher sollen verboten werden – beschichtete Einwegbecher allerdings nicht. Weil der Bundestag die Regelung noch beschließen muss, fordert Metz, dass sich die Abgeordneten nun dafür einsetzen sollen, dass das Einwegverbot ausgeweitet wird.
Das Bundesumweltministerium erteilt diesem Vorschlag hingegen eine Absage: Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie ziele darauf ab, dass weniger Kunststoffabfälle in die Umwelt gelangen. „Schadstoffaspekte bei der Benutzung der Kunststoffprodukte spielen bei diesen abfallrechtlichen Regelungen keine Rolle“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der taz. Die EU-Vorgaben würden eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Getränkebecher aus Kunststoff seien nicht generell verboten. Darüber hinausgehende Verbote von Verpackungen seien aufgrund des europarechtlichen Rahmens nicht möglich.
Sprich: Einwegbecher werden weder verboten, um die Umwelt zu schützen, noch, weil sie gesundheitsschädigend sind. Ignoriert die Politik also die Gefahr durch die Chemikalien in den Bechern? Das Bundesumweltministerium teilt auf Nachfrage dazu mit, nicht für PFAS in Einweggeschirr zuständig zu sein. Die Verpackung von Lebensmittel sei Aufgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Dieses verweist auf die Verantwortung der Hersteller. Die seien gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Becher keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Die deutsche Umwelthilfe rät Verbrauchern jedenfalls, statt Einwegbechern unbedenkliche Mehrwegbecher zu nutzen. Damit das in Bäckereien und Kantinen auch wirklich überall möglich ist, fordert sie außerdem eine gesetzliche Mehrwertquote. Hierzu teilt das Bundesumweltministerium mit, dass „im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie derzeit auch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegbechern geprüft werden“.
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