piwik no script img

das wichtigsteVerfassungsgericht verhandelt am 9. 8.

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. August über die Klagen zur Neuwahl des Bundestags verhandeln. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gestern in Karlsruhe. Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten für eine Neuwahl am 18. September hatten mehrere Bundestagsabgeordnete und kleinere Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl geklagt. Eine Urteilsverkündung wird gegen Ende des Monats erwartet. Neben der Parlamentarierin Jelena Hoffmann (SPD) will auch der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz gegen die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten klagen. Artikel 68 des Grundgesetzes, der es dem Bundeskanzler ermöglicht, die Vertrauensfrage zu stellen, sei vorsätzlich missbraucht worden, kritisiert Schulz. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) habe nach wie vor das Vertrauen der Koalitionsabgeordneten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen