das wichtigste: Verfassungsgericht verhandelt am 9. 8.
KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. August über die Klagen zur Neuwahl des Bundestags verhandeln. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gestern in Karlsruhe. Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten für eine Neuwahl am 18. September hatten mehrere Bundestagsabgeordnete und kleinere Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl geklagt. Eine Urteilsverkündung wird gegen Ende des Monats erwartet. Neben der Parlamentarierin Jelena Hoffmann (SPD) will auch der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz gegen die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten klagen. Artikel 68 des Grundgesetzes, der es dem Bundeskanzler ermöglicht, die Vertrauensfrage zu stellen, sei vorsätzlich missbraucht worden, kritisiert Schulz. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) habe nach wie vor das Vertrauen der Koalitionsabgeordneten.
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