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Prozess gegen mutmaßliche Folterer24 beispielhafte Fälle

In Koblenz beginnt das erste Verfahren gegen zwei mutmaßliche Folterer des Assad-Regimes. Die Anklage stützt sich auf Aussagen von Opferzeugen.

Die Nebenkläger sprechen nach dem ersten Prozesstag im Koblenzer Gerichtsgebäude mit der Presse Foto: Thomas Frey/dpa

KOBLENZ taz | Jasper Klinge steht vor einem riesigen Fenster, dahinter Bäume in frischem Grün und ein Himmel, an dem kein Wölkchen zu sehen ist. Die Frühlingssonne, das merkt man bereits in diesen Vormittagsstunden, wird einen warmen Tag bringen. Doch als Klinge zu sprechen beginnt, macht sich drinnen im Saal, wo Klinge vor dem Fenster steht, das Frösteln breit. Klinge ist Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und setzt nun an, um eine Anklage zu verlesen, die es so noch nicht gab. In Deutschland nicht und auch nicht weltweit.

„Ich klage an“, sagt Klinge jetzt und dann spricht er von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von 58-fachem Mord und Folter in mindestens 4.000 Fällen, von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Erstmals müssen sich mutmaßliche Folterknechte des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor Gericht verantworten. Hier in Saal 128, Koblenzer Oberlandesgericht, Staatsschutzsenat.

Auf der anderen Seite des Saals sitzen die beiden Angeklagten. Anwar R., 57, Brille, grauer Schnäuzer. Der Hauptangeklagte, hält sich aufrecht, auch als die Kamerateams vor Beginn der Verhandlung filmen dürfen, versteckt er sich nicht. Eyad A., der 43-jährige Mitangeklagte, hat sich da ganz in seine Kapuze verhüllt, weil er zudem – als einziger der Prozessbeteiligten – eine Maske trägt, sieht man von ihm nicht viel, auch als er die Kopfbedeckung abnehmen muss. Eyad A. steht wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit hier vor Gericht, aber im Vergleich zu Anwar R. ist er ein kleiner Fisch.

Beide Angeklagte haben, so führt es Bundesanwalt Klinge aus, dem syrischen Allgemeinen Geheimdienst angehört und waren Teil der berüchtigten Abteilung 251, die für die Sicherheit in Damaskus und der Umgebung zuständig war. Als es in Syrien 2011 vermehrt zu Kritik am Assad-Regime kam, seien die syrischen Geheimdienste und das Militär zunehmend brutaler gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgegangen. Eine Vielzahl von diesen landete in den Gefängnissen, die von den Geheimdiensten und der Militärpolizei im ganzen Land betrieben wurden. „In den Hafteinrichtungen wurden die Insassen durchgängig auf massive Art und Weise gefoltert“, sagt der Bundesanwalt. Anwar R. hat, so liest Klinge weiter aus der Anklage vor, in der Abteilung 251 die Ermittlungsabteilung samt einem angeschlossenen Gefängnis geleitet, das „al-Khatib“ genannt wird und im Zentrum von Damaskus liegt.

Der Angeklagte Eyad A. verbirgt sein Gesicht unter einer Kapuze Foto: Thomas Lohnes/reuters

Was Klinge und sein Kollege nun verlesen, ist schwer auszuhalten. 24 einzelne Fälle von Folteropfern führen sie auf, durchnummeriert, einer nach dem anderen. Laut Anklage sind alle von ihnen geschlagen worden, mit Schläuchen, Kabeln, Stöcken, Gürteln, manche sogar mit Metallrohren, häufig auf die Fußsohlen, die besonders empfindlich sind, oder in die Genitalien. Viele erhielten Elek­troschocks. Manche wurden in Autoreifen gezwängt und dann verprügelt, andere auf einen Stuhl geschnallt, dessen Lehne so weit nach hinten gebogen wurde, dass der Rücken überstreckte. Gefangene wurden mit den Händen an der Decke aufgehängt, sodass nur die Zehenspitzen den Boden berühren. Einer Frau wurde dann an die Brüste und zwischen die Beine gefasst, einem Mann ein Stock in den After eingeführt. Und alle hörten sie die Schreie der anderen Gefolterten.

Auch sonst herrschten in al-Khatib unmenschliche und erniedrigende Bedingungen, führt die Anklage weiter aus: ungenießbares Essen, verweigerte Körperpflege, keine medizinische Versorgung, nur ein Toilettengang täglich. Die Zellen sollen so überfüllt gewesen sein, dass kein Platz zum Hinsetzen oder gar Hinlegen war, die Gefangenen mussten zum Teil im Stehen schlafen.

Anwar R. habe die Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten gehabt und sei der militärische Vorgesetzte des Gefängnispersonals gewesen, so heißt es in der Anklage weiter. In dem Zeitraum zwischen dem 29. April 2011 und 7. September 2012 seien mindestens 4.000 Häftlinge während der gesamten Dauer der Inhaftierung gefoltert worden, mindestens 58 Menschen sind, so sagt es jetzt Klinge, in dieser Zeit an den Folgen der Misshandlungen gestorben. Anwar R. habe die Beamten eingeteilt und ihren Einsatz überwacht. Er habe während des gesamten Tatzeitraums über das Ausmaß der Folterungen Bescheid gewusst auch darüber, dass Häftlinge aufgrund der massiven Gewalt starben.

Sechs Männer sitzen mit ihren Rechtsanwälten in Saal 128 zwischen Anklägern und Angeklagten, sechs Männer, die diese Qualen in al-Khatib überlebt haben. Sie haben bei der Bundesanwaltschaft ausgesagt und treten als Nebenkläger im Prozess auf. Jetzt sitzen sie hier nur wenige Meter von ihrem mutmaßlich ehemaligen Peiniger entfernt und hören nicht nur von ihrem eigenen Schicksal, sondern auch von denen vieler anderer. „Es ist schrecklich, all das zu hören“, sagt Ferras Fayyad, einer von ihnen, später, als der erste Prozesstag beendet ist. Aber der Prozess sei sehr wichtig, nicht nur für ihn, sondern für alle Opfer. „Wir wollen, dass die Wahrheit hier aufgedeckt wird über die systematische Folter in Syrien, die auch heute, in diesem Moment, weiter geht“, sagt auch Hussein ­Ghree, ein anderer Nebenkläger.

„Wir haben 24 Geschichten über 24 Personen gehört, die schlimmsten Misshandlungen unter unmenschlichsten Bedingungen“, betont auch Rechtsanwalt Patrick Kroker, der gemeinsam mit einem Kollegen Ghree und weitere Nebenkläger vertritt. „Das war sogar für uns schwer erträglich.“ Um so wichtiger aber sei es, „dass die beiden Angeklagten sich diese Vorwürfe im Detail anhören müssen – Geschichte für Geschichte von 24 Menschen, die für viele, viele mehr stehen“. Kroker ist Syrienexperte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das seit Jahren mit syrischen Anwälten, Zeugen und Überlebenden zusammenarbeitet. Das Center hat seit 2016 mehrere Strafanzeigen wegen systematischer Folter in Syrien gestellt – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern.

Der Hauptangeklagte Anwar R. Foto: Thomas Lohnes/reuters

Bislang blieben Kriegsverbrechen des syrischen Regime unbestraft. Wegen des russischen Vetos im Weltsicherheitsrat können sie weder vor den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag noch vor ein Sondertribunal gebracht werden. So bleibt derzeit nur die Verfolgung nach dem Völkerstrafrecht auf nationaler Ebene.

In Deutschland ist dies möglich, weil hier seit 2002 das sogenannte Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerrechtsstrafgesetz verankert ist. Seitdem kann die Justiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Die Verfahren gegen Anwar R. und seinen Mitangeklagten sind nicht die einzigen. Seit 2014 sind rund 20 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige syrische Regimefunktionäre eingeleitet worden. Der prominenteste Fall ist Jamil Hassan, der ehemalige Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, gegen den der Bundesgerichtshof 2018 einen internationalen Haftbefehl erlassen hat.

Anwar R. will kurz vor Weihnachten 2012 einen erstaunlichen Willenswandel vollzogen haben. Er setzte sich damals mit seiner Familie nach Jordanien ab und beriet dann den syrischen Widerstand. Im Sommer 2014 zog er nach Deutschland, beantragte Asyl und ließ sich im Norden Berlins nieder. Doch er fühlte sich verfolgt und ging zur Polizei. Den Beamten erzählte er, dass er sich vom syrischen und russischen Geheimdienst bedroht fühle und auch, dass er Teil des syrischen Systems gewesen sei. Der Generalbundesanwalt leitete Ermittlungen ein. Seit Februar vergangenen Jahres sitzt Anwar R. in Untersuchungshaft.

Zu seiner Schuld hat er sich bislang nicht bekannt. Sein Anwalt hat am Donnerstag angekündigt, dass R. eine schriftliche Erklärung abgeben will, nicht nur zu seiner Person, sondern auch zu den Vorwürfen. Möglicherweise schon in der kommenden Woche. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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7 Kommentare

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  • 0G
    06438 (Profil gelöscht)

    Russland und China belügen andere weiterhin über die Tatsache, das sie sie in Syrien einen Massenmörder und den Chef eines brutalen Foltersystems schützen und nach Kräften unterstützen.

    Damit halten Russland, China und der Iran das Fluchtgeschehen im Nahen Osten am köcheln. Diese Länder tun alles dafür damit da so bleibt.

    Versuche westlicher Staaten, ein internationales Tribunal für Syrien einzurichten, wurden von Russland und China im Sicherheitsrat blockiert. Syrien ist auch kein Unterzeichner des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.

    Aktivisten und Überlebende hoffen, dass der Prozess in Koblenz die Tür für ähnliche Prozesse in anderen europäischen Ländern wie Norwegen öffnet, die ähnliche universelle Gerichtsbarkeitsgesetze haben und in denen ehemalige syrische Folterknechte heute leben.

    Wenn selbst Folterknechte aus Syrien geflüchtet sind ist zu vermuten, das die tatsächlichen Bemühungen Assads, das Land mit brutaler und unmenschlicher Gewalt zu regieren,



    weitgehend unterschätzt werden.

    Russland, China und der Iran sind offensichtlich derzeit dabei ein zweites Nordkorea zu schaffen.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ich hoffe das setzt sich durch und wird konsequent gehandhabt. Gefoltert wird ja auch gerne in Ländern, mit denen wir gute Handels-Beziehungen haben.

  • Ich bin unendlich froh darüber, dass die Klagen durch das "Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerrechtsstrafgesetz verankert" hier und jetzt möglich sind – verbunden mit der Hoffnung, dass dieses unsägliche Regime endlich abgelöst wird.



    In Syrien dürften wohl die ganze Welt und alle Menschen lange auf einen solchen Prozess warten – bis zum Stankt Nimmerleinstag.



    Durch diesen Prozess kann ich wenigstens für die Gefolterten kurz wieder an den/unseren Rechtsstaat glauben.



    Off topic:



    Was ist eigentlich mit Lowie 👀 (LowAndOrder) los? Wo steckt er? Ist alles gut?

    • @Frau Kirschgrün:

      ich hoffe, dass dieser prozess auch das dämliche gerede, in syrien sei der krieg ja vorbei+alles gut+die leutz könnten zum wiederaufbau nachhause, beendet. ich hoffe daher auch auf eine engmaschige prozessberichterstattung.



      und ja, wo LowAndOrder steckt, das frage ich mich auch, und wünsche ihm alles gute.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @christine rölke-sommer:

        ja mache mir auch Sorgen um den Guten.

        • @83379 (Profil gelöscht):

          LowAndOrder hat am 14.Februar seinen letzten Kommentar mit:

          "All best & ciao - last ball - last game - 😎 -"

          geschrieben. Das ist als möglicher Abschied interpretiert worden und seitdem kam von ihm nix mehr...

  • Danke all den mutigen Menschen, die diese Aufarbeitung auf sich nehmen.