Rundfunkbeitrag ab 2021: 86 Cent mehr
Am Donnerstag gibt die KEF-Kommission ihre Empfehlung für den Rundfunkbeitrag ab. Konflikte werden wohl ausbleiben, es steht zu viel auf dem Spiel.
Trägt Anstaltskleidung und ist bewaffnet“, lautet die Warnung auf einem Buch, das die beste Mitbewohnerin der Welt neulich mal anschleppte. Heinz Fischer-Heidlberger kann trotzdem beruhigt sein: Wenn der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Donnerstagnachmittag in Berlin die Empfehlung zur Höhe des Beitrags ab 2021 vorlegt, droht kein 70er-Jahre-Krimi mit den Intendant*innen.
Die Luft ist längst raus, denn die magische Zahl wurde schon bekannt: 18,36 Euro. Macht also pro Monat 86 Cent mehr für die Öffentlich-Rechtlichen.
Prompt hebt die große Zahlenhuberei an. Der ARD ist das eigentlich zu wenig. Sie verweist darauf, dass der Beitrag schon heute bei 18,35 Euro liege. Denn 2013 wurde ja das Finanzierungssystem von der an das Gerät gekoppelten Gebühr auf den heutigen Beitrag pro Wohnung umgestellt. Seitdem fließen die dadurch erzielten Mehreinnahmen peu à peu den Anstalten zu und peppen die von allen zu entrichtenden monatlichen 17,50 Euro auf.
Stimmt, aber gerade deswegen haben die Anstalten schon heute mehr Geld, auch wenn der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow (WDR) eben wieder tapfer beteuerte, der Rundfunkbeitrag sei seit 2009 ja nimmermehr gestiegen. Das ZDF verhält sich wesentlich smarter. Sein Chef Thomas Bellut hatte vor Wochen erklärt, man akzeptiere die KEF-Empfehlung und werde eben noch ein bisschen sparen.
Negativbeispiel Großbritannien
Experten wie Volker Nünning vom Fachdienst Medienkorrespondenz(Disclaimer: da schreibe ich gelegentlich auch) rechnen zudem vor, dass die Anstalts-Zahl von 18,35 Euro genauso wenig stimme. Da seien diverse Sondereffekte nicht berücksichtigt, so dass die Erhöhung ein bisschen mehr als einen popeligen Cent ausmache.
Doch all das führt am Kern der Sache vorbei: Denn gespart wird auch am Programm. Das haben mit freundlich-drohendem Unterton diverse Intendant*innen schon verkündet. Sie können vermutlich auch nicht anders. Denn hier ist der variabelste Kostenblock. Bei allen anderen Strukturen hat man sich selbst fest umstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von „Versteinerung“ gesprochen. Der Begriff könnte auf viele andere Bereiche des Anstaltslebens übertragen werden.
Nun wird der neue Beitrag ja erst zum neuen Beitrag, wenn alle 16 Landtage zustimmen. Drohgebärden vonseiten der Politik gab es zuhauf. Doch wirklicher Widerstand scheint nun selbst im Osten halbwegs vom Tisch. Die Furcht vor einer Grundsatzdebatte, wie sie gerade um die BBC tobt und die nur der AfD in die Hände spielen würde, hilft dabei. Dieses Mal dürfte es also noch gut gehen.
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