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Chemnitzer FC verliert vor GerichtRecht auf rechtsextreme Freunde

Die Kündigung von Stürmer Daniel Frahn ist „unwirksam“. Der Chemnitzer FC klagt über die rechtslastige Justiz und will Berufung einlegen.

Geschasster Liebling: Die Chemnitzer Fans solidarisieren sich mit Frahn über seine Rückennummer Foto: Karina Hessland/imago images

Klaus Siemon ist empört. Am Mittwoch klagte er nach dem Urteilsspruch schon über eine wiederholt rechtslastige Entscheidung der Chemnitzer Justiz. Am Donnerstag erklärte der Insolvenzverwalter und derzeit mächtigste Mann des Fußball-Drittligisten gegenüber der taz: „Ein Skandal ist dieses Urteil, weil es keine Privatsache ist, wenn sich ein bekannter Fußballer mit Rechtsextremen zeigt. Solche Auftritte haben einen Werbeeffekt für deren Ideologien. Und Fußballer wissen um ihre Öffentlichkeitswirksamkeit.“

Geklagt und recht bekommen hatte vor dem Arbeitsgericht in Chemnitz Daniel ­Frahn, ehemaliger Stürmer des Chemnitzer FC, gegen die fristlose Kündigung seines bis eigentlich 2021 laufenden Vertrags. Der 32-Jährige war Anfang August entlassen worden, weil er zum Auswärtsspiel in Halle mit führenden Köpfen der rechtsextremen Fangruppierung „Kaotic Chemnitz“ anreiste und sich mit ihnen die Partie anschaute. Der Verein sprach von einer „offenkundig zur Schau gestellte Sympathie zu führenden Köpfen der rechts gesinnten Gruppierung ‚Kaotic Chemnitz‘ und der aufgelösten Gruppe ‚NS-Boys‘“, die „massiv vereinsschädigend“ gewesen sei. Wegen einer Verletzung war Frahn damals nicht einsatzfähig.

Zuvor war er bereits abgemahnt worden, weil er im März nach einem Treffer ein T-Shirt mit der Aufschrift „Support your local hools“ hochhielt und sich damit – wie etliche Klubverantwortliche an dem Tag – in die Gedenkzeremonien für die verstorbene Neonazi- und Hooliganikone Thomas Haller einspannen ließ.

Frahn beteuerte damals wie am Mittwoch über seine Anwälte seine Ahnungslosigkeit. Weder von der Verbreitung des T-Shirts in der Neonazi-Szene noch von der rechten Gesinnung seiner Begleiter im Stadion will er etwas gewusst haben. Das Gericht erklärte die Kündigung auch deshalb für „unwirksam“, weil ­Frahn nach dem ersten Vergehen vom Chemnitzer FC nicht klar genug die Folgen vor Augen geführt worden seien.

Vorwurf der fehlenden Konsequenz

Außerdem verfolge der Klub keine „stringente“ Haltung. Den ebenfalls in die Haller-Ehrung verstrickten Stadion­sprecher habe man Mitte September wieder eingestellt, bei der Aufstiegsfeier im Mai seien Frahns rechtsextreme Bekannte bereits in der Kabine gewesen.

Siemon betont, die Einlassungen des Gerichts wären alle falsch. Frahn sei im März von ihm persönlich und dem damaligen Sportdirektor Thomas Sobotzik deutlich erklärt worden, dass ähnliche Vorfälle zur Kündigung führen werden. Zur Meisterschaftsfeier sagt er der taz: „Es sind keine Leute geduldet worden. Unmittelbar, nachdem bekannt wurde, dass diese Personen sich rechtswidrig Zugang zur Kabine verschafft hatten, habe ich eine Strafanzeige erstattet wegen dieses Vorfalls. Die Strafanzeige ist Frahn auch bekannt geworden.“

Die Wiedereinstellung des Stadionsprechers, räumt Siemon ein, sei ein „grundlegender Fehler“ gewesen. Eine Entscheidung, bei der er nicht einbezogen worden sei. „Allerdings ist das irrelevant für diesen Fall, weil es nach der Kündigung Frahns geschah.“ Und er weist darauf hin, dass generell vor dem Gesetz ein Unrecht nicht ein anderes Unrecht rechtfertigen kann.

Sein Urteil über das Urteil des Arbeitsgerichts könnte kaum deutlicher ausfallen: „Es ist ein Skandal, weil die Richter damit eine mangelnde Achtung vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zum Ausdruck gebracht haben.“

Im meistfrequentierten Fanforum und auf der Facebookseite des Chemnitzer FC spricht sich aber die Mehrheit der Anhänger für die Akzeptanz des Urteils aus. Der einstige Publikumsliebling Frahn erfährt bei den Fans immer noch eine große Wertschätzung. Der klamme Klub solle sich die Gerichtskosten für weitere Instanzen sparen, heißt es. Nicht wenige träumen gar von einer Rückkehr Frahns. Das Gericht stellte fest, es sei kein großer Image-Schaden für den Verein zu erkennen. Gewiss, der Ruf des Vereins ist schon gründlich ruiniert. Ziemlich viel schwarzer Humor für ein Arbeitsgericht.

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6 Kommentare

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  • Wie kann jemand, dem die einfachsten Regeln des Arbeitsrechts unbekannt sind, als Insolvenzverwalter eines Betriebes mit Mitarbeitern bestellt werden ?

  • Klaus Siemon sollte nun das Insolvenzverfahren konsequent durchziehen - meinetwegen bis zum bitteren Ende dieses rechtsverseuchten CFC.



    Ganz ehrlich: Von den sächsischen Klubs ist mir mittlerweile sogar der Dosenklub sympathischer.

  • Das Arbeitsgericht hat korrekt entschieden, alle Argumente sind schlüssig. Man muß allerdings diesen Herrn Klaus Siemon kritisieren, Insolvenzverwalter soll er sein, dann sicherlich auch Rechtsanwalt. Warum meint dieser das Gericht kritisieren zu müssen? Das Gericht hat ordentlich gearbeitet, er allerdings nicht.

    Davon abgesehen hat der Herr Klaus Siemon keine Recht für den Verein zu sprechen, er wurde nie in ein Vereinsamt gewählt und hat überhaupt keine Funktion im Verein. Ein Insolvenzverwalter hat sich um das Insolvenzverfahren zu kümmern und hat sich nicht um vereinsinterne Entscheidungen zu kümmern. Als Rechtsanwalt sollte er zudem die Gerichte respektieren und diese nicht beleidigen, ein Unding sowas.

    • @Tom T.:

      Könnten Sie bitte etwas genauer erklären, wie Sie darauf kommen, dass das Arbeitsgericht korrekt entschieden hat?



      Die im Artikel genannten Begründungen von Herrn Siemon lassen eher den Eindruck zu, dass das Gericht einige wesentliche Argumente vernachlässigt, und komplett falsche Schlüsse gezogen hat.



      Wer regelmäßig im Nazipuff äh Pup mit seinen Rechten Kumpels abhängt wie der Frahn das getan hat, sollte bei mehr als 20 IQ begriffen haben was das Shirt bedeutet und mit wem er abhängt...



      Und noch ein genereller Satz zu den meisten sächsischen und einigen anderen ostdeutschen Gerichten... Da gibt es genug Beispiele, bei denen man erkennen kann, dass das rechte Auge nicht nur blind ist, sondern demokratische, oder gar linke Belange vergleichsweise sehr negativ beurteilt werden.



      Deshalb ist es wichtig, dass Menschen in Positionen wie Herr Siemon sich dazu äußern!



      Und so unzufrieden man mit seiner Arbeit für den Klub sein kann... Gefühlt ist er der Einzige im Klub, der sich deutlich und nachhaltig gegen Nazis ausspricht!!!



      Gut so und weiter so!!!

      • @Schusters Bernd :

        Die (teilweise) durchaus berechtigte Kritik an den sächsischen Gerichten ("auf dem rechten Auge blind") hinsichtlich einiger Urteile geht meiner Ansicht nach im Arbeitsgerichtsverfahren ins Leere. Hier sind ganz andere Voraussetzungen zu prüfen und dies aus einer (gewollt) arbeitnehmerfreundlichen Sicht. Und dazu gehört nun einmal gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die außerbetrieblichen, politischen Ansichten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht für eine Kündigung herangezogen werden können. Und einen sichtbaren Schaden für den Verein (z.B. Kündigung von Werbe- oder Sponsoringverträgen), der eine Kündigung hätte rechtfertigen können, konnte der Chemnitzer FC nicht nachweisen.

        Und wenn Herr Siemon meint, er hätte mit Frahn "ausführlich" gesprochen - jeder Arbeitgeber muss wissen, dass ein Gespräch - in der Regel in Form Abmahnung - dokumentiert werden muss. Ist dies nicht geschehen, kann das Gericht dies gar nicht in das Verfahren aufnehmen, da sonst immer Aussage gegen Aussage stehen würde.

        Das sich das Gericht trotz allem durchaus Gedanken gemacht hat, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass es explizit auf den extrem freundlichen Umgang des Vereins mit Hooligans und Rechtsextremen in der näheren Vergangenheit aufmerksam gemacht hat. Eine echte Breitseite gegen den Verein, die sich auch Herr Siemon ans Revers heften muss.

        Liest man den Artikel und das Urteil parallel, beschleicht einen das Gefühl, Herr Siemon hätte mit dem Interview nur noch PR-Arbeit geleistet, ohne das Problem wirklich an der Wurzel zu packen.

        • @Cerberus:

          Die Begründung des Urteils habe ich nicht gelesen und kann die genauen Begründungen des Gerichs natürlich deshalb nicht nachvollziehen. Deshalb habe ich mich auch nur auf die Aussagen des Textes bezogen.



          Allerdings ging es mir auch eher darum, dass Tom T. scheinbar eine generelle Unzufriedenheit mit Herrn Siemon direkt mit den Rechten Strukturen im Verein verbindet, diese versucht zu relativieren und die Kritik am Spieler Frahn ebenso.



          Dass ein erfahrener Spieler sich der Konsequenzen seines Handels als Aushängeschild des Vereins, bewusst sein sollte, auch ohne schriftlich festgehaltene Gesprächsnotiz, sollte auch bei einem Gericht anerkannt werden.



          Und soweit ich weiß gab es durchaus Nachteile für den Klub bei Sponsoren. "Nicht-verlängern" aktueller Verträge zum Beispiel. Die Sparkasse wurde da glaube ich gesondert genannt.



          Und wie schon gesagt, ist der einzige der sich tatsächlich recht lückenlos gegen rechte Umtriebe im und um den Verein stellt Herr Siemon, alle Verantwortlichen des Vereins (welche in ein Vereinsamt gewählt wurden) sind da sehr ambivalent in ihren Aussagen und Taten.