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Entwurf für IntensivpflegegesetzSpahn rudert vorsichtig zurück

Der Gesundheitsminister entschärft das Intensivpflegegesetz: Stationäre Versorgung soll nicht mehr Vorrang haben. Jeder Fall wird geprüft.

Beatmungspatientin Lena Krengel wird zuhause versorgt Foto: dpa

Berlin taz | Bundesminister Jens Spahn (CDU) rudert zurück, aber nur ein bisschen. Der Vorrang der stationären Pflege für Beatmungspatienten soll aus dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Intensivpflege wieder gestrichen werden, bestätigte am Freitag das Gesundheitsministerium. Damit können BeatmungspatientInnen wie bisher auch mit Hilfe von ambulanten Pflegekräften rund um die Uhr zuhause betreut werden.

„Die besonders aufwändige Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit bleibt weiterhin möglich“, heißt es in einer Erklärung Jens Spahns. Darüber werde allerdings „im Einzelfall“ entschieden.

Zuvor hatte der bisherige Referentenentwurf tausende von schwerkranken Beatmungspatienten, die mit Hilfe von ambulanten Pflegekräften in den eigenen vier Wänden betreut werden, in Angst und Schrecken versetzt. Denn in diesem Entwurf stand der Satz: „Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen…erbracht“.

25 000 Euro im Monat

Der Satz weckte die Befürchtung, dass Krankenkassen künftig die ambulante rund-um-die-Uhr-Betreuung von BeatmungspatientInnen im eigenen Heim in vielen Fällen nicht mehr finanzieren könnten. Diese 24-Stunden-Betreuung, die vier oder mehr ausgebildete Intensivpflegekräfte leisten müssen, kann die Krankenkassen 25.000 Euro im Monat kosten.

Die neuen Äußerungen Spahns geben aber nun nicht hundertprozentige Entwarnung. Denn Spahn sprach von Intensivpflege-Patienten, „die am sozialen Leben teilhaben“ und „auch künftig zu Hause“ betreut werden „können“. In der Vergangenheit weckte Spahn mit ähnlichen Äußerungen Ängste bei den Angehörigen von Schwerkranken im Wachkoma, dass den Betreuten die häusliche Versorgung versagt wird, wenn diese nicht oder kaum noch kommunizieren können, man also keine „Teilhabe am sozialen Leben“ mehr feststellen kann.

In den Einzelfallprüfungen soll aber auch der „Sozialraum“ der Kranken berücksichtigt werden, betont der neue Gesetzentwurf. Wer also andere Menschen zusätzlich zur ambulanten Pflege um sich hat, wird nicht ins Heim geschickt. Für alle Patienten, die bereits heute intensivpflegerisch zuhause versorgt werden, soll zudem ein unbefristeter „Bestandsschutz“ gelten.

Zuwenig Entwöhnung

Der Streit um die häusliche Pflege entbrannte auch deswegen, weil die ambulante Rund-um-die-Uhr-Betreuung in häuslicher Umgebung eine teure Eins-zu-Eins-Betreuung ist und damit Bedürfnisse der Schwerkranken nach Kommunikation und Zuwendung besser berücksichtigt werden können als in einer Pflegeeinrichtung, in der der Betreuungsschlüssel für Intensivpatienten bei eins-zu-drei liegen kann. Die Pflegeeinrichtung kostet die Kassen entsprechend weniger.

Kritiker monierten, dass in sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften, die ambulante Leistungen abrechnen, die PatientInnen mitunter gar nicht mehr von der künstlichen Beatmung entwöhnt wurden, obwohl dies medizinisch möglich wäre. Mit beatmeten Patienten verdienen Pflegedienste mehr Geld.

Mit dem neuen Gesetzentwurf, der regierungsintern zur Abstimmung weitergegeben wurde, soll die Entwöhnung der Patienten von der künstlichen Beatmung extra vergütet werden. Damit hofft Spahn, mehr Kranke zu entwöhnen und vom Status der Intensivpflege-Patienten weg zu bringen.

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5 Kommentare

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  • Wenn alle einzahlen, bekommen auch alle Geld aus dieser Versicherung. Richtig?

    Pflegedienste müssen nicht kapitalistisch ausgerichtet sein. Nur bedenken Sie, daß staatseigene Dienste in der Regel mindergut funktionieren, ich erinnere da mal an die DDR und die SU, oder gar an das erbärmlich gescheiterte Britische Gesundheitswesen.

    • @Der Erwin:

      Es hindert uns ja kein Mensch es besser zu machen – z. B. mit genossenschaftlichen Modellen, in denen Mitbestimmung funktioniert, wo Hierarchien abgebaut sind, usw.



      Wir haben doch Phantasie – und es muss eben jede|r mitanpacken, die Chefs mit den dicken Zeigefingern sind aus. Dann ist das Peter-Prinzip auch gleich mit abgeschafft.

  • Besteuert endlich die Reichen gerecht, schafft eine Bürgerversicherung, in die ALLE einzahlen und schafft Gerechtigkeit, wie vom GG verlangt.



    Ois easy.



    Macht nur keine|r der Verantwortlichen, und so lange "wir" sie immer wieder wählen, wird das auch nicht besser.



    Warum sollten Pflegedienste überhaupt kapitalistisch ausgerichtet sein?



    Kann das mal eine|r erklären?



    Das ist Daseinsvorsorge, die sich mit den oben gemachten Vorschlägen auch umsetzen ließe.



    ^^Aber die Reichen sind ja soooo arm, wir sollten echt langsam mal sammeln für die.

    • @Frau Kirschgrün:

      "Warum sollten Pflegedienste überhaupt kapitalistisch ausgerichtet sein?"

      Ist doch logisch! nur gewinnorientierte Unternehmen sind effizient und erbringen die bestmöglich Leistung. Das kleine 1x1 der Kapitalismus. Wird jeder aus der CDU bestätigen.

      • @danny schneider:

        Ach, und seit wann ist die CDU der Maßstab aller Dinge…



        Und warum soll der Kapitalismus überhaupt bleiben?



        Haben Sie schon mal in der Pflege gearbeitet?



        Möchten Sie, wenn Sie mal alt sind, mit der Stoppuhr versorgt werden, vielleicht sogar Körperteile verlieren, weil keine Zeit ist?



        Wenn das Ihre Logik ist, habe ich damit nichts am Hut.



        Es muss um Qualität gehen, nicht um Druck, Ausbeutung und Masse.



        Das wäre ein gutes Leben (frei nach Aristoteles).