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Ulle Schauws über die neue 219a-Liste„Listen können kein Ersatz sein“

Die Bundesärztekammer führt eine Liste, mit der Frauen leichter Abtreibungsärzt*innen finden sollen. Grünen-Politikerin Schauws sieht Schwachstellen.

Seit Monaten kämpfen Aktivist*innen und Ärzt*innen gegen Paragraf 219a Foto: imago-images/snapshots
Dinah Riese
Interview von Dinah Riese

taz: Frau Schauws, am vergangenen Montag hat die Bundesärztekammer eine Liste mit Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen, veröffentlicht. Sie haben diese als unzureichend kritisiert. Nun haben auch das Gesundheitsministerium und der SPD-Politiker Karl Lauterbach gesagt, es müsse nachgebessert werden. Auch das haben Sie kritisiert. Warum?

Ulle Schauws: Es waren die SPD und die Union, die dieses Gesetz und damit die Grundlage für die Listen produziert haben. Sie haben sich unendlich verrenkt, um den Paragrafen 219a aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass Frauen die Informationen, die sie brauchen, nicht direkt auf den Webseiten von Ärztinnen und Ärzten finden. Jetzt mach die Bundesärztekammer genau das, was der Gesetzgeber ihr aufgetragen hat – und das Gesundheitsministerium und die SPD kritisieren das Ergebnis. Das kann nicht wahr sein.

Auf den Listen stehen Kontaktdaten von Ärzt*innen, die in der Praxis gesprochenen Sprachen und die Angabe, ob medikamentöse oder operative Abbrüche angeboten werden. Lauterbach fordert nun vom Gesundheitsminister, sicherzustellen, dass es für Betroffene „deutlich mehr Information gibt“. Das ist doch gut, oder?

Natürlich wäre das gut. Im Gesetz, dass die SPD mit der Union gemacht hat, sind aber eben nur die Einrichtungen und die Methoden erwähnt. Da ist nirgends die Rede davon, dass etwa auch mit angegeben werden soll, bis zu welcher Woche Abbrüche gemacht werden. Die Verfasser des Gesetzes kritisieren hier die Erfüllungsgehilfen für das, was sie selbst kreiert haben.

Sie sagen also: Dass das mit den Listen nichts wird, war abzusehen?

Auf jeden Fall. Was wir brauchen, ist eine Sicherstellung der Versorgungslage. Eine ungewollt Schwangere muss herausfinden, an wen sie sich wenden kann, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheidet. Auf dieser Liste zu stehen, ist aber freiwillig. Das ist ja auch richtig. Damit sind es aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die letztlich wieder unter Druck geraten.

Warum?

Weil die Verantwortung jetzt auf sie abgewälzt wird und sie ein Problem haben, egal wie sie sich entscheiden. Wenn sie nicht auf die Liste gehen, heißt es: Dann dürft ihr euch aber auch nicht beschweren, dass es keine Informationen gibt. Und wenn sie auf die Liste gehen, laufen sie Gefahr, in den Fokus von Abtreibungsgegnern zu geraten. Sie sind ja dann auch für diese Leute viel leichter zu finden. Die Ärztinnen und Ärzte stehen mit dem Rücken zur Wand.

Grünen-Fraktion
Im Interview: Ulle Schauws

53 Jahre alt, ist frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Aber da gibt es doch einen Widerspruch, oder? Informationen sollen für Frauen leicht zu finden sein, für Abtreibungsgegner aber nicht. Wie soll das gehen?

Ich bin gar nicht grundsätzlich gegen Listen. In der aktuellen Situation muss man aber auch verstehen, wenn eine Ärztin nicht auf dieser Liste stehen will. Es ist in der Debatte über den Paragrafen 219a für Ärztinnen und Ärzte nicht leichter geworden, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche machen. Das hat auch mit dem Duktus zu tun, den die CDU ganz stark gemacht hat und den wir auch in den Gerichtsverhandlungen sehen: Immer wieder wurden sie diskreditiert, wurde ihnen unterstellt, dass sie aus kommerziellen Gründen handeln. Dabei erfüllen sie einen gesetzlichen Auftrag.

Und was wäre eine gute Lösung?

Meiner Meinung nach führt nichts an einer Abschaffung des Paragrafen 219a vorbei. Ärztinnen und Ärzte müssen auf ihren eigenen Webseiten vollumfänglich sagen dürfen, was sie machen und wie.

Aber auch da wird es doch die geben, die das nicht wollen, oder?

Stimmt. Da kann man nichts machen, man kann ja niemanden zwingen. Aber es würden sich mehr trauen, laut und deutlich zu sagen: „Ich mache Schwangerschaftsabbrüche“, wenn nicht das Damoklesschwert des Strafrechts über ihnen hängen würde. Nur das wäre echte Rechtssicherheit. Listen zu haben ist nicht verkehrt, und in Städten wie Berlin und Hamburg funktioniert das ja gut. Es kann aber kein Ersatz sein für die dezentrale Information. Nur ein Zusatzangebot.

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3 Kommentare

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  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Eine Arztpraxis erfüllt doch keinen gesetzlichen Auftrag, wenn sie bestimmte Dienstleistung gegen Bezahlung anbietet. Nicht jede Praxis bietet jede medizinische Leistung an. Das Angebot hängt von der Fachrichtung und Qulifikation des Arztes ab, d.h. von dessen Entscheidung. Ein Neurologe ist doch auch nicht gesetzlich verpflichtet, seinen Patienten den Zahnstein zu entfernen. Der einzige Sonderfall der gesetzlichen Pflicht ist die allgemeine Notfallhilfe.

  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Wie viele abtreibungswillige Frauen gab es im bisherigen Status Quo, die keine Arztpraxis fanden?

  • Also, persönlich würde ich zu meiner Gyn gehen, und fragen ob sie Ärzte kennt, die das machen. Sie selbst - glaube ich nicht, die ist katholisch. Aber die kennt doch die anderen Ärzte.