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Unterbringungskosten für GeflüchteteArbeit macht Geflüchtete arm

Arbeitende Geflüchtete müssen für ihre Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft selbst zahlen. Die Gebühren sind oft horrend.

Wie viel hier wohl ein Zimmer kostet? Flüchtlingsunterkunft in Brome im Landkreis Gifhorn Foto: dpa

Hamburg taz | Je mehr sie verdienen, umso mehr müssen sie zahlen: Geflüchtete, die Arbeit haben und in öffentlichen Unterkünften leben, werden für diese Unterbringung von manchen Städten und Gemeinden gehörig zur Kasse gebeten. Vor wenigen Tagen erregte so ein Fall aus dem niedersächsischen Neustadt am Rübenberge Aufmerksamkeit: 622,45 Euro monatlich zahlt demnach ein Mann für ein 12-Quadratmeter-Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft. Das wären mehr als 51 Euro pro Quadratmeter.

Der Neustädter Fall ist keine extreme Ausnahme, sondern eher ein Beispiel für gängige Praxis: Jede Gemeinde kann die Gebühren festsetzen, die sie braucht, um Errichtung, Betrieb und Verwaltung einer solchen Flüchtlingsunterkunft „kostendeckend“ zu gestalten. Nur bei massiven Regelverstößen – faktisch fast nie – werden die Kommunalaufsichten tätig, die meist bei den Innenministerien und -behörden angesiedelt sind. In Neustadt etwa begründet Bürgermeister Uwe Sternbeck (Grüne) den Wohnwucher so: Man habe die Unterkunft in der Bunsenstraße „schnell bauen“ müssen, das sei dann „teurer gewesen“ und nun wolle man diese Kosten über nur „zehn Jahre abschreiben“.

Die Gebühren für die Unterbringung schwanken von Gemeinde zu Gemeinde stark, wirken geradezu willkürlich. Nach einer aktuellen Erhebung des Flüchtlingsrats Niedersachsen verlangt der Landkreis Harburg pro Person und Monat höchstens 180 Euro, während in Garbsen mindestens 753,60 Euro fällig sind; im südlich von Hannover gelegenen Hemmingen sind es sogar 930 Euro. Weil die Betroffenen nicht einfach so auf den freien Wohnungsmarkt ausweichen können, haben sie oft keine Alternative: Sie müssen zahlen. Da werde eine „Zwangslage ausgenutzt“, sagt Kai Weber. Der Sprecher des niedersächsischen Flüchtlingsrats bezeichnet Gebühren, wie sie in Neustadt oder Hemmingen erhoben werden, als „sittenwidrig“.

Sogar „rechtswidrig“ nannte im Januar die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft die dortige Praxis: Hamburg verlangt Gebühren von 590 Euro pro Person. Ein Gutachten, das die Linke bei dem Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano in Auftrag gegeben hatte, kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die gesamte Hamburger Gebührenordnung rechtswidrig sei. Sie entspreche weitgehend der bayerischen Gebührenordnung, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Mai 2018 als „Griff in die Kassen des Bundes auf dem Rücken der betroffenen Asylberechtigten“ bezeichnete.

Zurückgehende Zahlen

161.931 Erstanträge auf Asyl gingen im vergangenen Jahr beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein.

Verteilt auf die Bundesländer werden diese Menschen nach dem „Königsteiner Schlüssel“ entsprechend Bevölkerungszahl und Steuereinnahmen. In Bremen wurden demnach 1.358 Anträge gestellt, in Hamburg waren es 4.139, in Mecklenburg-Vorpommern 2.828, in Niedersachsen 16.848 und in Schleswig-Holstein 6.475; die Zahlen liegen durchweg erheblich unter denen von 2016/17.

Wer Asyl beantragt, wird zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Nach maximal sechs Monaten sollen die Menschen in eine Folgeunterkunft ziehen. Dieser Übergang hakt aber vielerorts.

Tatsächlich dienen die hohen Gebühren dazu, Geld abzuziehen aus Töpfen des Bundes. Denn der zahlt Gebühren für solche Geflüchteten, die über kein oder nur wenig eigenes Geld verfügen und auf Sozialleistungen angewiesen sind – also die meisten. Vor allem aus diesem Grund erhöhte Hamburg zum 1. Januar 2019 die geforderten Beträge um mehr als 300 Prozent: von 141 Euro pro Person und Monat auf dann 587 Euro; inzwischen liegen sie bei den genannten 590 Euro.

Je höher sie aber ihre Gebühren festlegt, desto höher fallen die Bundesmittel aus, die eine Kommune erhält: eine Umverteilungsaktion – auf Kosten einiger Geflüchteter, nämlich derjenigen, die selbst Geld verdienen: Sie werden an den Kosten für die Unterbringung in einer öffentlichen Folgeunterkunft beteiligt. Carola Ensslen, integrationspolitische Sprecherin der Hamburger Linken, weiß von mehreren Fällen, in denen Geflüchtete einen Arbeitsplatz wieder aufgeben mussten oder gar nicht erst annahmen – weil sie ohne eigenes Einkommen besser dastanden. Ensslen nennt das „integrationsfeindlich“: So verhindere der Senat, dass Flüchtlinge selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

In Hamburg leben zurzeit etwa 30.000 Flüchtlinge, knapp 10 Prozent, etwa 2.800 Menschen, sind „Selbstzahler“ im genannten Sinne: Sie haben Arbeit und zahlen für die Unterkunft – aber meist einen ermäßigten Satz, was sich in ihrem realen Einkommen begründet. Ein der taz bekannter Mann, der aus Syrien nach Hamburg gekommen war, fand im vergangenen Jahr Arbeit – 1.500 Euro netto im Monat. Der städtische Träger Fördern & Wohnen verlangte für ihn und seine fünfköpfige Familie 840 Euro im Monat – das wäre viermal der ermäßigte Gebührensatz für Selbstzahler. Vier- statt fünfmal, weil die Hamburger Gebührenordnung nur maximal vier Personen berücksichtigt. „Ich bin sehr verzweifelt, weil ich die erhöhten Kosten nicht zahlen kann“, sagt der Mann gleichwohl. Bei Freunden ohne Beschäftigung würden Jobcenter oder Grundsicherungsamt zahlen; diese Familien verfügten dann über mehr Geld als er.

Und wenn gar nicht erst ermäßigt wird? Die Linken-Abgeordnete Ensslen rechnete zu Jahresanfang aus, dass bei einer siebenköpfigen Familie mit gut 3.000 Euro netto monatlich sieben mal 590 Euro, also 4.130 Euro Unterbringungskosten anfallen – mehr als das genannte Einkommen.

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12 Kommentare

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  • Wohnkosten werden in Hamburg unabhängig von Sozialleistungen berechnet. Wenn der Mann mit seiner Familie nach Zahlung der Unterbringungskosten weniger hat als der Sozialhilfesatz, dann wird ensprechend aufgestockt. Die verminderten Gebühren führen dazu, dass arbeitende Menschen nicht nur wegen der Gebühren Sozialleistungen erhalten müssen.

  • „Arbeit macht Geflüchtete arm“

    Nicht nur Geflüchtete.



    Wucherer sind da überhaupt nicht wählerisch. Man macht es ihnen auch nur zu leicht.

    • 8G
      80576 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Tja, nur das der Wucherer hier die Städte und Gemeinden sind. An anderer Stelle will man uns weiß machen, dass die Enteignung von Wohnungen das Mittel gegen Mietwucher sei. Hm....

      • @80576 (Profil gelöscht):

        Mietwucher und Enteignung sind deshalb doch nicht dasselbe.

        • 8G
          80576 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Wer hat das behauptet?

          • @80576 (Profil gelöscht):

            Sie behaupten doch, dass Städte und Gemeinden, die enteignen, hier die Wucherer sind. Haben Sie denn dafür auch konkrete Beispiele?

  • Zitat: „Geflüchtete, die Arbeit haben und in öffentlich-rechtlichen Unterkünften leben, werden für diese Unterbringung [...] gehörig zur Kasse gebeten“.

    Ich wette, diese Maßnahme fällt unter Integration und wird vom Bund finanziell gefördert.

    Das erste, was ein Möchtegern-Bundesbürger lernen muss, ist schließlich, sich mehrfach ausbeuten zu lassen und darauf auch noch stolz bzw. glücklich zu sein darüber. Nur wer das kann, stellt keine Gefahr für die Mehrheitsgesellschaft und den Rechtsfrieden im Land dar.

  • 0G
    06831 (Profil gelöscht)

    Die Hanseaten wissen wie es geht.



    Meine Tochter studiert in HH und zahlt für ein 12 qm Zimmer in einer WG 620,-Euro.



    Studentenwohnheime gibt es keine.



    Bezahlbaren Wohnraum auch nicht.



    Es ist ein allgemeines Problem.

  • Dank an Marco Carini für seinen Beitrag.

    Öffentliche Unterbringung, unter Aussetzen allgemeiner Bürgerrechte bei der Wohnungswahl?, angesichts systemischer Verknappung sozialen Wohungsbaus, scheint so manchen Politikerkreisen das neue Modell zu sein, mit der Zwangslage Geflüchteter als Pilotprojekt, Wohnverhältnisse zu schaffen, die den Zugang zu Recht auf Wohngeld versperren, unspezifiert fiktive Unterbringungskosten generieren, die jeder Mietbremse Hohn sprechen, auf ortsüblichen Mietspiegel keine Rücksicht zu nehmen brauchen?