: Plastikfrei kicken
Ein EU-Verbot zu Mikroplastik ist geplant. Die Europäische Chemikalienagentur Echa holt dazu auch Meinungen zu Fußballplätzen aus Kunstrasen ein
Von Jaris Lanzendörfer
Große Aufregung um Kunstrasen – so viel Aufmerksamkeit erhalten öffentliche Konsultationen der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) selten. Noch bis zum 20. September können Stellungnahmen zur Einschränkung von Mikroplastik in der EU abgegeben werden. Davon betroffen ist auch Gummigranulat, das auf Kunstrasenplätze gestreut wird, um den Platz weicher zu machen. Das Verbot würde ab 2022 in Kraft treten und die Vermarktung des Granulats betreffen. Laut Deutschen Fußball Bund (DFB) nutzen 6.000 Vereine entsprechende Kunstrasenplätze. Alternativen für Gummigranulat sind unter anderem Kork oder Sand. Sollte das Granulat verboten werden, werden bestehende Anlagen nicht gesperrt, wie dies Sportminister Horst Seehofer (CSU) zunächst befürchtet hatte. Nur das geregelte Nachfüllen der Plätze sei nicht mehr möglich, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Seehofer hatte vergangene Woche bei Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) um eine Übergangsfrist von sechs Jahren geworben: Vereine sollten in dieser Zeit die Möglichkeit haben, auf andere Kunstrasenplätze umzurüsten.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr die Echa aufgefordert, eine Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik zu prüfen. Dabei geht es etwa um Kosmetika oder Farben. Ende März veröffentlichte die Behörde auf ihrer Homepage einen Entwurf für Mikroplastikverschränkung. Dieser wird danach in Fachausschüssen diskutiert und schließlich von der EU-Kommission verabschiedet.
Das deutsche Umweltministerium arbeitet zudem an einem „Blauen Engel“ für Kunstrasen. Dort würden Vorgaben für umweltfreundliche Sportplätze entwickelt: An dem Umweltzeichen können sich Kommunen zukünftig bei der Ausstattung ihrer Sportplätze orientieren, hieß es aus dem Ministerium.
In Studien etwa des Oberhausener Fraunhofer-Instituts Umsicht zu den Quellen von Mikroplastik erscheinen Sport- und Spielplätze auf den vorderen Plätzen, zusammen mit dem Abrieb von Reifen, der Freisetzung bei der Abfallentsorgung, Pelletverlusten und dem Abrieb von Bitumen in Asphalt.
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