Radikale AfD-Jugend: Alles beim Alten
Der Verfassungsschutz sieht die AfD-Jugend unter Extremismusverdacht. Die verpasst sich nun ein „Rebranding“ – und koffert zurück.
Und nun? Soll es weiter gehen wie bisher.
Am Dienstag verkündete die JA-Spitze auf einer Pressekonferenz in Berlin zwar ein „Rebranding“ ihres Jugendverbandes. Man wolle einen „neuen, frischen Auftritt“, erklärte JA-Chef Damian Lohr. Ein neues Logo werde es geben, ein neuer Online-Auftritt, nur der Name bleibe. Inhaltlich soll sich aber offenbar nichts ändern. Und von einer Auflösung ist auch keine Rede mehr. Im Gegenteil.
Als „Falschbehauptungen, Fehleinschätzungen und tendenziöse Recherchearbeit“, geißelten Lohr und Kollegen am Dienstag das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das zur Einstufung als Verdachtsfall führte. Über Wochen habe man das Gutachten ausgewertet, erklärte Lohr. Nun sei klar: Die Beobachtung finde zu Untrecht statt und müsse sofort beendet werden. „Wir sind selbstbewusster als zuvor“, ergänzte Sven Kachelmann, der für die AfD das Gutachten ausgewertet hatte. Man werde die JA „in die Zukunft führen“.
„Drastische Muslimfeindlichkeit“
Der Verfassungsschutz hatte indes akribisch gesammelte Belege gegen die JA vorgelegt. Der Verband verfolge einen ethnisch-homogenen Volksbegriff, mache Nichtdeutsche „verächtlich“ und weise eine „drastische Muslimfeindlichkeit“ auf, heißt es dort. So hatte die JA etwa eine abendliche Ausgangssperren für Geflüchtete gefordert und die deutsche Migrationspolitik als „wahnsinniges Bevölkerungsexperiment“ bezeichnet. In ihrem „Deutschlandplan“ war die Rede von einer „Dreckskultur“ der Geflüchteten, die Deutschland zum „Freiluftbordell“ machen würden.
Man habe „Missverständliches“ inzwischen klarer formuliert, auch im „Deutschlandplan“, erklärte Lohr. Auch habe man sich von etwa 25 bis 30 problematischen Mitgliedern getrennt. Zur eigenen Politik aber stehe man. Und die JA befinde sich wieder im „Aufschwung“.
Auch Roland Hartwig, derzeit Hauptbeschäftigter in der AfD mit den Verfassungsschutzanwürfen, erklärte am Dienstag, die meisten Vorwürfe gegen die JA bestünden „völlig zu Unrecht“. Der Verfassungsschutz müsse seine Beobachtung nun beenden.
Klagen gegen den Verfassungsschutz indes will der Jugendverband vorerst nicht. Man wolle erstmal abwarten, wie das Bundesamt reagiert, sagte Lohr. Juristische Schritte behalte man sich aber vor. Hinter der Zurückhaltung könnte auch eine Sorge stecken: Dass eine Klage zum Bumerang werden könnte – und Gerichte dem Geheimdienst Recht geben.
Denn bisher ging es juristisch nur um Formfragen. Zuletzt hatte die AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt, weil dieser auch die Gesamtpartei als „Prüffall“ bezeichnet hatte – hier mit Erfolg. Das Kölner Verwaltungsgericht befand, dass für die öffentliche Verkündung als „Prüffall“ tatsächlich eine Rechtsgrundlage fehle, die Partei werde „negativ“ vorverurteilt. Überprüfen durfte der Verfassungsschutz die Partei dagegen weiter.
Auch der „Flügel“ ein Verdachtsfall
Und das Amt stufte auch eine zweite AfD-Gruppierung als Verdachtsfall ein: das Rechtsaußen-Sammelbecken „Der Flügel“ um den Thüringer Björn Höcke. Auch hier sieht der Verfassungsschutz „stark verdichtete Anhaltspunkte“ für „eine extremistische Bestrebung“. Das Politikkonzept des „Flügels“ bestehe aus der „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehenden Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden“.
AfD-Mann Hartwig erklärte, bezüglich des „Flügels“ laufe eine Auswertung noch. Man gehe aber vor wie bei der JA – und behalte sich auch hier rechtliche Schritte vor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich am Dienstag nicht zur Causa AfD äußern. Präsident Thomas Haldenwang hatte zuletzt erklärt, man wolle sich nun „auf die vorrangige Aufgabe konzentrieren“: Die Beobachtung der Aktivitäten der JA und des „Flügels“.
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