Anleitung für AktivistInnen: How to klimanotstand
Klimaschutz ist gar nicht so schwierig. So können BürgerInnen in ihrer Stadt oder Gemeinde die Politik zum „Notstand“ bewegen.
Union und SPD waren sich – auch – wegen der Tumulte einig, dass die Bundesrepublik Notstandsgesetze brauche, um den Staat in Krisen handlungsfähig zu halten. Die KritikerInnen fürchteten jedoch, dass eine Art Ermächtigungsgesetz wie zum Ende der Weimarer Republik irgendwann einem Despoten die Macht geben könnte, die Demokratie zu untergraben.
Eine Nummer kleiner gedacht ist der „Notstand“, den Gemeinden unter Berufung auf Artikel 20a des Grundgesetzes ausrufen können. Dann müssten, je nach Antrag, zum Beispiel alle Entscheidungen der Kommune auf ihre Enkeltauglichkeit abgeklopft werden. Wie so ein Beschluss verabschiedet werden kann, erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Badum in einem Musterantrag auf ihrer Homepage. Der „Notstand“ bilde „die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Städten schneller umzusetzen“, schreibt Badum.
Klimaschutz in jedem Dorf ist laut Paragraf 18b der deutschen Gemeindeordnung (GO) gar nicht so schwer. Danach können nämlich alle EinwohnerInnen das Thema in jedem Gemeinderat auf die Tagesordnung bringen. Da nur die Unterschriften von einem Prozent der EinwohnerInnen nötig sind, ist das vor allem in kleineren Orten relativ leicht.
Bei Fraktionen im Stadtrat um Unterstützung werben
Ebenfalls einfach: Laut GO können auch Einzelpersonen auf Bürgerversammlungen das Thema zur Sprache bringen, alle GemeindebürgerInnen sind hier stimmberechtigt. Eine weitere Möglichkeit: An eine oder mehrere Fraktionen im Stadt- oder Kreisrat herantreten und hier um Unterstützung werben. Vielleicht ist das sogar der schnellste Weg, um das Thema in der Lokalpolitik zu verankern.
Der „Notstand“ kommt längst vielfach im deutschen Recht vor: Im Grundgesetz gibt es Regelungen für den äußeren (Verteidigungsfall) und den inneren Notstand (Unruhen, Naturkatastrophen). Es gibt auch den polizeilichen Notstand, während dem Versammlungen verboten werden können. Oder den rechtfertigenden Notstand, nach dem Krankenwagen im Einsatz rote Ampeln missachten dürfen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israel demoliert beduinisches Dorf
Das Ende von Umm al-Hiran
Lang geplantes Ende der Ampelkoalition
Seine feuchten Augen
Etgar Keret über Boykotte und Literatur
„Wir erleben gerade Dummheit, durch die Bank“
Altersgrenze für Führerschein
Testosteron und PS
Telefonat mit Putin
Falsche Nummer
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen