petition der woche
: Männer, die unter Röcke starren

Anlass derPetition In Deutschland ist es nicht strafbar, Menschen unter den Rock zu filmen

Das wollen die Initiatoren Dass Upskirting gesetzlich strafbar wird

Das wollen sie nicht Aus Angst auf kurze Röckeverzichten

Ein Mann kniet sich in einem Supermarkt neben eine Frau, als würde er etwas aus dem Regalfach nehmen. Während sie sich ihrem Einkauf widmet, schießt er schnell und heimlich ein Foto, das einen Einblick unter ihren Rock gewährt. Das zeigt ein Video auf YouTube. Das Gleiche passiert regelmäßig auf Festivals, Rolltreppen oder an Haltestellen. „Upskirting“ nennt sich dieses Verhalten – und das ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Denn sexuelle Belästigung wird erst als Straftatbestand anerkannt, wenn dabei eine Person „in sexuell bestimmter Weise“ körperlich berührt und dadurch belästigt wird.

Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg haben nun eine Petition gestartet, damit das ungefragte voyeuristische Fotografieren unter einen Rock auch hierzulande strafbar wird. Im April war eine vergleichbare Petition in Großbritannien erfolgreich. Seidel selbst ist schon zweimal Opfer von Upskirting geworden. Das erste Mal war sie 13 Jahre alt, als bei einer Klassenfahrt Lehrer den Mädchen unter den Rock filmten. „Das war damals so schlimm für mich, dass ich das verdrängt habe, bis ich jetzt die Petition gestartet habe“, erzählt sie in einem Interview mit dem ZDF. Das zweite Mal war mit 16 auf einem Musikfestival.

Als Upskirting-Täter wurden bislang nur Männer gemeldet. Und das Einzige, was Betroffene in solch einer Situation bisher tun können, ist die Person aufzufordern, die Bilder oder Videos zu löschen – vorausgesetzt, man hat den Übergriff mitbekommen. Erst bei einer Weigerung kann ein Zivilverfahren angestrebt werden, da solch eine Aktion gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Der fehlende Straftatbestand führt jedoch dazu, dass die Polizei oft nicht direkt weiterhelfen kann. Denn strafbar ist erst die Verbreitung der Aufnahmen, auf pornografischen Internetseiten zum Beispiel. Häufig sind die Opfer darauf identifizierbar.

In Deutschland kann Upskirting auch als „allgemeine Belästigung der Öffentlichkeit“ gelten. „Rechtlich ist es so lächerlich“, sagt Seidel in einem bento-Interview. Upskirting-Täter werden am ehesten bestraft, „wenn eine dritte Person sieht, wie du einer Frau unter den Rock fotografierst und diese Person sich davon belästigt fühlt. Das ist doch krank!“ In Ländern wie Finnland, Schottland, Australien, Neuseeland und Indien wird diese Form der Übergriffigkeit auf Menschen in der Öffentlichkeit längst bestraft. Betroffen waren in Schottland auch Männer in Kilts. In Großbritannien drohen Tätern mittlerweile bis zu zwei Jahre Haft.

Die deutsche Petition hat mittlerweile über 41.000 Unterschriften. Die Problematik vom Up­skir­ting erschien daraufhin am 9. Mai auch auf der Tagesordnung des Landtags in Nordrhein-Westfalen. Das weitere Vorgehen für die beiden 25- und 28-jährigen Frauen ist klar: Erst wollen sie durch Unterschriften und medialen Druck ein Problembewusstsein schaffen, „um dann Bundesjustizministerin Katarina Barley und am besten auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey an einen runden Tisch zu bekommen und gemeinsam mit Juristen über einen möglichen Gesetzentwurf zu sprechen.“

Sassenberg ist entschlossen: „Wir hängen uns da jetzt rein, auch wenn es Jahre dauert – wir sind ja noch jung und powern das so lange durch, bis es ein Gesetz gibt.“ Hannah Bernstein