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Grenzenlose Kontrollen

Mehr als zwei Millionen Mal kontrollierte die Bundespolizei anlasslos im vergangenen Jahr

Großer Aufwand, geringer Ertrag: Rund 2,1 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr in Grenznähe durchgeführt. Doch nur bei 0,9 Prozent der Kontrollierten stellten die BeamtInnen eine unerlaubte Einreise oder einen unerlaubten Aufenthalt fest. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt.

Zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet ist es der Bundespolizei gesetzlich erlaubt, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern anlasslose Kontrollen durchzuführen. Gleiches gilt für Kontrollen in Zügen sowie Bahnanlagen. Dass sie davon regen Gebrauch macht, steht allerdings seit Langem in der Kritik. So werfen Organisationen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte oder die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland der Bundespolizei vor, sich dabei des Racial Profilings zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes verdächtig erscheinen.

Laut Auskunft der Bundesregierung gab es zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 30. April 2019 insgesamt 58 offizielle Beschwerden von Betroffenen wegen des Verdachts des ­Racial Profilings, davon wurden 51 zurückgewiesen, fünf sind noch in der Prüfung. Nur in zwei Fällen hielten die Bundespolizeidirektionen sie für begründet oder zumindest teilweise begründet. Der Umgang mit solchen Beschwerden sei „unterirdisch“, kritisiert die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. „Die Bundespolizei verweigert hartnäckig die dringend notwendige Auseinandersetzung mit Rassismus in den eigenen Reihen.“ Pascal Beucker

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