: Weser-Kurier muss zahlen
Zeitung muss klagenden Mitarbeitern Gehaltserhöhungen zahlen. Weser-Kurier zog seine Revision zurück
Von Jens Hirsch
Für die Mitarbeiter des Weser-Kuriers war es ein großer Erfolg: „Ich ziehe die Revision zurück“, sagte die Prozessbevollmächtigte der Bremer Tageszeitung Katrin Piepho gestern im großen Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt. Wenige Minuten später brach in der kleinen Protestversammlung vor dem Pressehaus in der Bremer Martinistraße Jubel aus. „Wir haben gewonnen“, teilte Betriebsrat Carsten Spöring den Versammelten mit.
Damit endete ein dreijähriger Rechtsstreit zwischen Mitarbeitern und dem Verlag der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG), bei dem es ums Geld ging. Der Verlag wollte mit seiner Revision gegen mehrere zuvor erteilte Bremer Arbeitsgerichts-Urteile vorgehen, die den Mitarbeitern des Weser-Kuriers ein Recht auf tarifliche Lohnerhöhungen nach 2016 bescheinigten – obwohl der Weser-Kurier seine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft 2005 aufgekündigt hatte.
Damals hatte der Verlag seine Mitarbeiter schriftlich informiert, dass aufgrund von Umsatzrückgängen keine übertariflichen Zuschläge mehr gezahlt werden können. Es würden aber nach wie vor die tariflichen Bestimmungen gelten. Auf Entlassungen würde verzichtet, wenn diese Vereinbarung unterzeichnet werde. Was die Mitarbeiter taten. Bis 2016 zahlte der Verlag auch weiter die Tariferhöhungen. Dann aber überraschend nicht mehr. Mehr als 50 Mitarbeiter aus allen Bereichen klagten daraufhin.
In der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Treber dem Verlag deutlich gemacht, dass eine Revision „keine Erfolgsaussichten“ habe und er dessen Argumente nicht gelten lasse: Der Verlag hatte vorgetragen, es sei 2005 kein neuer Vertrag entstanden und die Mitarbeiter hätten wissen müssen, dass es aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht mehr Geld geben könne.
Laut Gericht ist 2005 jedoch sehr wohl ein neuer Vertrag entstanden und in dem hätte den Mitarbeitern transparent erklärt werden müssen, dass zwar nach Tarif gezahlt werde, aber nicht mehr dynamisch. Da dies nicht geschah, mussten die Mitarbeiter davon ausgehen, dass es sich um eine „neue Vereinbarung mit einer dynamischen Bezugnahme auf die tariflichen Lohnregelungen für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie“ handelt.
Die klagenden Mitarbeiter des Weser-Kuriers haben also einen Anspruch auf die Erhöhungen. „Wer mit einem entsprechenden neuen Vertrag jetzt noch Klage einreicht, bekommt wenigstens in Zukunft auch Tariflohn“, sagte Betriebsrat Carsten Spöring. Das gelte aber nicht für alle Mitarbeiter.
Damit es nicht auf Dauer ungleichen Lohn gebe, fordern Gewerkschaften und Betriebsrat nun einen Haustarifvertrag.
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