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: Von der FDP lernen

Geht es um mehr soziale Gerechtigkeit durch höhere Erbschaftssteuern, heißt es oft, damit würden Leistungsanreize zerstört. Das muss aber gar nicht sein

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Helmut Däuble

lehrt Politik­wissenschaft und -didaktik an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Er studierte Soziologie und Politik an der FU Berlin und der New School for Social Research in New York.

Die Debatte über Gerechtigkeit und Verteilungsfragen wird endlich wieder intensiver geführt. Wer aber Vorschläge unterbreitet, wie eine ­Vermögensungleichheiten reduzierende Politik aussehen könnte, dem wird oft vorgeworfen, sich nur mit dem Verteilen, nicht mit dem Erwirtschaften zu beschäftigen. Wer also den vermeintlichen Leistungsträgern etwas von ihrem „verdienten“ Einkommen oder Vermögen abknapsen will, dem wird vorgehalten, er hemme die Antriebskraft der „Fleißigen“ und führe eine „Neiddebatte“. Oliver Bäte, Vorstandsvorsitzender der Allianz, behauptete unlängst in der Zeit sogar, er wisse nicht, was Gerechtigkeit sei, dies sei für ihn ein „marxistischer Begriff“.

Die Argumentation ist immer die gleiche: Ja, soziale Gerechtigkeit sei ja auch wichtig, aber nur wer die Pferde gut füttere, sorge dafür, dass die „Rossbollen“ auch noch genügend Nährstoffe für die Spatzen enthalten. Sprich: Wem würde es nützen, wenn die Verteilungsgerechtigkeit zunähme, die Größe des Kuchens aber abnähme? Das sind zwar durchschaubare Legitimationsstrategien, trotzdem ist es nicht verkehrt, zu fragen, ob soziale Gerechtigkeit und das Prinzip der Leistungsorientierung nicht doch zusammengehören.

Wer an einer stabilen Demokratie interessiert ist, darf Ungleichheiten nicht beliebig anwachsen lassen. Schon Ralf Dahrendorf verwies darauf, dass zu große Vermögensdifferenzen für liberale Demokratien existenzgefährdend sind. Zugleich hängt die Beständigkeit einer Demokratie aber stark ab von der Generierung von Wohlstand, also dem Drang, Eigentum und Vermögen zu schaffen und massiv zu vermehren.

Lässt sich beides zusammen denken? Lässt sich Verteilungspolitik machen, die den Leistungsgedanken aufnimmt?

Am Beispiel der Erbschaftssteuer auf hinterlassene Unternehmen lässt sich zeigen, was bei „Piketty meets Lindner“ herauskommen könnte: Wann immer über Nachlasssteuern auf Firmen gestritten wird, malen Interessenvertreter den Teufel an die Wand. Würde der Fiskus überhöhte Erbschaftssteuern kassieren, nähme das den Betrieben die finanzielle Schlagkraft für Investitionen und Innovationen, so die Argumentation. In der Folge gingen Jobs verloren und ganze Firmen gingen in Konkurs.

Hier ein „leistungsorientierter“ Gegenvorschlag: Der Staat könnte die Erbschaftssteuer auf Unternehmen so festlegen, dass sie in Form einer passiven Teilhaberschaft, also ohne jegliches unternehmerische Mitspracherecht, umgesetzt wird. Die Nachfahren der Unternehmer können sich dieser, sicher als unliebsam empfundenen „Partnerschaft“ entledigen, indem sie den unerwünschten Miteigentümer auslösen, sprich, ihrer Steuerpflicht in vollem Umfang nachkommen. In Unternehmerkreisen herrscht die Überzeugung, dass der Staat nur eine bescheidene unternehmerische Kompetenz besitzt. Der Anreiz, sich „freizukaufen“ wirkt also leistungsfördernd.

Eine solche Erbschaftssteuer müsste einerseits hoch genug sein, um spürbare Vermögensverteilung zu ermöglichen – deutlich höher als derzeit – aber nicht so hoch, dass der Rückkauf der staatlichen Teilhabe unerreichbar bleibt. Die Unternehmenserben würden so motiviert, den „Laden am Laufen zu halten“, nur so ließe sich die Staatsbeteiligung abschütteln.

Agiert ein Firmenerbe dagegen wirtschaftlich weniger erfolgreich und bekommt die Finanzverwaltung somit nicht aus dem Boot, verbleibt dem Staat die entsprechende Gewinnbeteiligung. Im schlimmsten Fall werden die Sprösslinge scheitern, ohne dann allerdings die Schuld auf Erbschaftssteuern schieben zu können. Die wären ja in Form der mitsprachefreien Teilhabe nur festgelegt, aber niemals beglichen worden.

Lässt sich diese Kombination aus Leistungsdenken und Ungleichheitsreduzierung auch auf der Seite der weniger Vermögenden denken?

Natürlich. Eine deutlich erhöhte Erbschaftsteuer könnte auch Teil der Lösung der derzeit wichtigsten sozialen Frage, der Wohnungsfrage, sein. Der Staat könnte mit dem zusätzlichen Geld aus Steuern auf hohe Hinterlassenschaften den genossenschaftlichen Wohnungsbau anfeuern und die Zahl der für Normal- und Geringverdiener bezahlbaren Mietwohnungen deutlich erhöhen.

Nicht „billige“ Umverteilung à la „Eat the Rich“ ist angesagt, den Vermögenden darf der Drive nicht abhandenkommen

Wo ist da der Leistungsaspekt? Wer es schafft, neben seiner erträglichen Miete noch einen gewissen Betrag beiseitezulegen, der bekommt diesen Betrag staatlicherseits verdoppelt oder verdreifacht (das müsste nach sozialer Staffelung erfolgen), um ihn zweckgebunden auf einem staatlichen Konto, etwa der KfW, anwachsen zu lassen. Die Zweckgebundenheit würde darin bestehen, dass die genossenschaftliche Wohnung dann dem „leistungsorientierten“, aber weniger vermögenden Sparer ab dem Renteneintritt oder der Erwerbsunfähigkeit lebenslänglich mietfrei zur Verfügung steht. Wenn dieses Ziel realistisch erreichbar ist und keine Schimäre darstellt, lässt sich der Leistungsanreiz des mietfreien Wohnens im Alter kaum überschätzen.

Leistungsorientierung und Verteilungspolitik stellen also keine Gegensätze dar, sondern lassen sich gut kombinieren. Nicht „billige“ Umverteilung nach dem Prinzip „Eat the Rich“ ist angesagt, sondern eine Politik, die von den wirklich Vermögenden so nimmt, dass deren Drive nicht abhandenkommt. Und sie muss so gestaltet sein, dass auch der Rest der Gesellschaft die Ambitionen, etwas zu leisten, nicht abtrainiert, sondern unterstützt bekommt.

Pikettys Erkenntnis, dass radikale materielle Ungleichheit historisch in aller Regel in Katastrophen mündet, sollte uns Antrieb genug sein. Und keine Sorge: Der Vorwurf, sich der FDP anzubiedern, lässt sich leicht entkräften. Fragen Sie doch einmal einen Lindner-Sympathisanten, was er von den dargelegten Lösungsansätzen hält: gar nichts.