Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht okay
Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei.
BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte Mitte Januar auf einer Pressekonferenz verkündet, dass seine Behörde die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“ eingestuft hat, die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge Alternative“ wurden gar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Dies veröffentlichte die Behörde auch in einer Pressemitteilung, einem Tweet und in einer sogenannten Fachinformation auf ihrer Homepage.
Die AfD sah darin eine Stigmatisierung, die dazu führe, dass sie in der Konkurrenz mit anderen Parteien benachteiligt werde. Eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Prüffalls gebe es nicht. Die AfD forderte vom Bundesamt eine Unterlassungserklärung, die dieses aber ablehnte. Daraufhin ging die Partei gegen die Veröffentlichung mit einem Eilantrag vor.
Diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Entscheidend sei dafür gewesen, dass das Verfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. Dieser aber bedürfe es. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD sei daher rechtswidrig und auch unverhältnismäßig.
Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Mit Blick auf die Europawahlen im Mai und die Landtagswahlen im Herbst sei eine rasche Entscheidung notwendig gewesen. Deshalb gab das Gericht dem Eilantrag statt.
AfD-Chef Jörg Meuthen reagiert erwartungsgemäß erfreut: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist“, sagte Meuthen der taz. „Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.“ Fraktionschefin Alice Weidel forderte gar die umgehende Absetzung Haldenwangs.
Das BfV kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Dieser Schritt werde nun geprüft, sagte eine BfV-Sprecherin der taz.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Trumps Krieg gegen die Forschung
Bye-bye, Wissenschaftsfreiheit!
Kritik am Deutschen Ethikrat
Bisschen viel Gott
Menschenrechtsverletzungen durch Israel
„So kann man Terror nicht bekämpfen“
Ungelöstes Problem der Erneuerbaren
Ein November voller Dunkelflauten
Altvordere sollen Linke retten
Hoffen auf die „Silberlocken“
Autobranche in der Krise
Kaum einer will die E-Autos