geleakt: Die Polizei löscht nur Pornos und Katzenvideos
Am Donnerstag hat die Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ wieder zugeschlagen. Polizisten haben die Wohnungen von fünf Tatverdächtigen durchsucht, die bei den G20-Protesten 2017 Steine geworfen haben sollen. Auf die Schliche gekommen sind sie den vier Männern und einer Frau durch öffentliche Fahndungen und das Auswerten teils privaten Videomaterials.
Dabei ist die eingesetzte Software zur Gesichtserkennung rechtswidrig. Zu diesem Schluss ist Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bereits im August 2018 gekommen. „Im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint“, sagte Caspar damals.
Auch in seinem nun veröffentlichten Datenschutzbericht kritisiert Caspar erneut das Zusammentragen von mehr als 30.000 Dateien aus polizeiinternem Bildmaterial, Aufnahmen aus Bussen und Bahnen, aus den Medien und auch aus privaten Videoaufnahmen. Caspar forderte, die Daten zu löschen, weil sie einen „erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoß“ darstellten. Gelöscht worden seien bei einer groben Sichtung aber nur „Pornos oder Katzenvideos“.
Die Polizei ignoriert, dass die meisten Leute keinen Anlass zur Überwachung geben. Ein weiteres Problem ist, dass die von Privatleuten hochgeladenen Aufnahmen nicht ausreichend auf Echtheit geprüft werden. Wer kontrolliert, dass einer nicht einfach seinen Nachbarn anschwärzt?
Natürlich rechtfertigen die teils schwerwiegenden Straftaten, die es während der G20-Proteste gab, ein massives Vorgehen der Polizei. Trotzdem gibt es Grenzen. Auch die Polizei darf sich nicht über den Rechtsstaat hinwegsetzen und ihre eigenen Gesetze machen. Von der Polizei verlautete noch am Donnerstag, dass sie „an dem erfolgreichen Instrument der Öffentlichkeitsfahndung festhalten“ will.
Den Datenschutz wird sie also weiter ignorieren und mutmaßliche Straftäter weiterhin an den digitalen Pranger stellen. Im Zweifel für den Angeklagten? Nicht in Hamburg. Nach dieser Logik kann man sich schon mal mit Fackeln und Mistgabeln bewaffnen. Bald ist Selbstjustiz nicht nur online, sondern auch wieder auf den Straßen erlaubt. Jana Eggemann
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