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Bremer Senat muss Abgeordnete informierenAuch Rechte haben Rechte

Wutbürger Jan Timke siegt vor dem Bremer Staatsgerichtshof erneut gegen den rot-grünen Senat. Der aber will von einer Stärkung des Parlamentes nichts wissen.

Wutbürger Jan Timke in der Rolle als Vorkämpfer für die Rechte der Parlamentarier Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Bremen taz | Um Fragen von Parlamentariern zu beantworten, muss der Senat „im Rahmen des Zumutbaren alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Informationsbeschaffung ausschöpfen“. Das hat der Staatsgerichtshof am Dienstag entschieden und damit – auf Antrag von Jan Timke, Einzelabgeordneter der rechtspopulistischen Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) – erneut die Rechte der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung gestärkt.

Das Fragerecht der VolksvertreterInnen sei nicht bloß ein Aktenauskunftsrecht, heißt es im Urteil. Es umfasse auch „das persönliche Wissen der handelnden Personen“. Will der Senat nicht antworten, müsse er „substantiiert darlegen“, welche Anstrengungen er unternommen habe und warum diese nicht zum Erfolg führten. Und zwar auch dann, wenn der Fragesteller keiner Fraktion angehört, so wie Jan Timke, der kein Recht hat, große und kleine Anfragen zu stellen.

Im konkreten Fall ging es um eine Frage in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft im vergangenen Mai. Timke hatte sich nach der Anzahl und den Motiven von Angriffen auf PolizistInnen, MitarbeiterInnen der Justiz und Verwaltung sowie PolitikerInnen im privaten Wohnumfeld erkundigt. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) antwortete mündlich, dass derartige Vorgänge technisch nicht erfasst würden. Valide Aussagen seien „mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich“. Eine statistische Erfassung lohne nicht, weil es nur wenige Fälle gebe. „Dabei hätte es der Senat nicht bewenden lassen dürfen“, urteilten die VerfassungsrichterInnen. Eine „behauptete schlichte Unmöglichkeit genüge“ nicht.

Zumal der Senat sich gegenüber der Linksfraktion deutlich auskunftsfreudiger zeigt, wie ihm der Staatsgerichtshof vorhält. Als die Linke im vergangenen Juni nach „vollzogenen oder versuchten Suiziden von Geflüchteten“ fragte, hat der Senat das „polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem manuell ausgewertet“ – also genau das getan, was er den Wutbürgern zuvor verwehrt hat.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Staatsgerichtshof auf Betreiben von Jan Timke die Rechte der Parlamentarier stärkt. Schon 2017 entschied er, dass der Senat seiner Informationspflicht nicht nachgekommen war. Der Wutbürger hatte wissen wollen, ob es Absprachen zwischen Senat und dem Bund zur Genehmigung des Offshore-Terminals Bremerhaven gegeben habe. Die knappe Senatsantwort lautete: „Nein.“ Damals verpflichtete der Staatsgerichtshof den Senat, mit Abgeordneten den Inhalt ihrer Fragen zu klären.

Timke spricht von einer „juristischen Ohrfeige“ für den Senat und fordert eine öffentliche Entschuldigung des Senats im Landtag ein. Der Senatsvertreter im Prozess, Ex-Staatsrat und Ex-Richter Matthias Stauch erklärte nach dem Urteil, der Senat werde in der Fragestunde künftig „eingehender begründen“, warum er nicht antworten könne. Auch wenn dann in der Folge weniger Zeit für Fragen der Abgeordneten sei.

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7 Kommentare

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  • Na das nenne ich Demokratie. Bravo

  • "...und fordert eine öffentliche Entschuldigung des Senats im Landtag ...". Seit wann gibt es in Bremen denn einen Landtag? Das dortige Parlament heißt Bürgerschaft.

    • Jan Zier , Autor des Artikels,
      @Cristi:

      Es heißt Bremische Bürgerschaft - ist aber ja trotzdem ein Landtag, weil es eben das Parlament eines Bundeslandes ist.

      • @Jan Zier:

        Landesparlament (und nicht "Landtag") ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

        In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

  • Schön, dass jemand die Rechte der PArlamentarier stärkt. Schade, dass das kein Demokrat hinbekommt bzw. nicht will bzw. keine Lust zu hat.

  • Man sieht also, daß dem Senat das Urteil eines Gerichtes ziemlich wurscht ist. Seltsame Rechtsauffassung.

  • "der Senat werde in der Fragestunde künftig „eingehender begründen“, warum er nicht antworten könne"

    Das sagt dann bereits alles aus, was maßgeblich ist: Auskünfte werden weiterhin verweigert, nunmer aber besser "begründet".