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Endlager für AtommüllScheitert die Suche am Datenschutz?

Die Suche nach einem Atommüllendlager stockt, weil private Firmen auf der Geheimhaltung von Geodaten bestehen. Abhilfe soll ein Gesetz schaffen.

Wohin mit dem Zeug? Die Endlagersuche gestaltet sich schwierig Foto: dpa

Die gerade erst begonnene Suche nach einem Atommüllendlager stockt wieder. Einige Bundesländer zicken, und es gibt Streit um die Rechte an Daten. In einem ersten Schritt hatte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei den Ländern Daten abgefragt, um bestimmte Gebiete als Standorte ausschließen zu können – etwa wenn sie erdbebenanfällig sind oder der Untergrund durch frühere Bergbautätigkeiten schon „verritzt“ ist.

Knapp 1,5 Millionen Datensätze seien inzwischen eingegangen, sagt BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz. Viele stammen von privaten Bergbauunternehmen, die zustimmen müssen, ob die Daten veröffentlicht werden dürfen. Zugleich schreibt das Standortauswahlgesetz vor, die Bevölkerung transparent zu informieren. Ein Desaster wie in Gorleben, wo der Standort von oben durchgedrückt wurde und auch deshalb am Widerstand von Bürgern und Anti-Atomkraft-Bewegung scheiterte, soll vermieden werden.

Abhilfe soll ein Geologiedaten-Gesetz schaffen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach soll die BGE jeden Widerspruch im Einzelfall prüfen. Das aber kann die Gesellschaft bei der Vielzahl von Datensätzen gar nicht leisten.

Das Geodatengesetz müsse die Grundlage legen, um die festgeschriebene Transparenz zu gewährleisten, betont BGE-Juristin Nina Grube. Das Ministerium räumte Klärungsbedarf ein. Mit dem Gesetz ist frühestens 2019 zu rechnen.

Bayern und Sachsen blockieren

Störfeuer kommt auch aus dem Süden: „Wir sind überzeugt, dass Bayern kein geeigneter Standort für ein Atomendlager ist“, haben CSU und Freie Wähler in den bayerischen Koalitionsvertrag geschrieben. Bayern und Sachsen hatten die Endlagersuche schon früher blockiert, indem sie die Gleichbehandlung von Granit, das bei ihnen vorkommt, mit Ton und Salzstöcken kritisierten.

Nach dem Standortauswahlgesetz kommen alle drei Formationen für ein unterirdisches Endlager infrage. Nach Kritik lenkte der Freistaat scheinbar ein. Zum Abschlussbericht der Kommission hieß es: „Damit hat sich auch Bayern zu einer unvoreingenommenen Suche (…) auf der Basis wissenschaftsbasierter Kriterien bekannt.“

Wenn CSU und Freie Wähler nun doch eine Extrawurst wollen, konterkarieren sie nicht nur den früheren Beschluss und die mühsam erreichte Einigung von Bund und Ländern. Vor dem Hintergrund, dass kein Bundesland so viel Atomstrom – und Atommüll – produziert hat, mutet der Passus auch anmaßend an.

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2 Kommentare

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  • Datenschutz meint NUR den Schutz personenbezogener Daten als Ausformung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um den geht es hier gar nicht, sondern um PSI, public sector information.

  • "Scheitert die Suche am Datenschutz?"



    Nein, sie scheitert weil wir dem neoliberalen Irrglauben verfallen sind, dass Firmen (und der gleichen) Rechte wie Menschen haben.



    Schlimmer noch, in der Rechtsprechung werden diese "Grundrechte von Institutionen" höher gewertet als die "Grundrechte der Menschen" (vergl. Hambi oder genau dieser Fall hier!)



    Das Grundrecht der deutschen Bürger ein Atommüllendlager zu suchen dürfte niemals durch ein wie auch immer geartete Gewinn-Interesse einer Institution gebrochen werden.