piwik no script img

Häfen contra UmweltschutzFlüsse halten Fortschritt auf

Der Verband deutscher Seehäfen fordert die Entschärfung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das könnte Projekte wie die Elbvertiefung oder das Ausbaggern der Weser beschleunigen.

Strom zu schmal? Das Kreuzfahrtschiff „World Dream“ auf der Ems in Richtung Nordsee Foto: dpa

Hamburg taz | Das Imperium schlägt zurück. Erhebliche Einschränkungen des europäischen Umweltrechts fordert der Zentralverband der deutschen Seehäfenbetriebe (ZDS). Vor allem die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist dem Interessenverband der Hafenwirtschaft in den fünf norddeutschen Küstenländern ein Dorn im Auge. Sie habe „die Elbvertiefung maßgeblich verzögert“, sagte Frank Dreeke, ZDS-Präsident und Vorstandschef der Bremer Logistik Group (BLG), am Mittwoch in Hamburg. Deshalb müsse sie „modernisiert“ werden.

Und der ZDS weiß auch schon recht genau, wie diese Neufassung dann aussehen soll. Das Wasserrecht solle künftig grundsätzlich „nicht als reines Schutzrecht für Gewässer betrachtet, sondern muss auch als ein gleichrangiges Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungsrecht angesehen werden“, heißt es in den „Vorschlägen zur Optimierung“ der WRRL, die der Häfenverband vorlegt.

Konkret solle die EU eine „Bagatellschwelle“ einführen, „unterhalb der eine (feststellbare) nachteilige Veränderung nicht als Verschlechterung gilt“. Zudem sollten die Unterhaltsbaggerungen in Flüssen wie Unterelbe, Weser oder Ems leichter dadurch realisiert werden können, dass die „Möglichkeit einer Rechtfertigung von Verschlechterungen des chemischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers“ eröffnet wird.

Drittens hätte der ZDS gerne, dass die EU ihre Ziele, alle Gewässer der Union in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, auf den St.-Nimmerleins-Tag verschiebt. Weil das bis zum Stichjahr 2027 ohnehin nicht mehr erreicht werden könne, solle die Frist gleich auf unbestimmte Zeit verlängert werden. „Die Richtlinie muss dem technischen Fortschritt angepasst werden“, fordert Dreeke.

Gestützt auf ein Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Redeker solle nun die Bundesregierung, so stellt der ZDS es sich vor, diese Forderungen an die EU übermitteln. Diese will im nächsten Jahr die Wasserrahmenrichtlinie ohnehin evaluieren, und da „wollen wir jetzt schon in den Dialog gehen“, wie Angela Titzrath, ZDS-Präsidiumsmitglied und Chefin der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), das Vorpreschen ihres Verbandes nennt. Das diene der absolut notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach der Elbvertiefung, die nach 17 Jahren Planung und Gerichtsverfahren nun beginnen soll, stehen auch Ausbaggerungen von Weser und Ems sowie der Zufahrten der beiden Ostseehäfen Wismar und Rostock bevor.

Der Seehäfenverband

Der Zentralverband der Deutschen Seehäfen (ZDS) mit Sitz in Hamburg ist die Interessenvertretung von 175 Hafenbetrieben in 22 Häfen an Nord- und Ostsee – von Emden bis Ueckermünde.

Sie repräsentierten 2017 mit 15,1 Millionen Standardcontainern 100 Prozent des deutschen Containerumschlags sowie 99 Prozent des Stückgutverkehrs und 70 Prozent des Gesamtumschlags in den Häfen der norddeutschen Küstenländer.

Die ZDS-Betriebe beschäftigen knapp 13.000 MitarbeiterInnen, davon 5.776 in Hamburg und 4.506 in Bremen und Bremerhaven.

Hintergrund ist die verbindliche Auslegung der WRRL durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) im Juli 2015. Im Verfahren um die Elbvertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht das höchste EU-Gericht um eine exakte Definition der Richtlinie gebeten. Der Gewässerschutz stehe bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen im Vordergrund, urteilten daraufhin die Luxemburger Richter. Er müsse bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe. Bereits geringe Verschlechterungen in Teilbereichen bedeuteten eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt.

Damit legt der EuGH die Regeln zum Gewässerschutz so streng aus, dass die Kläger gegen die Elbvertiefung – der Naturschutzbund (Nabu), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Umweltstiftung WWF – von einem „Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa“ schwärmten. In Folge konnten sie die Elbvertiefung zwar nicht verhindern, erreichten aber ökologische Ausgleichsmaßnahmen.

Und eben das sehen die drei Verbände gefährdet, sollten die ZDS-Forderungen Realität werden. Von einem „Frontalangriff auf das europäische Wasserrecht“ spricht Hamburgs BUND-Chef Manfred Braasch. Der ZDS verlange „einen Freibrief für die Baggerungen, die gerade an der Tideelbe zunehmend zum ökologischen Problem werden“. Ein „Aufweichen“ der Richtlinie würde dazu führen, „dass noch weniger für unsere Gewässer getan wird“, kommentiert Hamburgs Nabu-Vorsitzender Alexander Porschke.

Die WRRL solle entschärft werden, „um das Versagen beim Schutz der Gewässer zu kaschieren“, kritisiert Beatrice Claus vom WWF. Bislang habe Deutschland die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie „krachend verfehlt“, sagt Claus. Jetzt aber müsse „die Vorgabe der Richtlinie, den Zustand unserer Gewässer zu verbessern und keinesfalls zu verschlimmern, endlich auch zur Richtschnur für künftiges Wirtschaften werden.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Natürnahe Gewasserverläufe gibt es bei den schiffbaren Gewässern kaum noch.

    Dann auch noch die Zerstörung de letzten Reste mit der Begtündng „Gleichrangigkeit“ mit dem Naturschutz einzufordern, dass ist schon ziemlich frech.

  • Ja, es ist schon lästig, unsere Existenzgrundlagen zu erhalten und damit gar den kurzfristigen Profit der heiligen Wirtschaft zu behindern. Also war der alte Spruch doch kein zynischer Witz, sondern kam der realen Denke entfremdeter und abgehobener Wirtschaftstypen näher als wir dachten: Weg mit den Alpen, freie Sicht zum Mittelmeer! Die Krone der Schöpfung glaubt, sich die Erde untertan machen zu können, ohne die Naturgesetze zu beachten. Das wird auch mit Gottes Hilfe nicht funktionieren.

  • Es ist immer wieder erschreckend mit welcher Leichtfertigkeit sich Wirtschaftslobbys über Umweltstandards hinwegzusetzen versuchen. Und dabei mal so nebenbei dem Umweltschutz den schwarzen Peter als Fortschrittsverweigerer zuzuschieben ist mehr als zynisch. Für mich geht Fortschritt nicht ohne Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Artenvielfalt. Eine Aufhebung der Wasserrahmenrichtlinie würde Artensterben, schlechtere Trinkwasserqualität und eine schnellere Ausbeutung unserer Wasserreserven bedeuten. Bitte nicht! Ich habe deshalb übrigens mit Freude die öffentliche Konsultation im Rahmen der Kampagne #ProtectWater unterschrieben und kann die Beteiligung nur von Herzen empfehlen.

  • Die Arroganz des ZDS ist ein wenig... erschreckend.