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Kampf gegen WohnungsnotSteuernachlässe für Neubauten

Das Bundeskabinett beschließt eine Maßnahme, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Der Quadratmeter darf nicht mehr als 3.000 Euro kosten.

Mit der Sonder-Afa können 5 Prozent der Baukosten vier Jahre lang abgeschrieben werden Foto: dpa

Berlin taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Steuersubvention für den Mietwohnungsbau beschlossen. Mit der sogenannten Sonder-AfA können Investoren vier Jahre lang fünf Prozent der Baukosten einer neuen Mietwohnung steuerlich absetzen. Die Subvention soll vor allem den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment ankurbeln. Daher darf der Quadratmeter nicht mehr als 3.000 Euro kosten, davon können zwei Drittel steuerlich angerechnet werden.

In der vergangenen Legislaturperiode war die Sonder-AfA noch am Widerstand aus der SPD gescheitert. Viele Sozialdemokraten befürchteten damals Mitnahmeeffekte im höherpreisigen Wohnungsbau – also dass verhältnismäßig teure Wohnungen, die ohnehin gebaut werden sollten, noch lukrativer würden. Der Bundesrat schlug damals 2.600 Euro pro Quadratmeter als Höchstgrenze für eine förderfähige Wohnung vor. Jetzt hat sich offenkundig die Union bei der Sonder-AfA durchgesetzt.

Oppositionsvertreter kritisierten heute die Sonder-AfA: „Ohne eine Mietobergrenze für die geförderten neuen Wohnungen fehlt der Sonder-AfA die soziale Bindung“, sagte Caren Lay von der Linksfraktion.

Auch Mieterbund kritisiert fehlende Mietobergrenze

Der Deutsche Mieterbund (DMB) setzte leicht andere Akzente. Direktor Lukas Siebenkotten kritisierte zwar ebenfalls die fehlende Mietobergrenze. Er befürchtet aber, dass „die Kombination von gedeckelten Herstellungskosten und bundesweiter Geltung“ dazu führen werde, dass die Sonder-AfA eher den Neubau in den ländlichen Räumen fördert. Er forderte „verbesserte, vor allem aber dauerhaft gesicherte Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau, vor allem für Investoren und die Bauwirtschaft“.

Das sehen auch Verbände der Immobilienwirtschaft so. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) forderte statt der zeitlich befristeten Sonder-AfA von fünf Prozent die dauerhafte Erhöhung der schon bestehenden normalen Abschreibungsmöglichkeit von zwei auf drei Prozent. BFW-Präsident Ibel nutzte die Gelegenheit, um vor der ebenfalls geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse zu warnen: Damit würde „eine Sozialkampfarena eröffnet, in der Mieter und Vermieter gegeneinander ausgespielt werden“.

Die Mietpreisbremse ist bisher allerdings das einzige Instrument, mit dem die Bundesregierung direkt die steigenden Mieten im Wohnungsbestand dämpfen will. Eine Neuberechnung der Mietspiegel, die auch billigere Mieten miteinbezieht, ist noch nicht beschlossen. Die Koalition hatte aber bereits im Sommer das Baukindergeld verabschiedet, eine Förderung zum Erwerb von Wohneigentum für Familien.

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