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Makler-Provisionen beim ImmobilienkaufKein Geld für Schrott

Kai Schöneberg
Kommentar von Kai Schöneberg

Immobilienkäufer sollen nicht mehr unsinnige Makler-Provisionen zahlen müssen. Wunderbar. Aber es gäbe mehr Maßnahmen gegen Wohnwucher.

Wer eine Wohnung kauft, ist schnell gefangen in unnötig hohen Nebenkosten Foto: Unsplash/Simone Hutsch

S chon beim puren Lesen des Wortes „Baukindergeld“ ärgert man sich grün und gelb und schwarz zusammen. Zehn mühsam abgeknapste Steuermilliarden will die Große Koalition der Dummbatzen dafür ausgeben – und die Immobilienhaie, Bauträger und natürlich die ewigen Makler können ihre Veitstänze des Glücks über das Geschenk vor allem einiger CDUler in der Koalition gar nicht mehr einstellen.

Die 12.000 Euro, die kaufwillige Kleinfamilien sogar rückwirkend zum 1. Januar von Vater Staat erhalten, werden wahrscheinlich einfach an die Stützen der Wohnungswirtschaft durchgereicht werden. Motto: Ich geb dir das Baukindergeld, dann baust du mir noch die schöneren Kacheln im Flur für umme ein.

Noch ist Niedrigzinsphase – wer kann und will, sollte die Möglichkeit, Eigentümer zu werden, vielleicht nutzen. Natürlich ist es skandalös, wie die Schar der unbedarften Möchtegerne und neugebackenen Besitzer gerade abgezockt wird: Während die Bank mal nicht ganz so viel an ihnen verdient, winken Mondpreise für Schrottimmobilien im Speckgürtel von Jottwede ohne Bushaltestelle, bei den Handwerkern, den Hausverwaltungen, in den Baumärkten. Die Erwerbsnebenkosten sind sogar der ganz helle Wahnsinn. 15 Prozent zusätzlich zur Kaufsumme sollte dafür jeder Kauf­aspirant auf dem Konto rumliegen haben – die Bank gibt dafür keinen Kredit.

Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung für 400.000 Euro kauft, muss derzeit mindestens 60.000 Euro für Nebenkosten draufschlagen. Am ungerechtesten: die Maklergebühren. Der Makler, der in dieser Ära der fast unbegrenzten Zahl von Kaufinteressenten am wenigsten aller Beteiligten zu tun hat, streicht je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent der Kaufsumme ein. In Beispielfall sind das 28.560 Euro. Dafür bekommt der Käufer ein, zwei Besichtigungen des Objekts, ein Exposé, Unterlagen vom Grundriss bis zum Energiebedarfsausweis.

Das madenartige Leben der Vermittler

Zudem: Die „Arbeit“ des Maklers, das Vermitteln, ist bei der derzeitigen Marktlage relativ unnötig. Wie madenartig sein Leben in Zeiten des Immobilienbooms ist, zeigt sich gerade auf dem Portal Immoscout, wo fast zwei Drittel aller Objekte vom Makler offeriert werden: Hier wird nun darüber sinniert, was Makler alles bei der Erstellung von Drohnenvideos für ihre Wohnungspräsentation beachten müssen.

Sonst hat der Makler wenig andere Probleme: Niemand fragt, ob seine Provision tatsächlich prozentual am Kaufpreis festgemacht werden muss – und nicht einfach nach Leistung ausgehandelt. Niemand fragt, warum die Provisionen in Deutschland weit über dem europäischen Durchschnitt liegen. Immerhin fragt Justizministerin Katarina Barley (SPD) jetzt, warum sich das Bestellerprinzip nicht auch auf Kaufimmobilien ausweiten lässt.

Die Kneipenregel Wer bestellt, zahlt könnte Wildwüchse beim Makeln begrenzen

Ergo: Derjenige hätte die Maklerkosten zu tragen, der den Makler beauftragt hat. Also meist der Eigentümer. In 11 der 16 Bundesländern teilen sich jetzt schon Käufer und Verkäufer die Provision, überwiegend hälftig. Und: Das Bestellerprinzip wurde bereits vor zwei Jahren zusammen mit einer Deckelung der Courtagen 2015 bei der „Vermittlung“ von Mietwohnungen eingeführt.

Natürlich wird es auch hier teilweise üble Erfahrungen mit Eigentümern geben, die die Provisionen einfach auf die Kaufsummen drauflegen. Aber die Kneipenregel „Wer bestellt, zahlt“ könnte Wildwüchse beim Makeln begrenzen. Das zeigt sich auswärts: Sowohl in Österreich als auch in den Niederlanden gilt inzwischen das Bestellerprinzip. In Österreich ist die Provisionshöhe je nach Preishöhe gesetzlich bei etwa 3 Prozent gedeckelt. In den Niederlanden, wo Preisabsprachen verboten sind, hat der Wettbewerb inzwischen zu Provisionen zwischen 1 und 2 Prozent geführt.

Bis die Reformen greifen, steigt der Bauzins wieder

Und die anderen Nebenkosten? Wer braucht im Blockchain-Zeitalter noch Grundbücher und Notare, die sich um die Einträge dort kümmern? Und: Warum muss die Grunderwerbsteuer eigentlich in einigen Bundesländern bei bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises liegen? Schade nur: Bis hier die ersten Reformen für die eigentumswilligen „jungen Familien“ greifen, liegt der Bauzins wieder bei 8 Prozent und mehr.

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Kai Schöneberg
Ressortleiter Wirtschaft und Umwelt
Hat in Bonn und Berlin Wirtschaftsgeschichte, Spanisch und Politik studiert. Ausbildung bei der Burda Journalistenschule. Von 2001 bis 2009 Redakteur in Bremen und Niedersachsen-Korrespondent der taz. Dann Financial Times Deutschland, unter anderem als Redakteur der Seite 1. Seit 2012 wieder bei der taz als Leiter des Ressorts Wirtschaft + Umwelt, seit August 2024 im Sabbatical.
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7 Kommentare

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  • Ja wie?

    “Am ungerechtesten: die Maklergebühren. Der Makler, der in dieser Ära der fast unbegrenzten Zahl von Kaufinteressenten am wenigsten aller Beteiligten zu tun hat, streicht je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent der Kaufsumme ein. In Beispielfall sind das 28.560 Euro. Dafür bekommt der Käufer ein, zwei Besichtigungen des Objekts, ein Exposé, Unterlagen vom Grundriss bis zum Energiebedarfsausweis.



    Das madenartige Leben der Vermittler



    Zudem: Die „Arbeit“ des Maklers, das Vermitteln, ist bei der derzeitigen Marktlage relativ unnötig. Wie madenartig sein Leben in Zeiten des Immobilienbooms ist, zeigt sich gerade auf dem Portal Immoscout, wo fast zwei Drittel aller Objekte vom Makler offeriert werden: Hier wird nun darüber sinniert, was Makler alles bei der Erstellung von Drohnenvideos für ihre Wohnungspräsentation beachten müssen.



    Sonst hat der Makler wenig andere Probleme: Niemand fragt, ob seine Provision tatsächlich prozentual am Kaufpreis festgemacht werden muss – und nicht einfach nach Leistung ausgehandelt. Niemand fragt, warum die Provisionen in Deutschland weit über dem europäischen Durchschnitt liegen. Immerhin fragt Justizministerin Katarina Barley (SPD) jetzt, warum sich das Bestellerprinzip nicht auch auf Kaufimmobilien ausweiten lässt.…“

    Einfach mal beie Profis StamokapGerd



    &



    Oil of Olaf von Gröfimaz II.



    Nachfragen! Gellewelle.

    Die müssen doch noch stapelweise irgendwo ihre hektographierten Juso-Partei-Anträge auf Abschaffung der asozialen 'Makler‘§§ im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB - rumfliegen haben.



    Beide betreiben doch von altersher noch Anwaltskanzleien bzw stehen auf dem Firmenschildern - “Hannover Osnabrück Hongkong New York Chicago & Cie.!;))“



    Nur Mut - das wird.



    &



    Kohle - öh Gebühren - ;)) Woll!



    Da ham die dich doch noch nienich - ;) Reingespuckt! Newahr!



    Na - Si’cher Dat!



    Normal.

    Njorp

    • @Lowandorder:

      Makler sind wirtschaftstechnisch der Abteilung Vertrieb zuzurechnen. Was nützt VW die schönste Produktion von Autos, wenn die alle auf der Wiese landen. Das ist dann Aufgabe des Vertriebs. Werbeprospekte und -filme, Verkaufshäuser, Probefahrten usw. Ein Riesenaufwand. Und glauben Sie etwa, daß die Jungs in ihren zugigen Containern, die die Besichtigunsgtermine am Sonntag durchführen, nicht bezahlt werden ? Da prangt groß am Bauschild "provisionsfrei", aber die alle Vertriebskosten sind natürlich unsichtbar eingepreist. Sowenig, wie man die Kassiererin oder den Verkäufer im Supermarkt extra entlohnen muß, ist es auch hier. Ob das nun drei, fünf oder sieben Prozent sein müssen, darüber kann man reden. Aber ohne Makler - ohne Vertrieb - wäre alles für die grüne Wiese.

  • Ein Grundbucheintrag und eine notarielle Beglaubigung genießen "öffentlichen Glauben", also Rechtssicherheit. Während eine nur digitale Eintragung von einem mehr oder weniger geschickten Hacker von jedem Platz der Welt aus manipuliert werden könnte, müßte man sich beim Versuch einer Änderung eines echten Grundbucheintrages auf Papier schon mal zu diesem Grundbuchamt hinbewegen, man müßte dort einbrechen, Türen aufbrechen, die Akte finden, korrekt abändern und dann wieder ungesehen verduften. Nicht zu vergessen: Dasselbe beim Notar. Da muß man erstmal wissen, zu welchem und dann wieder einbrechen usw. Papier ist halt nur aufwändig veränderbar, einen Datensatz dagegen kann jeder Zwölfjährige ändern.

    • @Thomas Schöffel:

      Wir side an side!;))*¿!*

      www.lto.de/recht/j...ische-akte-justiz/

      Das VG Wiesbaden (?) hat bisher wohl



      'singulär geblieben' (Schlappi Maaßen läßt unrühmlich grüßen!;(( - e-Akten!



      Moniert. - Das seien keine Akten im Sinne des Prozeßrechts! Wohl weil - u.a. wg fehlender/unvollständiger Datenkränze die Akten-Vita nicht hinreichend sicher nachvollzogen werde könne!



      &



      RA - berichten (dafür sind U-Boote in Behörden auch Richtern schon mal nützlich - gell!;) - daß bereits mit fertigem Bescheid versehene Akten.



      'Spurlos' - umfrisiert zur “Akteneinsicht“ vorgelegt werden!



      usw usf - ……selber einsetzen. Njorp.

      So geht das

  • Während der erste Teil des Kommentars ja noch verständlich ist, finde ich den letzten Absatz ein bisschen abstrus. Schnell Mal noch alle anderen Nebenkosten mit rhetorischen Fragen abkaspern und im letzten Satz einen - in Wahrheit doch sehr unwahrscheinlichen - Anstieg der Zinsen vorhersagen und damit der Blase schön Druck beimischen. Großartig auch das die Grunderwerbssteuer jetzt plötzlich als Feind der armen jungen Familien gesehen wird. Ist doch wirklich sehr arm wer sich derzeit noch Eigentum leisten kann. Und Steuern sind ja grundsätzlich wirklich schlecht. Vor allem auf Spekulationsobjekte wie Immobilien. Ich finde das geht zum einen ziemlich an der Realität vorbei und ist zum anderen Brandbeschleuniger für die Entwicklungen die zuvor direkt kritisiert werden.

  • Schöner Artikel - bis zu der dummen Idee Grundbücher durch was digitales zu ersetzen.



    Papier ist manipulationssicher, offline und hält Jahrhunderte. Nur ein Wirrkopf würde so ein langfristig erfolgreiches System durch eine Modelaune ersetzen...



    Hinweis: Das Leben wird länger sein als das Internet!

    • @mensch meier:

      Korrekt & kl. Rememiszenz

      Post Wende - holte das viele im - öh



      Anschlußgebiet ein!



      Die Grundbücher waren meistnoch da*



      &



      Meist - nicht geändert!



      & plus —-



      Der Einigungsvertrag - “Rückgabe vor Entschädigung“ - waren in combi der



      Sargnagel für “Blühende Landschaften aus der Portokasse“ des feinen Herrn -



      Dr. Helmut Bimbes vanEhrenwort Kohl

      ps -* “Mensch - die lagen teils irgendwo - so nicht verfeuert - in (Kohl en)Keller rum! Gern auch geflutet! & Däh!



      Gab‘s auch - Die Eintragungen - Uppsala! Glatt Rausgeschnitten!“

      Kollegen-talk!;)( = BGB etc Kopfnüsse!



      Normal.