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Konflikt an der Humboldt-UniversitätHu! AfD!

Die HU-Präsidentin reicht Klage gegen die Studierendenvertretung der Humboldt-Uni ein. Hintergrund ist eine Kleine Anfrage der AfD.

Alexander von Humboldt berührt der aktuelle Konflikt eher wenig Foto: dpa

Berlin taz | Wenn ein Dialog scheitert, werden häufig die Gerichte angerufen. Wann ein Dialog gescheitert ist, ist dabei oft Ansichtssache. Sabine Kunst, Präsidentin der Humboldt-Universität (HU), sah diesen Zeitpunkt im Dialog mit der Studierendenvertretung ihrer Universität gekommen und legte am vergangenen Dienstag Klage gegen diese ein. Der Grund: mangelnde Transparenz. Genauer gesagt geht es um die Veröffentlichung der Namen von StudierendenvertreterInnen. Namen, die ausgerechnet die AfD wissen will.

Der Hintergrund: Ende Januar stellte die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in Gestalt des Abgeordneten Martin Trefzer eine Kleine Anfrage zu den Studierendenvertretungen der HU, der Technischen und der Freien Universität. Darin wurden neben Themen wie Finanzen und Wahlen auch die Vor- und Zunamen der ReferentInnen der Studierendenvertretungen abgefragt. Aus der Antwort der Staatskanzlei vom Februar geht hervor, dass die drei Unis über die Namen der ReferentInnen bislang keine Angaben machen können. Sie hätten jedoch „im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt“.

Die Studierendenvertretung aber sei der „Aufforderungen zur Einreichung der Namensliste nicht nachgekommen“, sagte HU-Präsidentin Kunst der taz. Gemeint ist eine Liste mit den Namen aller Mitglieder des Referent_innenrats, kurz Refrat, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der HU. Daher sei Klage auf Auskunft erhoben worden, so Kunst.

Der Refrat fragt auf seiner Internetseite: „Wozu sind diese Namen für eine teilweise rechtsradikale Partei mit mutmaßlichen Verbindungen ins gewaltbereite rechte Milieu relevant?“

Niedrigschwellig ansprechbar

„Wir sind sehr überrascht, dass die Präsidentin Klage gegen uns eingereicht hat“, sagt João Fidalgo, Referent für Finanzen des Refrats. Der Refrat weist den Vorwurf zurück, dem Präsidium die Namen vorenthalten zu wollen. Dass auf seiner Internetseite meist nur die Vornamen der ReferentInnen stehen, begründet er damit, dass man möglichst niedrigschwellig für Studierende ansprechbar sein wolle.

„Die Studierenden können natürlich die Nachnamen erfahren, und auch der Univerwaltung sind die meisten bekannt“, so Fidalgo. Auch zu einer offiziellen Übermittlung aller Namen an das Uni-Präsidium sei der Refrat bereit, jedoch unter der Bedingung, dass diese nicht an die AfD weitergegeben würden.

FU und TU gaben die Namen der Studierendenvertreter nicht heraus

Der Refrat der HU besteht aus 16 Referaten mit insgesamt 26 ReferentInnen – insbesondere die, die im Antifaschismus- oder Antirassismus-Referat arbeiteten, sollten laut Fidalgo vor Anfeindungen der AfD und rechten Gruppen geschützt werden.

„Ziel der Anfrage ist, dass sich die Studierendenvertretung nicht politisch und schon gar nicht gegen die AfD positionieren soll“, vermutet Fidalgo. So fragte die AfD weiter, wie oft StudierendenvertreterInnen „in den letzten zehn Jahren wegen Überschreitung ihres politischen Mandats durch die Rechtsaufsicht der Hochschulen gerügt“ worden seien. Die Antwort des Senats lautete : nicht ein einziges Mal. Man wolle nicht beanstanden, wenn allgemeine politische Fragestellungen von einem AStA behandelt werden würden, solange ein hochschulpolitischer Bezug bestehe.

Eingriff in Autonomie befürchtet

HU-Präsidentin Kunst begründet das Interesse an den Namen mit einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung. Zudem handele es sich um Wahlämter, deshalb habe „die Öffentlichkeit einen Anspruch, zu erfahren, wer ihre Interessen vertritt“, so Kunst. Die Liste müsse „ohne Diskussion um Datenschutzfragen vorgelegt werden“.

Die Freie und die Technische Universität jedenfalls rückten die Namen trotz AfD-Anfrage nicht heraus. Dies sei „ausführlich“ mit Datenschutz begründet worden, erklärte das FU-Präsidium auf Anfrage der taz. Nun ist abzuwarten, wie die Klage der HU begründet wird. Falls die Bekanntgabe der Namen durch eine Satzungsänderung erzwungen werden soll, wertet der Refrat das als Eingriff in die Autonomie der studentischen Selbstverwaltung.

Neben dem Druck der AfD wurden bereits Ende vergangenen Jahres Vorwürfe durch Berichte des Unimagazins UnAuf und des Tagesspiegels laut, dem Refrat fehle es an Transparenz in Bezug auf Finanzen und Posten. Dem entgegnete der Refrat in einer ausführlichen Stellungnahme. „Unser Haushalt wird jährlich überprüft. Der Großteil unserer Arbeit ist ehrenamtlich“, so Fidalgo. Auch die HU-Präsidentin hält weder den Verdacht einer mangelnden Kontrolle der Finanzen noch den der zu hohen Aufwandsentschädigungen für tragbar.

Der Klageweg ist symptomatisch für die Beziehung zwischen HU-Präsidium und Studierendenvertretung. „Wir hätten gerne diskutiert, warum die Namen an die AfD weitergegeben werden sollen“, so Fidalgo. Der Refrat habe in Briefen an das Präsidium die Datenschutzbedenken dargelegt. Darauf habe die Unileitung aber nie geantwortet. „Stattdessen verklagt uns die Uni. Das passiert nur wegen der AfD-Anfrage“, so Fidalgo. Der Refrat werde sich nun anwaltlich vertreten lassen – und eine Klage gegen die Uni in Erwägung ziehen.

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7 Kommentare

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  • Das Informmationsfreiheitgesetz gilt also für alle - außer für diejenigen, die irgendwelchen Studentenvertretern politisch mißliebig sind. Das offenbart eine interessante Rechtsauffassung. Wofür brauchen wir eigentlich Gesetze, wenn sich jeder nur an die hält, die ihm gerade in den Kram passen?

    • @Hartwig Lein:

      die Frage des AfD Delegierten fällt gar nicht in den Wirkungsbereich des IFG. da es keine Anfrage nach IFG ist sondern eine Parlamentarische Anfrage.

      Und auch da ist natürlich der Datenschutz zu beachten.

    • @Hartwig Lein:

      Es ist doch recht fraglich, ob der AStA unter das IFG fällt.

    • @Hartwig Lein:

      Ach Hartwig,

      inhaltlisch scheinen Sie sich ja nicht mit dem IFG auseinandergesetzt haben. Das wäre aber vielleicht sinnvoll.

      Das Bundes-IFG bezieht sich auf Bundesbehörden, hat zum RefRat der HU also keinen Bezug. Es gibt auch ein Berliner IFG, beziehen Sie sich darauf? Ich bin mir nicht sicher ob die verfasste Studierendenschaft der Berliner Universitäten da überhaupt drunterfällt, aber das mal beiseite gestellt.



      Auch dieses sichert den Datenschutz für personenbezogenen Daten zu. Der RefRat scheint sich in seiner Argumentation also an die rechtlichen Normen zu halten.

      Bevor sie also Anderen Rechtsbeugung unterstellen, nehmen Sie sich doch bitte kurz die Zeit die Suchmaschiene ihres Vertrauens zu anzuwerfen. Mich hat es länger beschäftigt diesen Text hier zu schreiben als an die notwendigen Informationen zu gelangen.

    • @Hartwig Lein:

      Die Kontakte der Berliner AfD ins rechtstreme Millieu sind bekannt.

      www.berliner-zeitu...daten-auf-24743548

      Und man kennt die schwarzen Listen, die dort mit den Namen andersdenkender gefüllt werden. Und man kennt den Verwendungszweck dieser Listen.

      • @Kaboom:

        Wer sich öffentlich wählen lässt, ist diesbezüglich eine öffentliche Person.

        Ich kann mich doch nicht öffentlich wählen lassen um dieses politische Amt dann anonym ausüben zu wollen.

        Außerdem ist das mit dem Datenschutz reine Augenwischerei. Es gibt genügend rechtsradikale Studenten, die so eine Liste bereits per Hand angefertigt haben.

        • @Sonntagssegler:

          Tja, das mit der Öffentlichkeit ist aber so eine Sache...

          Einerseits dürfen sich die ASten und der RefRat nicht allgemeinpolitisch äußern, sollen aber andererseits nicht nur hochschulöffentlich sondern allgemein öffentlich ihre Gesichter hinhalten.



          Das passt für mich nicht zusammen, entweder oder!