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Privates Schiff „Sarost V“Flüchtlinge sitzen vor Tunesien fest

Am 14. Juli wurde das private Schiff „Sarost V“ mit 40 aus Seenot Geretteten zum Hafen Zarzis geschickt. Doch Tunesien will niemanden an Land lassen.

Geflüchtete im Mittelmeer (Archivbild) Foto: dpa

Ohne dass die europäische Öffentlichkeit Notiz davon nehmen würde, sitzen weiter 40 aus Seenot gerettete Flüchtlinge auf einem Schiff vor der tunesischen Küste fest. Sie waren am 8. Juli in Libyen in See gestochen, fünf Tage später hatte ihr Boot einen Motorschaden.

Der Unfall geschah in internationalen Gewässern, für die Seerettung in dem Gebiet ist Malta zuständig. Nach einer Rettungsaktion am 14. Juli wies die maltesische Leitstelle die „Sarost V“, ein Versorgungsschiff für Ölplattformen, an, die Menschen an Bord zu nehmen. Malta und Italien weigerten sich, sie aufzunehmen, Maltas Rettungsleitstelle schickte die „Sarost V“ zum Hafen von Zarzis, im Süden Tunesiens.

Doch auch Tunesien will die Flüchtlinge nicht. Das Schiff liegt seit dem 14. Juli etwa fünf Kilometer vor der Küste. Insgesamt dreimal haben Ärzteteams des tunesischen Gesundheitsministeriums und des tunesischen Roten Halbmonds das Schiff aufgesucht, zum letzten Mal am Mittwoch. Sie verteilten Hygienekits unter den Schiffbrüchigen. Das Essen wird ebenfalls vom tunesischen Roten Halbmond gebracht, auch der Schiffskoch kocht für die Geretteten.

„Ein Teil der Menschen hat zwei Jahre Zwangsarbeit in Libyen leisten müssen, danach saßen sie bis zu acht Monaten in Lagern dort“, sagt Olivia Santer von der NGO Alarm Phone. „Sie sind davon traumatisiert, das macht die Lage noch schwieriger.“ Alarm Phone kritisiert vor allem, dass das zuständige Malta das Problem auf Tunesien abgewälzt habe.

Zwei Schwangere an Bord

Die Menschen an Bord der „Sarost V“ stammen aus Ägypten, Bangladesch, Kamerun, Senegal, Guinea, Elfenbeinküste und Sierra Leone. An Bord sind zwei schwangere Frauen. Auf dem hinteren Deck haben die Flüchtlinge Planen aufgespannt, um etwas Schutz vor der Sonne zu haben, die Temperaturen liegen tagsüber bei 34 Grad. Sie schlafen auf Kartons, vor allem Nachts wird das Deck durch die Wellen nass.

Nur der Koch wurde in der Zwischenzeit von der Reederei ausgewechselt. Die übrige Crew musste an Bord bleiben. Ein Crewmitglied sagt: „Es ist wie in einem Gefängnis, und wir haben keine Ahnung, wie es weitergeht. Wir sind 14 Crewmitglieder und 40 Flüchtlinge, wir sind überhaupt nicht dafür qualifiziert, diese zu versorgen. Was tun wir, wenn eine der Schwangeren Probleme bekommt? Die Geretteten sind sehr müde, und wir sind das auch. So geht es nicht weiter.“

Am Mittwoch wandten sie sich mit Videoclips an die Öffentlichkeit. „Keiner hat genug zu essen, keiner hat genug zu trinken“, sagte einer der Geretteten. Die Crew der „Sarost“ tue alles, was ihr möglich sei, doch die Situation werde schlimmer. „Tunesien will uns nicht, Italien will uns nicht. Wir brauchen internationale Hilfe.“ Doch ob und wann die kommt, ist fraglich.

In einer informellen Stellungnahme, die der taz vorliegt, hat das UNHCR erklärt, dass es eine Ausschiffung der Flüchtlinge in Tunesien für vertretbar hält

Sowohl die tunesische Regierung als auch das UN-Flüchtlingswerk UNHCR haben sich offi­ziell nicht dazu geäußert. In einer informellen Stellungnahme, die der taz vorliegt, hat das UNHCR erklärt, dass es eine Ausschiffung der Flüchtlinge in Tunesien für vertretbar hält. Ein Teil von ihnen lehnt das ab: Gegenüber der NGO Alarm Phone erklärten sie, dass sie Angst haben, von dort in ihre Länder zurückgeschickt zu werden.

Ohnehin ist unklar, ob Tunesiens Regierung dazu überhaupt bereit wäre. Dem Vernehmen nach verhandelt diese über eine sogenannte Relocation-Lösung: Die Flüchtlinge könnten dann in Tunesien an Bord gehen und würden in andere Länder weiterverteilt. So hatten im Juni auch Malta und Spanien Gerettete weiterverteilt, nachdem Italien seine Häfen weitgehend geschlossen hatte. Die „Sarost V“ ist nun der erste Fall, in dem Gerettete aus einer europäischen Rettungszone nach Afrika zurückgeschickt werden.

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1 Kommentar

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  • Es handelt sich um ein tunesisches Schiff, vor den Gewässern Tunesiens, mit Personen die in Libyen gestartet sind, mit Personen von denen dem Artikel zufolge keiner eine europäische Staatbürgerschaft hat.

    Eine wie auch immer geartete Zuständigkeit kann sich schließlich auch für Malta nicht ergeben. Die Rettungsorganisationen bestreiten stets eine alleinige Zuständigkeit Libyens für die für internationale Gewässer, für die Libyen die Rettung obliegt, ergo kann sich ja nichts anderes auch für Malta gelten.