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Streik der studentischen MitarbeiterEinigung über Tarifvertrag

Arbeitgeberverband und Gewerkschaften stimmen neuem Tarifvertrag zu. Studentische Beschäftigte bekommen ab sofort mehr Geld.

Jetzt können die studentischen MitarbeiterInnen sich bald auch wieder dem Studium widmen Foto: dpa

Im Tarifstreit der studentischen Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaften Verdi und GEW, ist es mit dem Arbeitgeberverband (KAV) am Donnerstagabend nach langen Verhandlungen zu einer Einigung gekommen. Am 1. Juli 2018 tritt der neue Tarifvertrag in Kraft, vorausgesetzt, die Gewerkschaftsmitglieder aus der Studierendenschaft stimmen dem Vertrag kommende Woche zu.

Wie die KAV am Freitag in einer Presseerklärung mitteilte, erhöht sich das Stundenentgelt für die studentischen Beschäftigten bereits ab Juli von 10,98 auf 12,30 Euro. Danach wird es schrittweise bis Januar 2022 auf 12,96 Euro angehoben. Zugestimmt hat der KAV auch der Anbindung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Das war eine der Hauptforderungen der Studierenden. Damit werden ab Juli 2023 Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ebenfalls an studentische Mitarbeiter*innen weitergegeben. Die Hochschulen erhalten ein Widerspruchsrecht, sollten sie die TV-L-Erhöhung künftig nicht finanzieren können.

Genau diese Anbindung ist den Studentischen MitarbeiterInnen wichtig, um eine nachhaltige Lohnentwicklung auch für künftige Generationen zu gewährleisten. Damit die Tarifkommissionen von ver.di und GEW die Verhandlungen führen konnten, hatten die studentischen MitarbeiterInnen ihre Kommiliton*innen mobilisiert, in eine der beiden Gewerkschaften einzutreten. Allein 2017 wurden so über 1.000 neue Mitglieder angeworben, täglich kamen neue hinzu.

„Wir können nicht alle vier Jahre so eine Kampagne starten“, sagte eine Streikende, die namentlich nicht genannt werden will, unlängst vor der provisorisch eingerichteten Streikzentrale auf der Mensawiese der Freien Universität. Von Streikmüdigkeit könne zwar keine Rede sein, jedoch sei die Fluktuation der Student*innen naturgemäß hoch. Dem entsprechend seien die Arbeitsverträge der studentischen Hilfskräfte auf maximal sechs Jahre beschränkt. Man wolle studentischen Beschäftigten ersparen, in vier Jahren wieder am selben Punkt zu stehen.

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