Kritik an Atomgesetz: Zu viel Geld für AKW-Betreiber
Experten halten die Entschädigungen für AKW-Betreiber für zu hoch. Es gibt Forderungen, die Stromübertragung an norddeutsche Reaktoren zu verbieten.
Diese Entschädigung fällt nach Einschätzung mehrerer Juristen aber höher aus als vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2016 gefordert. So sei im Gesetz eine Zahlung auch für das 2011 abgeschaltete AKW Brunsbüttel vorgesehen, obwohl dies damals schon seit 34 Jahren am Netz war und das Gericht keinen Anspruch vorgesehen hatte. Darum sei für diesen Reaktor „eine Verpflichtung zu Kompensation nicht zwingend“, sagte Olaf Däuper von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held.
Zudem würden die Betreiber für nicht produzierten AKW-Strom vollständig entschädigt, obwohl das Gericht das nicht für erforderlich hielt. Darum sollte auf die berechneten Zahlungen ein Abschlag „jedenfalls in einer Höhe von 10 bis 15 Prozent“ erfolgen, forderte der Berliner Juraprofessor Christoph Möllers. Daneben sollte eine Höchstgrenze für die Entschädigung festgelegt werden.
Unterstützung gab es bei der Anhörung für die Forderung von Grünen und Umweltverbänden, im Rahmen der Neuregelung eine Übertragung von Reststrommengen auf AKWs in Norddeutschland zu verbieten. Ein solches Verbot würde dazu führen, dass die Reaktoren Brokdorf und Emsland früher vom Netz gehen müssten. Weil die Stromnetze im Norden ohnehin überlastet sind und darum regelmäßig Windräder abgeschaltet werden müssen, halten dies viele Experten für sinnvoll. Auch der Bundesrat hatte sich kürzlich hinter diese Forderung gestellt.
Bundesrat muss nicht zustimmen
Aus verfassungsrechtlicher Sicht gebe es dagegen „keine grundlegenden Einwände“, erklärte Prof. Georg Hermes von der Frankurter Goethe-Universität bei der Anhörung. Auch Prof. Möllers hielt dies für möglich, verwies aber darauf, dass dann die Entschädigungen höher ausfielen. Im Gegenzug, erklärte Thorben Becker vom Umweltverband BUND, würden dann aber auch die Entschädigungen sinken, die derzeit für die Abregelung von Windkraftwerken im Norden gezahlt werden müssen.
Ob es in Folgen der Anhörungen noch zu Änderungen am Gesetz kommt, ist offen. Die Abstimmung im Bundestag ist für Ende Juni geplant; dann läuft die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist aus. Zustimmungspflicht im Bundesrat besteht nicht.
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