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Keine Gnade mehr für Oskar GröningEx-SS-Mann ist gestorben

Für seine Taten in Auschwitz wurde Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Bevor über ein Gnadengesuch entschieden werden konnte, starb der 96-Jährige.

Bereute seine Taten zuletzt: Der ehemalige SS-Unteroffizier Oskar Gröning ist tot Foto: dpa

Hamburg taz | Über das Gnadengesuch des als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt gewordenen Oskar Gröning muss nun nicht mehr entschieden werden. Das wollte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) eigentlich nächste Woche tun, aber der ehemalige SS-Unterscharführer Gröning, der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, ist im Alter von 96 Jahren in einem Krankenhaus gestorben. Das teilte sein Anwalt Thomas Walther am Montag mit.

„Zu dem Tod der Opfer von Auschwitz gesellt sich der Tod als Teil des Lebens nach strafrechtlicher Verurteilung“, sagte Walther, der Gröning im Verfahren gegen 31 Nebenkläger vertreten hatte.

Mit seinem Urteil gegen den Ex-SS-Mann schrieb das Lüneburger Landgericht in dem provisorischen Gerichtsraum des Rittersaals „Rechtsgeschichte“, wie Walther es formulierte. Denn Gröning hatte keines seiner Opfer erschossen, er verwaltete aber den Besitz der Toten von Auschwitz.

Vor Gericht saß 2015 kein unbelehrbarer Alt-Nazi – verbittert oder erzürnt über die Anklage, keiner, an dem die Vorwürfe abprallten. Im Gegenteil: Gröning hörte den Schilderungen der damals 84-jährigen Irene Weiss zu. Und nicht nur beim Publikum fielen Geschichte und Gegenwart ineinander, als die ­Auschwitz-Überlebende Weiss sich selbst auf einem Bild von der Ankunft jüdischer Ungarn am 26. Mai 1944 an der Rampe in Auschwitz erkannte, ein Mädchen mit hellem Mantel und großem Tuch. Auf einer weiteren Aufnahme erkannte sie ihre Mutter und ihre Brüder vor einer der Gaskammern.

Langes Schweigen

Lange schwieg Gröning im Gerichtssaal. „Mir ist bewusst, dass ich mich durch meine Tätigkeit in der Häftlingsgeldverwaltung am Holocaust mitschuldig gemacht habe, mag mein Anteil auch klein gewesen sein“, ließ er gegen Ende des Verfahrens seinen Rechtsbeistand erklären.

„Wenn ich unmittelbar mit diesen Morden nicht zu tun hatte, habe ich mit meiner Tätigkeit dazu beigetragen, dass das Lager Auschwitz funktionierte. Dies ist mir heute bewusst. Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte.“ Und: „Ich bereue aufrichtig, dass ich diese Erkenntnis nicht viel früher und konsequenter umgesetzt habe“, sagte er am Ende des Verfahrens. „Es tut mir ausdrücklich leid.“ Um Vergebung wollte er die Opfer angesichts der Dimension nicht bitten. „Um Vergebung kann ich nur meinen Herrgott bitten.“

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