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Angezeigter Richter setzt sich ab

Irans Ex-Justiz-Chef entzieht sich Ermittlungen

Von Adèle Cailleteau

In Begleitung der Polizei ist der iranische Ex-Justiz-Chef Mahmud Haschemi Shahroud am Donnerstag nach Teheran geflogen. Etwa 50 Menschen demonstrierten am Hamburger Flughafen gegen die Ausreise des „Todesrichters“, wie viele Exil-Iraner*innen den verhassten Shahroud nennen. Der aber wollte weg, denn in Deutschland drohten ihm Ermittlungen der Bundesanwaltschaft.

Der 69-Jährige war zuvor seit mehreren Wochen in Hannover, um in einer Privatklinik seinen Hirntumor behandeln zu lassen. Auch dort gab es Protest. Am vergangenen Samstag demonstrierten rund 200 Menschen vor der Klinik gegen Shahroud. Der war von 1999 bis 2009 der oberste Richter Irans und ihm werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, er soll etwa Todesurteile gegen Minderjährige und Homosexuelle verhängt haben. Ein bekannter Fall ist der der 16-jährigen Schülerin Atefah Sahaaleh, die 2004 wegen Ehebruchs öffentlich erhängt wurde, nachdem sie unter Folter zugab, mehrfach vergewaltigt worden zu sein.

Die kurdische Gemeinde in Deutschland, Menschenrechtsorganisationen und Grünen-Politiker zeigten den iranischen Juristen wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Für den früheren Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sei es „beschämend“, dass die deutschen Behörden Shahroud Ausreise nicht verhindern konnten. Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip ist es nämlich grundsätzlich möglich, dass deutsche Behörden wegen im Iran begangener Taten ermitteln können.

Ein Haftbefehl liege derzeit nicht vor und bisher reichten die Erkenntnisse auch nicht für einen Haftbefehl aus, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Und Vorermittlungen der Bundesanwaltschaft seien kein Grund für einen Ausreisestopp. „Ein Todesurteil ist nach dem Gesetz nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, sagte sie. Das ist es nur so, wenn es „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung vollstreckt wurde. Das gilt es zu klären.“

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