Indien verbietet islamische Blitzscheidung: Ehe vor Gericht
Der Mann musste nur drei Mal das Wort „Verstoßung“ sagen – und schon war die Scheidung vollzogen. In Indien ist das nun verboten.
DELHI dpa/epd/taz | Indiens Oberster Gerichtshof hat die islamische Blitzscheidung durch das Verstoßen der Frau verboten. Eine Ehe zwischen Muslimen galt in Indien bisher als geschieden, wenn der Mann drei Mal innerhalb kurzer Zeit das Wort „Talaq“ (Verstoßung) aussprach. Die Frau hatte kein Widerspruchsrecht.
Das Gericht in Neu-Delhi habe diese „Dreifach-Talaq“ oder auch „Sofortscheidung“ genannte Praxis am Dienstag nach dreimonatigen Beratungen mit einer 3:2-Mehrheit für verfassungswidrig erklärt. Denn sie verletze das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Das teilte Zakia Soman von der muslimischen Frauenorganisation „Bharatiya Muslim Mahila Andolan“, die zu den Klägern gehörte, vor Reportern mit.
Die Richter entschieden im Fall einer 35-jährigen Muslimin, die 2016 gegen diese Praxis geklagt hatte, nachdem ihr Mann ihre 15-jährige Ehe mit dem dreifachen Talaq einseitig geschieden hatte. Das Gericht forderte vom Parlament jetzt ein dem Urteil entsprechendes Gesetz. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Premierminister Narendra Modi nannte die Entscheidung „historisch“.
Muslime machen etwa 14 Prozent der rund 1,3 Milliarden Einwohner Indiens aus. Indiens Religionsgruppen unterliegen getrennten Gesetzen, die Heirat, Scheidung und andere Aspekte des Privatlebens regeln. Das Gremium, das für Muslime über die Einhaltung dieser Gesetze wacht, das „All India Muslim Personal Law Board“, hatte sich gegen ein Verbot des umstrittenen Scheidungsbrauches ausgesprochen. Es handle sich um eine religiöse Angelegenheit, für die das Gericht nicht zuständig sei.
Die für den Fall zuständigen fünf Richter, die fünf unterschiedlichen Religionen angehören, entschieden allerdings Medienberichten zufolge mehrheitlich, dass „Dreifach-Talaq“ auch gegen die Lehre des Korans verstoße.
Indische Medien sprachen von einem großen Sieg für die Geschlechtergleichheit. Muslimische Männer haben in Indien ihre Ehefrauen durch dreimaliges Aussprechen von „Talaq“ etwa per Telefon, E-Mail oder SMS verstoßen können. In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gibt es diesen Brauch nicht oder nicht mehr. Malaysia verbot vor einigen Jahren die Verstoßung per SMS.
Leser*innenkommentare
Markus Mitte
"In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gibt es diesen Brauch nicht oder nicht mehr. "
Ich wünsche mir einen Artikel über das "fortschrittliche" Scharia-Scheidungsrecht in mehrheitlich muslimischen Ländern aussieht.
miri
Dass über solche Witz-Regelungen heute noch gesprochen werden muss! Naja, was manche Leute für Gottes Willen zu halten imstande sind, ist ja noch haarsträubender...
otto
Bravo!