Hooligan-Prozess in Bremen: Rechter Schläger verurteilt
Weil er seinen Nachbarn schlug, muss Danny S. aus Bremen-Walle eine Geldstrafe bezahlen. Er ist wohl rechter Hooligan und terrorisiert seine Nachbarschaft
BREMEN taz | Es war ein Nachbarschaftsstreit mit Folgen für Danny S. Der 37-Jährige wurde am vergangenen Freitag vom Amtsgericht Bremen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Der von AnwohnerInnen in seiner Straße als Neonazi beschriebene Täter hatte im Haus nebenan geklingelt, um Streit zu suchen und dann seinen Nachbarn geschlagen. Der Grund: Dessen Wagen hatte auf einem Parkplatz vor der Wohnung von Danny S. geparkt.
Der Vorfall liegt schon über zwei Jahre zurück. Staatsanwaltschaft und Polizei hatten das Verfahren zunächst liegen gelassen, weil der nun Verurteilte über keine ladungsfähige Adresse verfügte, also nicht ordnungsgemäß angemeldet sei. Nachdem die taz recherchiert hatte, dass der Verurteilte und seine Freundin Anja E. sehr wohl noch unter der ehemaligen Adresse aufzufinden waren, das Pärchen auch andere NachbarInnen bedroht hatte und außerdem weiterhin aggressiv in seiner Nachbarschaft auftrat, hatte die Staatsanwalt die Ermittlungen wieder aufgenommen.
Wer parkt, kriegt Stress
Vor Gericht kamen die Streitigkeiten auf den Tisch: Eigentlich ist der Gehweg vor dem Haus in der ruhigen Sackgasse in Walle-Osterfeuerberg ein ganz normaler öffentlicher Parkplatz. Laut Zeugenaussagen, die sich mit Recherchen der taz decken, sieht S. den Gehsteig vor seiner Wohnung wohl als sein Eigentum an. Und wer dort parkt, der bekommt Stress: Eine Drohkulisse, die Danny S. mit aggressivem Auftreten und Aussehen unterstreicht.
NachbarInnen erzählten der taz, dass die Stimmung in der Straße leidet – wegen der Gesinnung, konkreter Drohungen und wegen der Übergriffe von Danny S. und seiner Partnerin Anja E. Sie soll sogar die Kinder einer eingewanderten Familie bedroht haben.
Am 12. September 2015 wurden die Bedrohungen gegenüber Nachbarn dann konkret: Danny S. drang nach einem Streit an der Haustür in die Wohnung seiner Nachbarn ein und schlug anschließend einen dort lebenden 23-jährigen Studenten. Dessen Freundin war ebenfalls beim Übergriff dabei und bezeugte den Vorfall vor Gericht. Immerhin: Eine schwere Verletzung trug der Student nicht davon, er stellte jedoch noch am Tatabend eine Strafanzeige.
„Ich will aber Streit“
Das Studenten-Pärchen ist inzwischen aus der Straße weggezogen, an den Übergriff vor zwei Jahren können sich jedoch beide noch gut erinnern. Beide nennen Danny S. aggressiv. Sie seien ihm lieber aus dem Weg gegangen. Das Opfer sagte, dass S. „sehr aufgebracht“ gewesen sei: „Ich habe ihm sogar angeboten, das Auto wegzufahren.“ Als S. darauf nicht einging, sondern auch noch aggressiv auf andere Streitigkeiten zu sprechen kam, habe der Student gesagt: „Bitte verlassen Sie jetzt mein Grundstück. Ich will keinen Streit.“
Danny S. daraufhin: „Ich will aber Streit“ und stellte den Fuß in die Tür. Dann habe er die Tür aufgedrückt und den Schlag abgegeben. Das Opfer wurde zu Boden geworfen, hatte im Anschluss eine Schramme auf der Stirn und eine kaputte Brille. Danach wurde Danny S. von dessen Freundin Anja E., die vor dem Grundstück gewartet hatte, wieder aus dem Hausflur gezogen.
S. stritt ab, die Wohnung betreten und auf sein Opfer eingeschlagen zu haben, seine Ausführungen überzeugten das Gericht jedoch nicht. Das lag nicht zuletzt daran, dass selbst Aussagen seiner Partnerin Anja E. seinen Ausführungen in Teilen widersprach. S. behauptete etwa vor Gericht, er habe dem Nachbarn lediglich sagen wollen, dass er den Parkplatz für den Besuch seiner im Rollstuhl sitzenden Schwiegermutter brauchte.
Seine Partnerin erwähnte das jedoch mit keinem Wort: Sie sagte, dass sie an dem Abend ihr Auto waschen wollte und Danny S. deswegen an der Tür der Nachbarn geklingelt hätte. Zudem hatte S. gesagt, die Wohnung seines Opfers nicht betreten zu haben, seine Partnerin jedoch bezeugte, dass er den Fuß in die Tür gestellt habe.
Hitlers Initialen als Tatoo
Wie Danny S. Schramme und kaputte Brille des Opfers erkläre, wenn er die Wohnung weder betreten noch ihn geschlagen hätte? „Ich weiß ja nicht, was die so im Bett machen, vielleicht lässt er sich ja auch von seiner Freundin schlagen“, sagte S.. Seine ehemaligen Nachbarn hätten ihre Aussagen abgesprochen, um ihn „reinzureiten“.
Staatsanwalt und Gericht hielten das für wenig glaubhaft. Der Staatsanwalt sagte: „Wenn die Zeugen sie wirklich schwer belasten wollten, dann könnten sie sich auch ausdenken, dass sie blaue Augen und schwerere Verletzungen davon getragen hätten. Das haben sie aber nicht.“ Die Richterin sah das ähnlich: „Die Aussagen der Zeugen waren glaubhaft.“ Deswegen verurteilte sie Danny S. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen.
Vor Gericht erschien Danny S. mit kahlrasiertem Kopf und einem Pullover, auf dem in altdeutschen Lettern „Berlin“ steht. In seiner Straße trägt er gerne Kleidung von Thor-Steinar und Gemeinsam-Stark-Deutschland, einer von Bremer Neonazi-Hooligans begründeten rechtsextremen Gruppierung, die auch der aktuelle Verfassungsschutzbericht erwähnt. Seine Partnerin Anja E. hat auf ihre linke Wade eine eins und auf ihre rechte eine acht tätowiert: Die Zahl steht in Nazikreisen als Code für die Initialen Adolf Hitlers.
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