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Schläfer vor Gericht?

IS-Prozess

Es wurde als großer Erfolg gegen die terroristische islamische Szene gefeiert, als Spezialkräfte der Polizei – darunter die Anti-Terroreinheit GSG 9 – am 13. September vergangenen Jahres zeitgleich im Schleswig-Holsteinischen Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld in Flüchtlingsunterkünften zuschlugen. Sie nahmen drei syrische Staatsangehörige im Alter von 18, 19 und 26 Jahren fest.

Sie sollen Verbindung zu den Attentätern von Paris gehabt haben und einer Islamistischen „Schläferzelle“ in Deutschland angehören. Ab Dienstag müssen sich Mohamed A, Ibrahim M. und Mahir Al-H. vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Paragraf 129b Strafgesetzbuch) verantworten.

Den drei Männern wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, sich im Herbst 2015 in der syrischen Stadt Raqqa – einer Hochburg des Islamischen Staats – den Terrormilizen „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Nach einer kurzen Ausbildung an Waffen und Sprengstoff sollen sie sich gegenüber einem IS-Funktionär verpflichtet haben, nach Europa zu reisen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass sie einen Anschlagsauftrag ausführen oder auf weitere Instruktionen warten sollten. Dafür spricht, dass sie mit Mobiltelefonen ausgestattet wurden.

Am 11. November 2015 seien sie dann mit gefälschten Pässen über die syrisch-türkische Grenzstadt A’zas von Schleppern in die Türkei eingeschleust worden und dann über die Balkanroute nach Deutschland gereist. Am 2. Dezember 2015 seien die drei Männer in der schleswig-holsteinischen Erstaufnahmeunterkunft Boostedt eingetroffen und lebten anschließend in verschiedenen Unterkünften.

Für das Verfahren sind 16 Verhandlungstage anberaumt worden. Der Prozess findet in Hamburg statt, weil das Hamburger Oberlandesgericht über spezielle Staatsschutzsenate verfügt und deshalb alle Staatsschutzverfahren im Norden für Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein abwickelt. Kva

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