Strengere Grenzwerte für Kraftwerke: Sauberere Luft trotz deutschen Vetos

Ab 2021 greifen strengere Grenzwerte für Kraftwerke. Die neuen EU-Regelungen wurden gegen den Widerstand der Bundesregierung verabschiedet.

Wasserdampf und Rauch über dem Kaftwerk Mehrum

Großkraftwerke müssen ab 2021 den Stand der Technik einhalten Foto: dpa

Berlin taz | Gegen Widerstand aus Deutschland haben sich die EU-Staaten am Freitag auf schärfere Grenzwerte für Schadstoffe aus Kraftwerken geeinigt. Die Bundesregierung stimmte zusammen mit mehreren osteuropäischen Staaten gegen die Vorgaben, weil dadurch viele Braunkohlekraftwerke zur Nachrüstung gezwungen werden oder abgeschaltet werden müssen. Trotzdem gab es – anders als zuvor von Umweltorganisationen befürchtet – eine qualifizierte Mehrheit.

Die neuen Regeln legen fest, dass sich alle 2.900 Großkraftwerke in der EU von 2021 an beim Ausstoß von Stickoxid, Schwefeldioxid, Feinstaub und Quecksilber am aktuellen Stand der Technik orientieren müssen.

Umweltverbände reagierten mit großer Freude auf die Entscheidung. „Dies ist ein guter Tag für Europas Luft und den Gesundheitsschutz der EU-Bürger“, sagte Tina Löffelsend, Energieexpertin beim BUND. Zugleich sei der Beschluss eine „Ohrfeige für die Bundesregierung und deren kohlefreundliche Haltung“. Für das Europäische Umweltbüro (EEB) erklärte Christian Schaible: „Die heutige Entscheidung wird dafür sorgen, dass die schmutzigsten Anlagen sauberer werden oder schließen.“

Genau das fürchtet die Bundesregierung bei den deutschen Braunkohlekraftwerken. Weil ein großer Teil von ihnen den neuen Stickoxid-Grenzwert von 175 Milligramm pro Kubikmeter Abgas ohne Nachrüstung nicht einhalten kann, hatte das Umweltministerium versucht, ihn auf 190 Milligramm anzuheben. Weil das misslang, lehnte Deutschland die Richtlinie insgesamt ab.

Nach der Niederlage äußerte sich das Umweltministerium versöhnlich. Insgesamt stelle der Beschluss „einen großen Fortschritt dar“, sagte ein Sprecher auf taz-Anfrage. Den Stickoxid-Grenzwert für Braunkohle-Kraftwerke halte man aber weiterhin für „nicht sachgerecht“.

Komplett umgesetzt werden soll dieser darum offenbar nicht. Es gebe die Möglichkeit, „im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen zu erteilen“, so der Sprecher.

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