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Wiedergutmachung für abgelehnte Asylbewerber

AsylBrandenburg als Vorbild: R2G will Bleiberecht für Opfer rechter Gewalttaten

Abgelehnte Asylbewerber, die Opfer rechter Gewalt werden, könnten bald auch in Berlin Schutz vor Abschiebung bekommen. „Das ist der richtige Schritt“, kommentierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Canan Bayram, am Donnerstag auf taz-Anfrage einen entsprechenden neuen Erlass in Brandenburg. „Damit könnten wir ein Signal aussenden, dass wir an der Seite der Opfer stehen“, so Bayram. Im Prinzip sei man sich darüber schon bei den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Linken und Grünen einig gewesen. Offen sei noch, wie dieses Ziel umgesetzt werden könne.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass das Innenministerium in Brandenburg die dortigen Ausländerbehörden angewiesen hat, abgelehnten Asylbewerbern, sofern sie selbst nicht straffällig geworden sind, ein Bleiberecht zu gewähren, wenn sie Opfer von rechten Gewalttaten werden. Das Opfer solle „eine Wiedergutmachung erfahren und es soll ihm Sicherheit und Schutz angeboten werden“, heißt es im Erlass. Zudem sollten Täter abgeschreckt werden, indem „ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt“.

Wie das für Berlin umzusetzen wäre, ist aber noch unklar. Nach Darstellung der Juristin Bayram müssten die „vorläufigen Anwendungshinweise“ der Ausländerbehörde (VAB) entsprechend geändert werden. Dort ist geregelt, wie die Behörde das bundesweit geltende Aufenthaltsgesetz umsetzen soll. Die VAB soll in dieser Legislatur ohnehin überarbeitet werden, das hat Bayram im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ziel ist, die rechtlichen Ermessensspielräume bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten nach humanitären und integrationspolitischen Gesichtspunkten voll auszuschöpfen und die Ausländerbehörde zu einer echten „Willkommensbehörde“ umzuformen.

Nach Ansicht der Innenverwaltung nutzt die Ausländerbehörde allerdings schon jetzt die rechtlichen Spielräume, um Opfern rechter und anderer Gewalttaten „ein vorübergehendes Bleiberecht“ zu gewähren. „Deshalb ist ein gesonderter Erlass nicht erforderlich“, erklärte ein Sprecher. Susanne Memarnia

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