: Teilsieg für Lübeck
WETTBEWERB Aus Sicht des Europäischen Generalanwalts hat die Hansestadt im Zusammenhang mit dem Pleite-Airport nicht gegen Recht verstoßen
Im Streit um mögliche unerlaubte Beihilfen für den Flughafen zeichnet sich ein Teilerfolg für die Stadt Lübeck ab. Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Nils Wahl, hat die EU-Kommission 2014 zu Unrecht ein Beihilfeverfahren gegen die Hansestadt eröffnet. In seinem gestern bekannt gewordenen Gutachten schlägt Wahl dem Gericht vor, das Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein entsprechendes Urteil der ersten Instanz zurückzuweisen.
Das Gutachten des Generalanwalts gilt als Hinweis auf den möglichen Ausgang des Verfahrens. Mit einem Urteil ist nach Angaben der EuGH-Pressestelle aber frühestens in drei Monaten zu rechnen.
In dem langwierigen Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die relativ niedrigen Landegebühren des ehemals städtischen Flughafens eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen. Die EU-Kommission bejahte das und leitete 2012 ein Beihilfeverfahren gegen die Stadt Lübeck ein. Anders sah es 2014 dann das Gericht der Europäischen Union (EuG): Es erklärte den Eröffnungsbeschluss der Kommission in erster Instanz für nichtig. Gegen dieses Urteil legte die Kommission Rechtsmittel ein. Damit muss sich derzeit das EuGH in zweiter Instanz befassen.
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl greifen die von der Kommission vorgebrachten Argumente nicht, insbesondere der Vorwurf, das Gericht habe die Selektivität der Entgeltordnung zu Unrecht verneint. Nach Ansicht Wahls wäre solche Selektivität nur dann gegeben, wenn Fluggesellschaften innerhalb der Entgeltordnung unterschiedlich behandelt würden. Die Entgeltordnung regelt die Gebühren, die die Nutzer des Flughafens für Starts und Landungen zahlen müssen. Die EU-Kommission hatte dem Flughafen vorgeworfen, unter anderem dem irischen Billigflieger Ryanair Rabatte zu gewähren und so das eigene Defizit zu vergrößern – zulasten der Hansestadt. Dadurch erhielten Fluggesellschaften, die Lübeck anfliegen, einen wirtschaftlichen Vorteil.
Derzeit gibt es am Lübecker Flughafen gar keinen Linienflugverkehr: Nach zwei Insolvenzen in zwei Jahren starten und landen dort nur Sport- und Geschäftsflieger. (dpa/taz)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen