: Polizei will mehr Überwachung
Innenpolitik Beim Polizei-Großeinsatz im Weserpark Ende Juli ging alles mit rechten Dingen zu, erklärt der zuständige Einsatzleiter. Nur mit der Videoüberwachung hätte es noch besser laufen können
Nach dem Großeinsatz im Weserpark Ende Juli sieht die Polizeiführung keinen Anlass für Kritik. Das stellte der zuständige Einsatzleiter Kai Ditzel in der Innendeputation am vergangenen Donnerstag klar.
Er begründete sein Vorgehen am 27. Juli mit der Gefahrenlage: Die Räumung und Durchsuchung des Weserparks habe stattgefunden, weil die Einsatzleitung in solchen Situationen nicht lange auf Informationen warten könne. „Ich habe lieber einen solchen Einsatz zu viel als einen zu wenig“, so Ditzel. Aufholbedarf sehe er jedoch in der Videoüberwachung.
An jenem Tag hatte ein 19-Jähriger einen Polizei-Großeinsatz in dem Einkaufzentrum ausgelöst. Er war aus einer psychiatrischen Einrichtung im Kreis Diepholz geflohen und zuvor durch islamistische Äußerungen aufgefallen (taz berichtete). Als eine verdächtige Person im Weserpark gemeldet wurde, griff die Polizei ein: Aufgrund einer Zeugenaussage, die sich später als unzuverlässig herausstellte, wurde der Flüchtige dort vermutet. Spezialkräfte evakuierten daraufhin das Zentrum. Eine Suche blieb erfolglos.
Der 19-Jährige wurde schließlich am Bremer Hauptbahnhof angetroffen und in Gewahrsam genommen. Im Weserpark war er an dem Tag nicht gewesen. Als eine Gefährdung ausgeschlossen wurde, durfte der Mann gehen.
Künftig werde es bessere Absprachen zwischen Polizei und den Managern der Bremer Einkaufszentren geben, sagte Ditzel. Dabei werde es auch um flächendeckende Videoüberwachung gehen.
Das Einkaufzentrum Waterfront beispielsweise sei in dieser Hinsicht „perfekt ausgestattet“. Beim Weserpark bestehe hingegen Nachholbedarf. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken hinke das Einkaufszentrum noch hinterher. „Durch geeignete Videoaufnahmen hätte der falsche Alarm viel früher als solcher erkannt werden können“, sagte Ditzel.
Auf Nachfrage der taz weist Bremens Landesdatenschutzbeauftagte Imke Sommer allerdings auf ein Problem solcher Forderungen hin: Einkaufszentren wie der Weserpark seien kein öffentlicher Raum, sondern privat – und hier gelte das Bundesdatenschutzgesetz. Gastronomische Bereiche oder Zugänge zu Toiletten dürften dort nicht überwacht werden.
Eigentümer könnten Kameras aufstellen und der Polizei das Material bei Bedarf zur Verfügung stellen. Allerdings müssten sie dann auch die Kosten für die Überwachungstechnik tragen. „Das Polizeigesetz gilt nur für Kameras der Polizei“, sagt Sommer. Sebastian Krüger
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