FLUCHT Flüchtlingsinitiative, Flüchtlingsrat und der Verein Fluchtraum fordern das Bleiberecht für jugendliche Geflüchtete: „Gekommen, um zu bleiben“
Sylvia Pfeifer, Fluchtraum
Der Verein „Fluchtraum Bremen“ hat gemeinsam mit dem Bremer Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsinitiative eine Petition auf den Weg gebracht, die eine Bleibeperspektive für junge, unbegleitete Geflüchtete fordert.
Verantwortlich für die Petition ist Fluchtraum-Sprecherin Sylvia Pfeifer: „Es geht hier sowohl um minderjährige Geflüchtete als auch um solche, die bereits volljährig sind“, sagt sie. Seit November vergangenen Jahres dürfen auch Minderjährige in andere Bundesländer „umverteilt“ werden, „und das tut Bremen in nahezu einhundert Prozent aller Fälle“, sagt Pfeifer – mit dem Argument, dass hier bereits dreimal so viele minderjährige Flüchtlinge leben als nach dem „Königsteiner Schlüssel“ vorgesehen.
Das, sagt Pfeifer, habe freilich gute Gründe: „Die Jugendlichen finden hier sehr gute Strukturen vor. Es gibt Hilfesysteme wie beispielsweise Refugio, wo es psychosoziale Beratung und psychotherapeutische Behandlungsangebote für Geflüchtete gibt – in nicht ausgelasteten Kommunen sind sie sich weitestgehend selbst überlassen.“ Mit der in Bremen „übererfüllten“ Quote hätten diese Jugendlichen auch gar nichts zu tun, die basiere auf jenen jungen Geflüchteten, die schon früher nach Bremen gekommen seien.
Und vor allem um diese Jugendlichen gehe es in ihrer Petition, sagt Pfeifer, „denn hier geht es um viele Ermessensspielräume, die Bremen als Bundesland ganz klar hat.“ Mit Erlangen der Volljährigkeit würden viele Jugendliche in andere Länder verteilt, die in Bremen zur Schule gegangen seien, MentorInnen und teilweise VormünderInnen gehabt hätten „und teilweise sogar Aussicht auf eine Lehrstelle“.
Andere seien als Minderjährige nach Bremen gekommen, hätten aber monatelang, teilweise bis zu einem Jahr, auf die vorgeschriebene Altersfeststellung beim Jugendamt warten müssen: „In dieser langen Zeit sind sie volljährig geworden, konnten aber nicht zur Schule gehen – und nach der Umverteilung in ein anderes Bundesland können sie ebenfalls nicht zur Schule, weil die Schulpflicht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs endet“, sagt Pfeifer.
Minderjährige, die einen Vormund und ein Case-Management beim Jugendamt hätten und vor November 2011 hergekommen seien, dürften in Bremen bleiben, „aber nur unter der Prämisse, dass ihr Duldungsantrag gestellt wird, solange sie minderjährig sind“, sagt Pfeifer.
Die Petenten und MitzeichnerInnen fordern, dass Bremen diesen Jugendlichen eine Bleibeperspektive eröffnet: „Damit sie zur Schule gehen können und damit ihre soziale Integration gelingt“, sagt Pfeifer. Zwei Wochen noch kann die Petition „Gekommen, um zu bleiben“ auf der Plattform „openPetition“ mitgezeichnet und diskutiert werden. SCHN
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