Gastkommentar von Rudolf Hickelzur Bremer Landesbank: Bremen muss Landesbank unterstützen
geb. 1942, ist Forschungsleiter „Wirtschaft und Finanzen“ und ehemaliger Gründungsdirektor am Institut Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen.
In der Bilanz der Bremer Landesbank (BLB) fehlen wegen fauler Schiffskredite und erhöhter Wertberichtigungsvorgaben durch die Europäische Zentralbank zum Jahresende mehr als 400 Millionen Euro. Zur Fortführung der BLB werden derzeit drei Modelle diskutiert:
Modell 1: Kapitalzufuhr durch Bremen
Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) hat dieses Modell gerade in die Debatte eingebracht. Das Land Bremen stellt als Anteilseigner den Kapitalzuschuss zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über eine Kreditaufnahme. Diese Neuverschuldung wäre nach der Schuldenbremse zulässig: Neuverschuldung ist möglich, wenn damit Vermögen erworben wird. Diese Lösung wäre für den Bankenstandort Bremen die beste. Die BLB würde in ihrer Souveränität gestärkt, Arbeitsplätze könnten gesichert werden. Das Problem: Bei dieser Kapitalzufuhr würde es sich nach EU-Recht um eine Beihilfe handeln. Die ist nach derzeitigem Stand nur unter harten Auflagen zulässig. Öffentliche Mittel genehmigt die EU derzeit nur, wenn ein mit ihr ausgehandelter Abwicklungsplan beschlossen wird. In diesem Fall könnte das kritische Kreditportfolio in eine Bad Bank ausgelagert werden. So wird derzeit bei der HSH-Nordbank vorgegangen. Eine Auslagerung des Schiffskredit-Portfolios der BLB in eine Bad Bank würde aber den öffentlichen Haushalt und damit die Steuerzahler im Stadtstaat belasten. Die Idee sollte trotzdem intensiv und umgehend mit der EU besprochen werden, um einen Kompromiss zu finden. Am Bankenplatz Bremen leistet die BLB auch für die Region einen wichtigen Beitrag. Daher lohnt sich die Sicherung der Geschäftssouveränität.
Modell 2: Komplette Übernahme der BLB durch die NordLB
Das Land Bremen verkauft seinen Anteil von 41 Prozent an der BLB komplett an die NordLB. Dazu müsste der Unternehmenswert der BLB ermittelt werden. Das Land Bremen lässt sich für den Verkauf auszahlen. Dadurch verliert das Land jeglichen Einfluss auf die BLB. Es drohen zudem eine Filialisierung der BLB und ein starker Arbeitsplatzabbau. Das wäre aus Bremer Sicht die schlechteste Lösung.
Modell 3: Das Land Bremen wird Anteilseigener bei der NordLB
Das Land Bremen bringt den Kaufpreis für seinen Anteil an der BLB in die NordLB als Kapital ein. Bremen würde dann mit geschätzt sechs bis sieben Prozent Kapitaleigner an der NordLB. Der notwendige Kapitalbedarf für die BLB würde durch die NordLB besorgt. Ein – allerdings geringer – Resteinfluss auf die Zukunft der BLB wäre so gesichert. Wenn das Modell eins nicht durchsetzbar sein sollte, wäre diese Option zu präferieren. Ebenso wie bei Modell zwei müsste für die BLB ein Bestandsschutzabkommen zur Sicherung der Arbeitsplätze abgeschlossen werden. Geregelt werden sollte zudem der Umgang mit den Beteiligungen. In den Modellen zwei und drei wäre es möglich, die Beteiligungen – vor allem an der Gewoba mit 7,76 Prozent und der Bremer Lagerhausgesellschaft mit 12,61 Prozent – dem Land Bremen zu übereignen. Im Modell zwei würde dann der Verkaufspreis für den BLB-Anteil sinken. Im Modell drei würde sich der Kapitalanteil entsprechend reduzieren.
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