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Kommentar von Benno Schirrmeister über NotwehrBehörde verhindert Recht

Wie erwartbar! Die Staatsanwaltschaft bringt den Putativnotwehrexzess, durch den ein Bremer SEK-Polizeibeamter als Streifendienst-Hospitant eine 17-Jährige invalid geschossen hat, nicht vor Gericht. Sie stellt lieber das Verfahren ein. Und das ist sehr rücksichtsvoll: Mit der juristisch kniffligen Frage, ob der Beamte auch beim zweiten, dritten, vierten und fünften Schuss durch die geschlossene Tür noch annehmen durfte, bedroht zu sein, obwohl sich bereits nach dem ersten nichts mehr rührte, will die Ermittlungsbehörde Bremer RichterInnen nicht belasten.

Bemerkenswert ist indes ihre Inkonsequenz. Denn vor knapp einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft schon mal ein Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt: Dessen Waffengebrauch sei, weil er die spezielle Abrichtung eines Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) erfahren habe, mehr reflexhaft als willensgesteuert, hatte sie sich damals vom rechtsmedizinischen Gutachter den Fall erledigen lassen.

Würde die Staatsanwaltschaft an die Expertise glauben, mit deren Hilfe sie damals das Verfahren niedergeschlagen hat, müsste sie im aktuellen Fall hier einhaken. Denn derart unberechenbare Typen bewaffnet beim Streifendienst mitlaufen zu lassen, wäre ja verantwortungslos. Aber das ist Bremens Staatsanwaltschaft egal: Ihr kommt’s nur darauf an, dass kein Recht gesprochen wird.

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